Es tut sich was in der Frage der Yesss-Übernahme durch die A1 Telekom Austria. Der eigentlich für Montag in Aussicht gestellte Rekurs der Wettbewerbsbehörde gegen die vom Kartellgericht genehmigte Akquisition erging nicht. Und dürfte auch nicht mehr kommen. Die Wettbewerbshüter favorisieren stattdessen offenbar weitere Konzessionen der beteiligten Parteien.

Fall der Servicepauschale

Welche das sein könnten, ist in Telekomkreisen derzeit ein guter Gesprächsstoff. Hinweise gibt es, dass es um die Servicepauschale geht. Dieser Kundenbeitrag wurde zuerst von A1 erhoben und erfreute sich bald großer Beliebtheit - auf Anbieterseite. 15 bis 20 Euro verlangen die Betreiber den Internet-Usern ab. Nun könnten zumindest die in die Transaktion involvierten Konzerne den Obolus, der der Wettbewerbsbehörde ein Dorn im Auge ist, fallen lassen.

Betroffen wäre nicht nur A1, die Yesss von Orange erwirbt. Orange wiederum geht an Hutchison ("3"), die ebenfalls auf die Gebühr verzichten soll. T-Mobile müsste wohl nachziehen.

"Yes"

Die EU-Kommission hat bereits Yes gesagt, die österreichische Behörde stand hingegen wegen der Konzentration von vier auf drei Anbieter und der in Folge befürchteten Verschlechterung der Konditionen auf der Bremse. Zumindest erweckte sie das in ihren öffentlichen Erklärungen.

BWB-Sprecher Stefan Keznickl gab sich in der Frage des Zusammenschlusses bedeckt. Dass bisher kein Rekurs gegen die Entscheidung des Kartellgerichts eingelegt wurde, begründete er mit wichtigen Gesprächen, die es "in den nächsten Tagen" noch zu führen gebe. Er sprach auch von neuen Faktoren, die sich am Freitag ergeben hätten. Vergangenen Freitag, da weilte Hutchison-Chef Canning Fok in Wien und führte Gespräche mit der Wettbewerbsbehörde. Danach streute er den Kartellwächtern Rosen. "Wir haben über den Nutzen des Deals für die Konsumenten gesprochen. Die BWB setzt sich sehr für die Verbraucher ein. Ich gratuliere Ihnen zu dieser guten Behörde", verkündete der Konzern-Boss.

Gefährlich für den ganzen Deal

Ein Einspruch würde den gesamten Deal gefährden, ist doch die Orange-Übernahme durch Hutchison nur im Paket mit dem Weiterverkauf von Yesss möglich. Ein Rekurs würde eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erfordern und die Causa deutlich verzögern. (asung, DER STANDARD, 18.12.2012)