Am Mittwoch fällt am Oberlandesgericht (OLG) Graz die Entscheidung über das Urteil gegen den Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch im "Part of the game"-Verfahren. Seit der Berufungssenat angekündigt hat, dass auch ein anderer Absatz des Geschenkannahme-Paragrafen mit geringerer Strafdrohung zur Anwendung kommen könnte, blühen Spekulationen über ein deutlich milderes Urteil und sogar über eine Rückkehr Scheuchs in die Politik.

Höchststrafe: Drei Jahre

Scheuch war im Sommer 2012 wegen Geschenkannahme durch Amtsträger am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Richterin Michaela Sanin verurteilte ihn unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch, der Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe stellt. Da der Wert des Vorteils 3.000 Euro überschritten hätte, beträgt die Höchststrafe in diesem Fall fünf Jahre Haft.

Ende November hatte der Senat angekündigt, dass auch Absatz 2 des Paragrafen angewendet werden könnte. Dieser erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung". Der Strafrahmen ist mit drei Jahren geringer. Auch hier gilt wegen des Werts des Vorteils ein erhöhter Strafrahmen, bei unter 3.000 Euro läge die Höchststrafe bei einem Jahr Haft.

Erstinstanzliches Urteil aufgehoben

Gerichtssprecher Ulrich Leitner hatte in diesem Zusammenhang betont, dass man daraus nicht eine Tendenz des OLG-Senats ableiten dürfe. Es handle sich lediglich um einen Akt der Fairness, um im Fall des Falles nicht in Konflikt mit dem Überraschungsverbot zu kommen. Dieses war ausschlaggebend dafür gewesen, dass das OLG Graz die erste erstinstanzliche Verurteilung Scheuchs im Jahr 2011 - 18 Monate teilbedingte Haft - aufgehoben hatte.

Sollte Scheuch erneut schuldig gesprochen werden, bleibt seinem Verteidiger Dieter Böhmdorfer nur noch die Möglichkeit, ein "außerordentliches Rechtsmittel" zu ergreifen und den Obersten Gerichtshof zu befassen. Rechtskräftig dürfte eine Verurteilung daher auch am Mittwoch noch nicht sein.

Sollte es einen Freispruch geben, könnte sich Scheuch wieder der Politik zuwenden. Ob sein älterer Bruder Kurt in diesem Fall die erst im August übernommen Funktion des Parteichefs und Landeshauptmann-Stellvertreters einfach wieder an den Jüngeren abgibt, ist allerdings offen. (APA, 17.12.2012)