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München - Der jahrelange Streit um Paul Klees Gemälde "Sumpflegende" geht vor dem Landgericht München in eine neue Runde. Die Erben der Kunstsammlerin Sophie Lissitzky-Küppers fordern das Bild von der Stadt München zurück und haben beim Landgericht eine Klage auf Herausgabe eingereicht. Das Gericht muss sich nun an diesem Mittwoch mit der Frage auseinandersetzen, ob die Klage zulässig ist, wie Richterin Inga Hansen sagte. Die Erben gehen davon aus, dass das Bild einst von den Nazis widerrechtlich beschlagnahmt wurde. Die Stadt München und die Gabriele Münter- und Johannes Eicher-Stiftung hatten das Ölbild 1982 für die Galerie im Lenbachhaus gekauft.
Im Jahr 1927 hatte Lissitzky-Küppers das Gemälde - zusammen mit weiteren Werken - als Dauerleihgabe an das Provinzialmuseum in Hannover gegeben, um ihrem Ehemann nach Russland zu folgen. 1937 wurde das Bild von den Nationalsozialisten als "entartet" beschlagnahmt, später in der Münchner Propaganda-Ausstellung "Entartete Kunst" gezeigt und 1941 an einen Nazi-Kunsthändler verkauft.
"Fest steht, dass das Bild von den Nazis widerrechtlich beschlagnahmt wurde", hieß es im Frühjahr vonseiten der Erben. 1962 wurde das Gemälde von einem Kölner Auktionshaus versteigert, 1982 wurde es für das Lenbachhaus gekauft.
Der Streit schwelt schon seit Jahrzehnten, alle Einigungsversuche scheiterten bislang. Die Erben kritisieren, dass die Stadt die für derartige Streitfragen eingerichtete Limbach-Kommission nicht habe einschalten wollen. Deutschland hat sich gemeinsam mit anderen Staaten 1998 auf die "Washingtoner Prinzipien" geeinigt mit dem Ziel, dass von den Nazis entwendete Kunst an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben wird. Die Limbach-Kommission soll zwischen den unterschiedlichen Interessen vermitteln.
Schon 1993 hatte das Landgericht München eine Herausgabeklage von Lissitzky-Küppers' Sohn Jens Lissitzky abgewiesen. Im neuen Rechtsstreit wollen die Erben nun neue Dokumente vorlegen. Damit seien völlig neue Voraussetzungen gegeben, sagen sie. Ob das wirklich der Fall ist, muss nun das Landgericht München entscheiden. (APA/red, derStandard.at, 16. 12. 2012)
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