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Wien/Linz - Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem Beschluss festgestellt, dass eine am 5. Oktober 2011 in den Aufsichtsratsräumen von ÖBB-Aufsichtsratspräsident Horst Pöchhacker durchgeführte Hausdurchsuchung rechtswidrig war und die Bewilligung der diesbezüglichen Anordnung daher ersatzlos aufgehoben wurde. Dies wurde vom Gericht bestätigt. Bei der Razzia ging es um die Ermittlungen rund um Korruptionsverdacht beim Terminal Tower Linz.
Der Beschluss sei am 13. Dezember zugestellt worden. Das Gericht habe damit der Beschwerde von Pöchhacker in einem wesentlichen Aspekt Recht gegeben, teilte Pöchhacker-Anwalt Richard Soyer heute, Montag, in einer Aussendung mit.
"Es war aus unserer Sicht insbesondere zu kritisieren, dass damit widerrechtlich auf ÖBB-Server zugegriffen wurde und versucht wurde, Unterlagen sicherzustellen, die nicht einmal ansatzweise mit dem vorgehaltenen Sachverhalt in der Causa Terminal Tower Linz zu tun hatten," so Soyer. Über die diesbezüglichen Motive dieser "mehr als ungewöhnlichen und nun als rechtswidrig erkannten Maßnahme können wir nur spekulieren - das wollen wir derzeit aber nicht".
In der Causa Terminal Tower Linz selbst wurde im Oktober 2012 von Pöchhacker eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verleumdung und wiederholter Falschaussage gegen den früheren ÖBB-Chef und Ex-Porr-Vorstand Martin Huber eingebracht. Laut Sachverhaltsdarstellung besteht der "dringende Verdacht", dass Huber bei mehreren Vernehmungen und im U-Ausschuss des Parlament mutmaßlich und wissentlich falsch ausgesagt habe.
"Weiterhin unverständlich" ist für Soyer, dass der zuständige Staatsanwalt "die gegen den 'Kronzeugen' Mag. Huber erstattete Strafanzeige zur weiteren Bearbeitung nicht an eine andere staatsanwaltliche Behörde abtritt".
Bei den Ermittlungen um den Terminal Tower Linz geht es um den Verdacht von Korruption im Zuge der Einmietung der Finanzbehörde. Der Turm wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und dem Baukonzern Porr gebaut, Pöchhacker war früher Porr-Chef. Politisch verantwortlich war für die Einmietung der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Es soll Provisionszahlungen an dessen Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger gegeben haben.
Das OLG Wien widerspricht dem Anwalt von Pöchhacker, dass der Zugriff auf ÖBB-Server von Gerichts wegen als rechtswidrig eingestuft wurde. "Die Entscheidung enthält aber jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass der Zugriff auf ÖBB-Server widerrechtlich gewesen wäre, denn die ÖBB hat den Zugriff auf ihre Server in Bezug auf die E-Mail-Accounts von DI Pöchhacker und seiner Sekretärin freiwillig zugelassen", sagte OLG-Sprecher Reinhard Hinger.
Das OLG stellte in einem Beschluss fest, dass eine am 5. Oktober 2011 in den Aufsichtsratsräumen von ÖBB-Aufsichtsratspräsident Horst Pöchhacker durchgeführte Hausdurchsuchung wegen unzureichender Begründung rechtswidrig war. Die Aufhebung betraf laut dem OLG-Sprecher nur die Durchsuchung des Büros und die Sicherstellung des ÖBB-Laptops von Pöchhacker.
In der angefochtenen Entscheidung, die sich auf einen Verdacht gegen Pöchhacker als damaliger Vorstandsvorsitzender des Baukonzerns Porr bezieht, werde nicht ausdrücklich begründet, warum Zwangsmittel gegen ihn in einem Büro der ÖBB angewendet werden sollen, so Hinger. Aus rechtsstaatlichen Gründen seien die Voraussetzungen für Grundrechtseingriffe eng auszulegen und die vom Gesetz geforderten formellen Kriterien streng zu beachten.
Der OLG-Sprecher betonte, dass die Aufhebung einen Teil von mehreren Durchsuchungsanordnungen betraf. Welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen Gegenstand der Entscheidung waren, könne nicht offengelegt werden, weil dadurch die Interessen von Einzelpersonen beeinträchtigt werden könnten. (APA, 17.12.2012)
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Man findet nichts dabei, die Vorratsdatenspeichung zu genehmigen und damit gleich mal alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen.
Wenn es eine Hausdurchsuchung im politnahen Bereich gibt, findet die Staatsanwaltschaft gleich ungesetzliches Vorgehen.
Nach all den Vorgängen der jüngeren Vergangenheit, erscheint mir die Staatsanwaltschaft als nichts anderes, als eine Interessensvertetung von Politikern und poliitknahen Personen.
Sie bringen da Gesetzgeber Gericht und Staatsanwaltschaft gehörig durcheinander.
Aber egal, wenns "gegen die da oben" geht sind ihnen die grünen Stricherln sicher. Auch wenn ihre Ausführungen bei näherer sachlicher Betrachtung keinen Sinn ergeben.
Dazu liegt doch ein Tonbandprotokoll bei der Staatsanwaltschaft vor, wo der Hr. Pöchkacker "Provisionszahlungen" nach Ungarn bestätigt.
Da war der Hr. Pöchhacker, zusammen mit dem Infrastrukturminister Hr. Faymann!, für den Ankauf der MAV Cargo zum doppelten Marktpreis!, voll verantwortlich.
Der Hr. Pöckkacker war also so daneben "Provisionen" zu bezahlen um Österreicher einen Schaden in der Höhe von 100erten Mio. Euro machen zu können.
Bei solchen Typen, solchen Unternehmen, da kann es keine fehlerhaften / unzulässigen Handlungen der Ermittlungsbehörden geben. In diesen Fällen kann es nur Kranke Unterlassungen von Handlungen geben.
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