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Wien/Klagenfurt/München - Die Hypo Alpe Adria wird die BayernLB-Kredite ab Dezember nicht mehr bedienen. Das haben Aufsichtsrat und Hauptversammlung beschlossen. Es gehe nicht um einen feindseligen Akt, aber die Bayern müssten ihren Teil zur Hypo-Sanierung beitragen, sagte Bankchef Gottwald Kranebitter in Wien. Der Streit werde die Gerichte länger befassen. Die Reaktion aus München folgte prompt: Die Bayern verklagen nun die Hypo.
Die Hypo-Gutachter und damit die seit 2009 notverstaatlichte Bank sehen in einer Serie von Großkrediten, die die einstige Hypo-Mutter BayernLB ab Anfang 2008 in ihre damalige Kärntner Tochter pumpte, so genannte Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen. Das Geld hat in den Augen der Hypo Eigenkapitalcharakter, weil es in der Krise floss. Die Bayern hätten sich de facto ihrer Eigentümer-Rolle entledigt, so der implizite Vorwurf. Auch bisherige Zinsen und Rückzahlungen werden daher zurückverlangt.
In Summe geht es um vier Milliarden Euro, sagte der Hypo-Vorstandschef. Etwa 90 Prozent der noch offenen 2,3 Milliarden Euro und der bereits bisher an die Bayern überwiesenen ebenfalls 2,3 Milliarden Euro. Die Hypo will damit erzwingen, dass die Bayern an der teurer als erwartet ausgefallenen Sanierung der Hypo mitzahlen.
Die BayernLB sieht das naturgemäß anders und weist das "in aller Schärfe zurück". Mittels Feststellungsklage soll in München gezeigt werden, dass die Kärntner Hypo "zur vertragsgemäßen Zahlung von Zins und Tilgung unter den bestehenden Finanzierungsverträgen" verpflichtet ist, teilte die Bank am Abend mit. Die Hypo und ihre Eigentümerin, die Republik Österreich, müssten nun "die aus diesem Vorgehen resultierenden nachteiligen Folgen" für sie selbst und "den gesamten Finanzplatz Österreich" verantworten, hieß es weiter.
Befremdet zeigen sich die Münchener Banker zudem davon, dass die Hypo diesen Schritt vorher gegenüber der BayernLB nicht begründet und "entgegen allen geschäftlichen Gepflogenheiten" keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe.
Die Kärntner Hypo sieht sich für den Großteil der Summen zu einer Rückzahlungssperre berechtigt. Wie die Hypo nach der Hauptversammlung mitteilte, seien "Rückzahlungen bis zu einer nachhaltigen Sanierung [...] auszusetzen." Und weiter: "Das heißt nicht, dass wir nie mehr bezahlen", beeilte sich Kranebitter zu erklären. Es gebe allerdings eine klare gesetzliche Verpflichtung: "Wir dürfen nicht, solange wir nicht nachhaltig saniert sind". Der Gesetzgeber lasse auch gar keine andere Wahl, meint man in der Hypo.
Zudem bleiben die bayerischen Gelder Kredite in der Hypo-Bilanz. Fest steht schon heute, dass das Geld auch nicht zur Rückzahlung von Kapitalzuschüssen verwendet werden kann, die der österreichische Staat bisher einschoss. Einsetzbar zwar als "Puffer" für die umfangreichen Haftungen etwa des Landes Kärnten, die für Anleihen draußen sind, aber nicht für die staatlichen österreichischen Gesellschafterzuschüsse, die in die Krisenbank flossen.
"Die Kredite sind Kredite und bleiben Kredite", sagte Kranebitter. Wegen ihrer Wirkung als Eigenkapitalersatz müssten sie aus Sicht der Hypo erst nach allen anderen Krediten zurückgezahlt werden. Der ehemalige Eigentümer, der Darlehen in der Krise vergab, müsse dann warten, bis alle anderen Kredite beglichen sind und "sich hinten anstellen".
Pikant dabei ist, dass sich die Republik Österreich anscheinend einen Plan B ausgedacht hat. Sie hat sich nämlich von der BayernLB einen befristeten Verjährungsverzicht bis einschließlich 31.12.2013 ausbedungen, dem auch entsprochen wurde. "Damit sind die Rechte der Österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Bezug auf die Bayerische Landesbank vorläufig auch ohne Rechtsstreit weiterhin voll gewahrt", heißt es in einer Aussendung. Die von Österreich vorbereitete Klage gegen die Bayern kommt jetzt einmal nicht. Damit wäre ein jahrelanger Rechtsstreit theoretisch noch abzuwenden.
