Will Brüssel unser Wasser privatisieren? - Eine neue EU-Richtlinie sorgt derzeit für heftige Aufwallungen in der Stadtregierung. Der zuständige EU-Kommissar beschwichtigt: Es gehe nicht um Zwangsprivatisierung, sondern um mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe.

Ich verfolge die Debatte in Österreich - so wie auch am 11. Dezember im STANDARD ("Wiener SPÖ gegen Wasser-Privatisierung") - mit Interesse, wonach mir vorgeworfen wird, eine Privatisierung im Wassersektor zu erzwingen. Dies ist eine Fehlinterpretation meines jüngsten Vorschlags einer EU-Richtlinie für Konzessionen. Ich bin mir bewusst, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur Konzessionsvergabe derzeit in Österreich lebhaft diskutiert wird. Dies ist nicht außergewöhnlich, und eine solche Debatte sollte uns meiner Ansicht nach nur noch mehr motivieren, besser zu erläutern, warum unser Vorschlag für Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber von Vorteil ist und ihren Interessen mit Sicherheit nicht entgegenläuft.

Konzessionen spielen im Alltag der Menschen in Europa eine immer wichtigere Rolle. Als Form der Partnerschaft zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen können sie uns alle betreffen - angefangen bei der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung bis hin zur Bereitstellung von Autobahninfrastrukturen oder Parkmöglichkeiten in der Stadt, die wir täglich nutzen.

Worum geht es bei unserem Vorschlag? Er soll dazu beitragen, ein einfaches, aber grundlegendes Ziel zu erreichen - sicherzustellen, dass Verträge, die solch wichtige Tätigkeiten betreffen, auf transparente und wettbewerbsgestützte Weise vergeben werden, wenn private Unternehmen beauftragt werden. Wer könnte gegen Transparenz Einwände erheben? Und doch wird unser Vorschlag häufig von verschiedenen Akteuren verzerrt dargestellt, da sie der Meinung sind oder andere glauben lassen möchten, wir verfolgten eine heimliche Absicht.

Daher möchte ich drei Dinge klarstellen, die in der Öffentlichkeit häufig falsch dargestellt werden:

Erstens: Führt unser Vorschlag zu einer Zwangsprivatisierung öffentlicher Dienste? Dies ist ganz klar zu verneinen. Der Vorschlag berührt in keiner Weise die Autonomie öffentlicher Einrichtungen bei der Entscheidung über die Art der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen - sei es durch eigene Erbringung oder durch Beauftragung privater Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Freiheit lokaler Gebietskörperschaften, die auch in den Verträgen der Europäischen Union verankert ist. Entscheiden sich Gemeinden dafür, Dienstleistungen selbst oder über "verbundene Unternehmen" zu erbringen, findet die Richtlinie keine Anwendung.

Zweitens: Verhindern die neuen Vorschriften, dass öffentliche Einrichtungen selbst über die Organisation und Gestaltung dieser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse entscheiden können, wenn sie beschließen, private Unternehmen mit der Erbringung dieser Dienstleistungen zu beauftragen? Wird sich - durch obligatorische Anwendung des niedrigsten Preises als einziges Kriterium - die Qualität öffentlicher Dienstleistungen verschlechtern? Auch hier lautet die Antwort "nein". Die Mitgliedstaaten und die öffentlichen Auftraggeber verfügen weiterhin über einen breiten Spielraum, was die Art und Weise der Konzessionsvergabe angeht, insbesondere hinsichtlich der bestmöglichen Gestaltung des jeweiligen Vergabeverfahrens. Es steht ihnen weiterhin frei, die Merkmale der zu erbringenden Dienstleistungen zu bestimmen und dabei auch Bedingungen in Bezug auf Preis und Qualität festzulegen, die z. B. Innovations-, Umwelt- und Sozialstandards umfassen können.

Der dritte und letzte Punkt betrifft die Frage, ob unser Vorschlag einen nicht zu rechtfertigenden, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen schafft. Auch hier bin ich mir sicher, dass dies nicht der Fall sein wird. Denn erstens wird in der Richtlinie geklärt, welche grundlegenden Vorschriften für die Vergabe solcher Verträge gelten. Dadurch werden sich die Kosten für Rechtsberatung voraussichtlich sogar verringern.

Zweitens sollten öffentliche Auftraggeber bereits heute bei der Konzessionsvergabe transparente Verfahren anwenden, wenn sie die geltenden Vorschriften einhalten. Die neue Richtlinie sieht vor, dass bei Verträgen ab einem Wert von ca. 5 Millionen Euro eine Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen ist. Diese Mitteilung kann in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden und wird kostenlos veröffentlicht, so dass die zusätzlichen Kosten einer solchen europaweiten Bekanntgabe im Vergleich zur landesweiten Veröffentlichung vernachlässigt werden können.

Abgesehen von diesen allgemeinen Überlegungen weiß ich, dass in Österreich insbesondere im Wasserversorgungssektor Befürchtungen hinsichtlich der Konzessionsrichtlinie geäußert werden. Zudem bin ich mir bewusst, dass die Verbraucher zuverlässigen, hochwertigen Dienstleistungen zu vernünftigen Preisen eine hohe Bedeutung beimessen, weshalb auch darüber eine objektive Debatte geführt werden sollte.

Die neue Richtlinie soll nicht vorschreiben, wie diese Dienstleistungen in irgendeinem Mitgliedstaat, einschließlich Österreichs, zu erbringen sind. Öffentliche Einrichtungen können weiterhin frei über die beste Art der Wasserversorgung für die Verbraucher entscheiden, sei es über verschiedene Arten von Stadtwerken oder auf andere Weise. Sie müssen sich lediglich bewusst sein, dass sie Konzessionen auf transparente und wettbewerbsgestützte Weise vergeben und den Markt zunächst informieren müssen, wenn sich die zu beauftragenden Stadtwerke ganz oder teilweise in privatem Besitz befinden.

Das sind die Regeln des Binnenmarktes. In Fällen, in denen diese Regeln heute noch nicht angewandt werden, können wir natürlich Übergangslösungen in Betracht ziehen. Wir können jedoch nicht tolerieren, dass private Betreiber in ihrem Land eine Ausnahme von den Grundsätzen der Transparenz und des Wettbewerbs verlangen, gleichzeitig aber in anderen EU-Märkten mit anderen Wasserversorgern in den Wettbewerb treten wollen.

Insgesamt bin ich daher nicht der Meinung, dass sich die Ziele der Kommission von denen der österreichischen Öffentlichkeit unterscheiden.

Unser Ziel ist es, hochwertige Dienstleistungen zu günstigen Preisen für die Verbraucher sicherzustellen. Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in der EU gewährleisten - insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die 85 Prozent der neuen Arbeitsplätze in Europa schaffen. Unser Vorschlag erleichtert diesen Unternehmen den Zugang zu Vergabeverfahren für Konzessionen in der gesamten EU.

Zudem wollen wir ein bestmögliches Preis-Leistungs-Verhältnis für öffentliche Auftraggeber und die von ihnen eingesetzten Steuergelder erreichen und ihre Ressourcen vor dem Risiko des Betrugs und der Günstlingswirtschaft schützen. (Michel Barnier, DER STANDARD, 14.12.2012)