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Justizministerin Beatrix Karl prüft Oberstaatsanwalt Werner Pleischl.
In der Causa Meinl führt Justizministerin Beatrix Karl nun interne Untersuchungen gegen den Chef ihrer Oberstaatsanwaltschaft. Anlass: die Weisung, dass der Bankchef fünf Jahre nach Ermittlungsbeginn nicht wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet werden darf.
Wien - Die an zeitraubenden Pannen reichen Ermittlungen in der Causa Meinl (Stichwort: Gutachterverschleiß) haben eine weitere Facette dazugewonnen. Das von Beatrix Karl (ÖVP) geleitete Justizministerium führt eine dienstrechtliche Untersuchung gegen den roten Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, und die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria-Luise Nittel.
Die beiden haben Ende November per Weisungen die Verhaftung von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl untersagt. Beantragt hatten die Verhaftung die Meinl-Staatsanwälte Markus Fussenegger und Bernhard Löw - und zwar anlässlich der Hausdurchsuchung in der Bank am 29. November. Das Justizministerium, dem die Staatsanwälte über ihre Vorhaben berichten müssen, hat von der Angelegenheit ein, zwei Tage später erfahren - angeblich von einem Journalisten der Krone, die am vorigen Sonntag berichtet hat.
Die Folge: Fach- und Dienstaufsicht (Strafsektion unter Christian Pilnacek und Personalsektion unter Michael Schwanda) setzten sich in Marsch und forderten - Tage später - Berichte von Nittel und Pleischl. Die liegen inzwischen auf dem Tisch; heute, Dienstag, soll eine Besprechung dazu im Ministerium stattfinden.
Die Rekonstruktion der Geschichte liest sich so: Bei der Hausdurchsuchung fanden die Ermittler Hinweise auf einen Tablet-Computer Weinzierls, den der aber nicht herausrücken wollte. Die Staatsanwälte beantragten also wegen Verdunkelungsgefahr die Verhaftung des Bankers; weil es schon spät war, wandten sie sich nicht an die für Meinl zuständige Haft- und Rechtsschutzrichterin, sondern den diensthabenden Journalrichter. Selbiger bewilligte die Verhaftung.
Erst danach riefen die Staatsanwälte ihre Chefin Nittel an, um von ihrem Vorhaben, Weinzierl zu verhaften, zu berichten, Nittel kontaktierte ihren Boss Pleischl. Dass der Richter die Verhaftung bewilligt hatte, wussten die beiden zu diesem Zeitpunkt nicht.
Zur Einordnung: Eingriffe in Grundrechte wie eine Verhaftung muss das Gericht bewilligen, die Durchführung obliegt der Staatsanwaltschaft. In glamourösen Fällen sind die - weisungsgebundenen - Staatsanwälte berichtspflichtig, das heißt, sie müssen die Oberbehörden über alle wichtigen Ermittlungsschritte informieren.
Nittel und Pleischl kamen zur Ansicht, dass der Haftgrund Verdunkelungsgefahr nicht vorliege und erteilten daher die entsprechenden Weisungen. Pleischl erklärt das so: "Weinzierl ist als Beschuldigter nicht zur Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet. Eine Verhaftung nach fast fünf Jahre dauernden Ermittlungen und etlichen Durchsuchungen käme einer (verbotenen; Anm.) Beugehaft gleich." Das medial transportierte Gerücht, Pleischl sei mit Weinzierl-Anwalt Herbert Eichenseder befreundet, weisen alle Beteiligten (inklusive Ministerium) zurück. Pleischl: "Ich habe und hatte keinen privaten Kontakt zu ihm."
Das Justizministerium spielt die Untersuchung gegen den Chef seiner Oberstaatsanwaltschaft inzwischen herunter. Laut Sprecher Sven Pöllauer wurde "der Haftbefehl gegen Weinzierl aus nachvollziehbaren Gründen nicht vollstreckt. Wir gehen nicht von Unregelmäßigkeiten aus." Die Frage, ob die Oberstaatsanwaltschaft die Ministerin von einem Nicht-Vorhaben (Weinzierls Nicht-Verhaftung) informieren muss, ist umstritten. Sie soll beim Termin im Ministerium geklärt werden. (Renate Graber, DER STANDARD, 18.12.2012)
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"...Bei der Hausdurchsuchung fanden die Ermittler Hinweise auf einen Tablet-Computer Weinzierls, den der aber nicht herausrücken wollte. Die Staatsanwälte beantragten also wegen Verdunkelungsgefahr die Verhaftung des Bankers ..."
Verdunklungsgefahr wäre lt. StPO §173 (2) gegeben, wenn , ... kann jeder selbst nachlesen.
Da es in Österreich keine Korruption und keine bewussten Straftaten, also keine Täter gibt, gilt auch für JEDEN Österreicher die Unschuldsvermutung, bis die "Behörden" das Gegenteil "beweisen".
Hatte nicht schon vor vielen vielen Jahren ein BP von einem "Sumpf" gesprochen, der ähh "umgezont" werden soll (muss?) ...
"sümpfe und saure wiesen" trockengelegt sehen. seitdem hat man diese aber als unverzichtbare bestandteile des politischen ökposystems dieses landes erkannt. viele, viele spezies (wie der waffenlobbyist vulgaris, der inseraten-keiler, der fädenzieher discretus anonymus, der parteispenden-hamsterer, der eitle geck ebenso wie manche ordinäre schnaps-drossel, aber auch hinterbänke-lümmler, staats-sekretäre und gemeine verantwortungs- und leistungsträger) wären schwer gefährdet, würde man ihnen ernsthaft das wasser abgraben wollen.
