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Salzburg - Im Salzburger Finanzskandal leitet der Rechtsanwalt der entlassenen Beamtin Monika R., Herbert Hübel, nun ein E-Mail der Beamtin an Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) samt angefügtem Schriftverkehr an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter. Eine Anzeige Burgstallers sei das aber nicht, sagte Hübel am Montag.
Der Anwalt hatte Burgstaller am Donnerstag zum öffentlichen Widerruf einer Aussage in einem "ZiB 2"-Interview aufgefordert. Die Landeshauptfrau widerrief jedoch nicht. Sie habe die Wahrheit gesagt, erklärte ihr Sprecher.
"Wir wollen nur mithelfen, dass die Wahrheit aufkommt", sagte Hübel am Montag. "Wenn Burgstaller die Aussage nicht widerruft, ist das ihre Sache." Geklagt werde sie deshalb nicht. Er werde den Sachverhalt aber den Behörden weiterleiten. "Die Menschen sollen sich selbst ein Bild davon machen." Nach seinem Kenntnisstand gebe es nicht den geringsten Hinweis, dass seine Mandantin ein Schattenportfolio aufgebaut habe, sagte Hübel.
Burgstaller hatte in dem ORF-Interview am vergangenen Mittwoch gesagt, dass sie erst am 3. Dezember von den 340 Millionen Euro Spekulationsverlust erfahren habe. Laut Hübel hatte R. die Landeshauptfrau aber bereits am 21. September per E-Mail informiert, dass ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe drohe.
Burgstallers Sprecher dementierte: Die Referatsleiterin habe Burgstaller in dem Mail persönlich um Hilfe gebeten und sie nicht vor Verlusten gewarnt. Der genannte Betrag stehe in keinem Zusammenhang zu dem kolportierten Verlust von 340 Millionen Euro. Eine Warnung habe es auch bei einem persönlichen Gespräch mit der Referatsleiterin nicht gegeben. (APA, 17.12.2012)
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und der Landtag haben der Beamtin einen "Freibrief" ausgestellt. Da ihr die männlichen Kollegen fachlich nicht das Wasser reichen konnten, war sie in der Lage, die verlustbringenden Positionen über lange Zeit zu verbergen. Im Mai 2012 hat sie erstmals zugegeben, dass im Jahr 2008 Verluste aus den abgeleiteten Finanzgeschäften nicht berichtet wurden. Die entlassene Beamtin kämpft um ihre dienstrechtlichen Ansprüche. Ihren Sondervertrag und die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann sie, wenn das Gericht die Beweisführung der Anklage würdigt, nicht erzwingen. Die Landeshauptfrau ist Chefin der Landesregierung, Amtsvorstand und Erste im Bundesland. Die ÖVP ist nach wie vor stark in der Landesverwaltung vernetzt, Salzburg war ein Erbhof.
Nicht ganz, denn "A bisserl was bleibt schon hängen." "Wir wollen nur mithelfen, dass die Wahrheit aufkommt", sagte der Advokat. Das wird den rechtsfreundlichen Cartell-Bruder HR Paulus aber nicht entlasten. Andererseits kann dieser seiner Referatsleiterin vorhalten, sie hätte "Unterschriften gefälscht" und ihn "hinters Licht geführt". Auch wenn der rechtsfreundliche Beistand der Verdächtigten die Urkundenfälschung(en) als "Formalakt(e)" darstellt, ist dieses Vorgehen dienstrechtlich nicht gedeckt.
und von Jahr zu Jahr im Landeshaushaltsgesetz vom Landtag (Ausschuss und Plenum) beschlossen.
Finanzdirektor Eduard Paulus, die entlassene Referatsleiterin und ihr Assistent hatten von LR Eisl (Wolfgang) 2003 eine "Generalvollmacht" erhalten, die im Zuge des Finanzmanagements den Zugang zum Finanzmarkt, inklusive "exotischer Zinsderivate", ermöglichte. Diese Vollmacht wurde Frau Rathgeber im Juli 2012 von LR Eisl (Sepp) entzogen.
Das war reine Taktik des schlauen Anwalts. Burgstaller wollte er sicher nicht klagen, sondern nur öffentlich in ein schlechtes Licht stellen. Das ist ihm sehr gut gelungen, wenn man bedenkt, dass in dem Email von den "360 Mio. Euro" nichts zu lesen ist. Die Ausage der Frau Burgstaller zur Frage "Wann haben Sie von den 360 Mio. erfahren?" wird durch dieses Mail nicht widerlegt.
Mittlerweile ist Brenner zurückgetreten und Burgstaller wird sich auch nicht mehr lange halten können.
Es steht derzeit 2:0 für den Anwalt! Medial hat sich die Meinung zu seinen Klientin fast zu 180 Grad gedreht.
Der macht gute Arbeit....
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