Hintergrund des Streits: Eigenkapital muss per se nicht zurückgezahlt werden, ein Kredit schon. Die BayernLB unterstrich ihre Rechtsposition, wonach es sich um den Refinanzierungsmitteln für die Hypo "um gewöhnliche verzinsliche und rückzahlbare Kredite" - und nicht Eigenkapital - handle. Dass es sich bei den Krediten nicht um Eigenkapital gehandelt habe, zeige auch die Tatsache, dass die Hypo die gesetzlichen Eigenmittelanforderungen in den fraglichen Zeiträumen "nicht nur stets eingehalten, sondern sogar übertroffen" habe, merkt die BayernLB an. (APA/red, derStandard.at, 13.12.2012)
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Das Darlehen der bayr. LB wurde ja erst zum Zeitpunkt des Anteilverkaufs, bzw. Übernahmevertrages (zum symb. Preis von 1 €) im Zuge der Verstaatlichung gewährt. Wie ein erst in diesem Zeitpunkt, quasi von einem Nichtmehrgesellschafter gewährtes Darlehen zu einem eigenkapitalersetzenden werden kann, ist mir ein Rätsel. Aber vielleicht kann hier ein Forumsteilnehmer für Aufklärung sorgen.
1. Es wird doch wohl kein Thema sein, auf Basis der Verträge zu eruieren ob es sich um einen Kredit oder um ein eigenkapitalersetzendes Darlehen handelt - wenn nein, bitte wer macht bei denen die Verträge?
2. Wenn die Hypler der Meinung sind, die Forderung bestehe nicht zurecht (so lese ich das), warum dann der Verjährungsvericht bis Ende 2013? Ich als Schuldner würde so ein "Angebot" des Gläubigers nie akzeptieren, wenn ich der Meinung bin, es besteht gar keine Verbindlichkeit, weil ich ja damit sage, dass die zu Grunde liegende Forderung besteht.
dass Tirol politisch ein Teil Österreichs ist und von Wien aus regiert wird.
Das gefällt nicht allen Tirolern, doch sie werden hierzu nicht gefragt.
Ich bitte Euch dennoch, die übrigen Österreicher nicht mit dem Verbrechergesindel in Wien und Kärnten gleichzusetzen. Wir können nichts für die Schiebereien, die dort abgehen. Vielmehr leiden wir ebenso darunter.
So wie Ihr, Bayern, sind (nicht nur) wir Tiroler ebenfalls Opfer der Politmafia - whrscheinlich sogar in noch viel höherem Maße.
Deshalb hoffe ich, dass die Sauereien rund um die HGAA unsere herzliche Nachbarschaft und gute Freundschaft nicht beeinträchtigen!
Mit lieben Grüßen,
eine zu Euch nach Bayern emigrierte Tirolerin.
Die Bayern waren blauäugig beim Einstieg in die Albtraumbank und haben sogar einen 5 Mio. Sponsorvertrag an die Fußballer zugestimmt.
Haider und seine Gang haben die Landesbank jahrelang missbraucht.
Ein Streit über die Verantwortung ist zu begrüßen, weil beim Prozess öffentlich Wäsche gewaschen wird.
Wenn wir Steuerzahler zahlen, dann verlangen wir das das Gesetz des Schweigens (Omerta=Bankgeheimnis) ausgesetzt wird. Wir wollen wissen warum wir die Kärntner Suppe auslöffeln müssen.
Ganz egal ob wir Bayern oder Österreicher sind.
Abgesehen davon, dass das Vorgehen der Hypo dem Standort Österreich massiv schadet und dass Wettbewerber wie ErsteBank, Raiffeisenbank oder BAWAG darunter wirtschaftlich leiden werden, frage ich mich, was Vorstand Kranebitter für einen Unsinn redet. Zwei Jahre war es ein Kredit und man hat brav gezahlt. Jetzt kann man nicht mehr zahlen, weil die Sanierung gescheitert ist und jetzt sagt Kranebitter: "Wir zahlen jetzt den Kredit nicht zurück weil es Eigenkapital ist, aber weil es halt doch ein Kredit ist, zahlen wir später dann doch wieder!" Also was jetzt? Sind bei der Hypo jetzt alle verrückt geworden? So einen Unsinn darf man doch nicht sagen! Es ist ein Schande und unglaublich peinlich, wie das alles den Bach runter geht.
also was jetzt?
zum glück geht es eben nicht um begriffe (EK, FK) sondern darum, was mit dem geschäft "gemeint" ist.
