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In den nächsten Tagen können die ersten Österreicher bereits ihr Kreuzerl bei der Wehrpflicht-Volksbefragung machen. Am Montag haben die Gemeinden mit dem Versand der Stimmkarten begonnen. Wer sie erhalten hat, kann damit auch schon abstimmen.
Zu lange dürfen sich die Österreicher nicht Zeit lassen, denn die achttägige Nachfrist wurde gestrichen. Die Stimmkarte muss spätestens am Abstimmungstag, dem 20. Jänner, um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
Um einen Missbrauch der Briefwahl abzustellen, wurden auch die Regeln für den Antrag verschärft. Es ist nun nicht mehr möglich, Stimmkarten telefonisch zu beantragen. Außerdem ist eine Unterschrift nötig - entweder beim Antrag oder beim Empfang der Stimmkarte.
Die Unterschrift kann beim persönlichen Antrag am Gemeindeamt (mit Vorlage eines Identitätsnachweises) oder bei einem Antrag übers Internet (unter Angabe der Passnummer oder mit angehängter Kopie des Dokuments) geleistet werden. Möglich ist auch die Unterzeichnung bei der Entgegennahme - entweder bei persönlicher Abholung am Gemeindeamt oder bei der Entgegennahme der eingeschrieben zugesandten Unterlagen.
Schriftliche Anträge sind bis Mittwoch, 16. Jänner, möglich - beziehungsweise bis 18. Jänner, wenn eine persönliche Übergabe an einen Bevollmächtigten möglich ist. Mündlich beantragt und gleich selbst mitgenommen werden können die Wahlkarten ebenfalls bis Freitag, 18. Jänner.
Für die Briefwahl wäre das allerdings zu spät, da am Wochenende keine Post zugestellt wird. Also muss der Wahlbrief so aufgegeben werden, dass er am Freitag schon bei der Wahlbehörde landet. Das müssen auch die Auslandsösterreicher bedenken. Sie können ihre Stimmkarte - wie bei allen Wahlen - auch einer österreichischen Vertretungsbehörde übergeben, die sie an die Bezirkswahlbehörde weiterleitet. Das ist aber wegen der verkürzten Frist nur bis 14. Jänner möglich. (APA, 17.12.2012)
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