Das sind die Gefahren des Internets. Einfach mal eine Norm lesen und schon Bescheid wissen? Vielleicht nicht ganz.
Nach ganz herrschender Auffassung (wenn auch nicht unumstritten) gilt der Tatbestand der Verdunklungsgefahr für genau diesen Fall nicht, da die StPO EMRK-gemäß zu interpretieren ist.
In faschistischen Staaten sagt die Polizei: "Wir haben gehört du hast da noch so ein Beweismittel versteckt, das wir nicht finden. Gib es uns." Und wenn dann nicht herausgerückt wird, kommt der Beschuldigte in Beugehaft, bis er entweder krepiert oder sich selbst belastet.
Wollt ihr das für Österreich? Und seid ihr euch bewusst dass das nach geltendem Recht (für alle, nicht nur für Meinl, und in allen Staaten wo die EMRK gilt) wieder genau so ein massiver Verfahrensfehler wäre, an dem dann die Anwälte die mangelnde Fairness des Verfahrens festnageln würden?
Stimmt, das könnte er. Allerdings genügt diese abstrakte Gefahr nicht, um den Beschuldigten EMRK-widrig in Beugehaft zu nehmen. Da müssen schon mehr Anhaltspunkte zusammen kommen.
Dabei ist auch zu berücksichtigen dass auf dem Tablet (ipad?) mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts drauf ist was die 5 Jahre alte causa erleuchten könnte.
Ich bin sicher dass in diesem Fall die Weisung der OStA das Richtige war. Die Beugehaft hätte gegen die darauf folgende Beschwerde nie gehalten und dann wären die Ermittler vor dem nächsten PR Scherbenhaufen gestanden.
Dh, Weisung geht vor Richterbeschluß? Zeitlich gab es ja angeblich einen Richter, der Verdunklungsgefahr gesehen hat, usw. vor der Weisung.
Ansonsten bin ich ganz un-juristisch bei Ihnen - was die in 5 Jahren nicht gelöscht haben, war entweder nie da oder ist nicht mehr relevant. Außer sie sind noch dümmer als die Polizei erlaubt (man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben!)
Der richterliche Beschluss genehmigt die U-Haft lediglich, ordnet sie jedoch nicht an. Es ist Sache der StA zu entscheiden wie letztendlich vorzugehen ist. Die Genehmigung durch den Richter heißt noch lange nicht dass die U-Haft auch rechtmäßig verhängt worden wäre. Dies würde erst im Beschwerdeverfahren geklärt werden.
Die Frage der 5 Jahre und was von der Zeit noch auf dem Ipad drauf sein soll ist so un-juristisch nicht. Denn bei Entscheidung über U-Haft gilt das Verhältnismäßigkeitsgebot. Mit anderen Worten: U-Haft nur, wenn diese (massive) Maßnahme gegenüber dem was man haben will auch angemessen ist.
In faschistischen Staaten sagt die Polizei: "Wir haben gehört du hast da noch so ein Beweismittel versteckt, das wir nicht finden. Gib es uns." Und wenn dann nicht herausgerückt wird, kommt der Beschuldigte in Beugehaft, bis er entweder krepiert oder sich selbst belastet.
Wollt ihr das für Österreich? Und seid ihr euch bewusst dass das nach geltendem Recht (für alle, nicht nur für Meinl, und in allen Staaten wo die EMRK gilt) wieder genau so ein massiver Verfahrensfehler wäre, an dem dann die Anwälte die mangelnde Fairness des Verfahrens festnageln würden?
Sie haben es auf den Punkt gebracht. Das "gesunde Volksempfinden" das sich hier in so manchem Post Luft macht, und das unbedingt wen hängen sehen will ("Zuerst das Urteil, dann der Prozess!!!", ist heute nicht appetitlicher als vor 70 Jahren.
der seit fünf Jahren nichts weiterbringt in der Ermittlungen, möchte jetzt einfach irgendwen "dawischn und einspirrn". Weil der nicht hergibt, was er vor 5 Jahren auf den damals noch gar nicht verfügbaren i-pad geladen haben könnte.
Ein verschlafener Journalrichter, der von der Causa keine Ahnung hat, sagt "na ok, wann'st maanst".
Es ist ein demokratie- und justizpolitisches Glück, dass eine Oberstaatsanwaltschaft da einschreitet und diesen Schwachsinn verhindert. Es geht ja hier nicht darum, ob Meinl & Co schuldig oder unschuldig sind, sondern darum, ob man sich als Staatsbürger darauf verlassen kann, dass die Grundrechte gewahrt und geltende Gesetze eingehalten oder je nach Befindlkichkeit eines Staatsanwalts ignoriert werden sollen.
was ist mit herausgabe von Gerichts Urteilen,ha ?
ich wurde bei einen Prozes am Straflandesgericht Wien freigesprochen
habe Monate Lang gewartet auf die schritliche Gerichts urteil die ich unbedingt brauche für weitere durchssetzung meine Rechte im Zivil Prozesen.
aber der kommt nicht und kommt nicht wie diese taxi lied
ich wort auf dem taxi aber der kommt net,komm net
Und was sagt mir der beamte am telefon auf die Frage
Hey Mann,was loss bei euch in Justiz ist
"wen sie nicht einfördern ,bekommen sie auch keinen GERICHTS URTEIL zugestelt !
ah so,WTF ?
Ist das Rechtstaat in dem wir leben ??????????
Soga bei uns in Armen Serbien
(hohe Gerichts Gebühren in Östereich )
ist man seitens Justiz als Bürger mehr geachtet als hier
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