...und das ist bei einem gesellschafterdarlehen, ohne den vertrag zu kennen, nicht beurteilbar.
gesellschafterdarlehen sind mezzanine-finanzierungen, dh. es handelt sich um ein zwischengeschoß, das eher eigen- oder fremdkapitalähnlich ausgestaltet werden kann.
Es gibt in Österreich das sogenannte Eigenkapitalersatzgesetz. Das besagt, dass Darlehen die ein Gesellschafter in einer Krise dem Unternehmen gibt, wie Eigenkapital behandelt werden. Das heißt sie dürfen wären anhaltender Krise nicht bedient oder verzinst werden. Wenn die Krise überstanden ist, dann fallen diese Einschränkungen wieder weg und die Darlehen sind wieder ganz normale Darlehen.
In diesem Fall ist es jetzt eben die Frage ob die Hypo schon vor der Übernahme und bei Kreditgewährung durch die Bayern in der Krise war und daher das EKEG anwendbar ist. Einige Gutachter glauben schon. Als Vorstand muss man dann eine Entscheidung treffen. Gutachter hat Recht, Bedienung nicht erlaubt oder Gutachter hat nicht Recht, weiter bedienen.
hat dies aber gegenüber dem Käufer verheimlicht. Hier läge ein Fall besonders schweren Betrugs vor. Verantwortlich sind jene, welche die Bilanzen gefälscht haben. Das waren sicherlich nicht die Käufer.
Jetzt wird das ganze aber so abgehandelt: Wenn ihr Bayern so deppert wards uns zu glauben, dann sollt ihr dafür bluten.
Es gibt Formen der Selbstgerechtigkeit, da rollt's einem die Zehennägel hoch.
Der Poster kommt anscheinend von der Hypo!
Versteht ihr denn da in Kärnten nicht, was ihr mit eurem dummen Geschwätz für einen Flächenbrand auslöst?!
Mit eurer Aktion wird offiziell bestätigt, dass die Hypo 2008 schon in der Krise war. Ende 2008 aber hat die Hypo 900 Millionen Euro an staatlichem Hilfskapital bekommen. Dafür musste die Notenbank der EU- Kommission gegenüber bestätigen, dass die Bank nicht notleidend ist.
Ihr seid verrückt und anscheinend auch noch beschränkt im Denken. Kranebitter soll einfach ruhig sein. Er hat schon zu oft Unsinn geredet.
und heute wäre dazu der letzte Termin vor Verjährung.
Da werden einige Mächtige massivst bei Fekter interveniert haben, dass man die verjährung abwarten möge ... welche Interessen da wohl auf dem Spiel gestanden sein mögen?
Die gelernte Österreicherin wendet sich mit Abscheu ab und Hass und Frust wegen der nach Belieben waltenden Korrumpanei dieses Drecksstaates steigen weiter an.
Den bayerischen Medien ist zu entnehmen, dass Bayern diesen befristeten Verjährungsverzicht als - aus welchen Gründen immer - nichtig ansieht.
Die BayernLB Juristen gehen offenbar von einer Verjährung per heute aus.
Ob das hält oder nicht? ich weiß nicht. Tendenziell vertraue ich der bayerischen Rechtsauffassung mehr als der österreichischen. Das hängt mit der Qualifikation der handelnden Personen zusammen (Maria Fekter und Konsorten sind für mich nicht unbedingt Leuchttürme juristischer Weisheit, LOL).
bis zum 31.12.2013, um einen Rechtsstreit (vorerst) abzuwenden, sowas ist ja auf jeden Fall immer mit hohen Kosten verbunden.
Was sicher gegen die österr. Position spricht: dieses Darlehen wurde bis dato bedient, man kann sich natürlich auf Irrtum (und neuerer Erkenntnisse durch ein Gutachten) berufen.
Und in den Verhandlungen Ende 2009 war unsere (d.h. Pröll&co) Annahme definitiv, dass es rückzahlbarer Kredit wäre. Alles natürlich eine Frage des Zeitdrucks, den Hr. Pröll zugelassen hat.
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