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vergrößern 500x332Wer wenig verdient, bekommt länger Geld.
Mütter und Väter, die ihr Kind oder ihre Kinder alleine aufziehen und deren monatliches Einkommen 1.200 Euro brutto nicht übersteigt, haben Anspruch auf zwei Monate mehr Kinderbetreuungsgeld - unabhängig von der Kindergeldvariante, die sie wählen. Voraussetzung für den verlängerten Bezug ist ein Antrag auf Unterhalt bei Gericht. Zum Einkommen zählen dabei das Erwerbseinkommen, Pensionsbezüge, Arbeitslosengeld, einkommensähnliche Bundes- und Landeshilfen und Zuschüsse wie Sozialhilfe.
Auch Alleinerziehenden, deren Partner oder Partnerin verstorben, in Haft oder schwer erkrankt ist, steht zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld zu. Genauso wie Eltern bzw. Frauen, die eine Wegweisung gegen den Partner beantragt haben oder die im Frauenhaus wohnen. Doch nur sehr wenige Menschen holen sich das Geld, das ihnen per Gesetz zusteht.
2011 haben gerade einmal 16 Personen das verlängerte Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen. Im Jahr davor waren es überhaupt nur drei. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der grünen Familiensprecherin Daniela Musiol hervor. Musiol hatte die Anfrage im Oktober an Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) gestellt.
Im Vorjahr haben demnach acht Personen die Verlängerung aufgrund des Todes des zweiten Elternteils erhalten, jeweils drei Personen aufgrund von behördlich festgestellter häuslicher Gewalt oder einem Aufenthalt im Frauenhaus und zwei Personen, weil der andere Elternteil eine Freiheitsstrafe verbüßte.
Weniger klar sind die Gründe, warum so wenige Alleinerziehende ihr Recht auf mehr Geld in Anspruch nehmen. Bei der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) glaubt man, dass einfach zu wenige Menschen von dieser Möglichkeit wissen. ÖPA-Geschäftsführerin Elisabeth Wöran ortet ein behördliches Informationsdefizit: "Viele Stellen sind selbst schlecht informiert und geben die Information über die längere Auszahlung nicht an die Antragsstellenden weiter."
Die ÖPA kritisiert auch, dass der Bezug von Unterhaltszahlungen den Bezug des verlängerten Kinderbetreuungsgeldes ausschließt - und zwar in jedem Fall. "Zu uns kommen Frauen, die 30 Euro monatlich Unterhalt beziehen und deswegen um das verlängerte Kinderbetreuungsgeld umfallen." Derzeit sei Unterhaltsbezug ein Knock-Out-Kriterium.
Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2011 in Österreich 170.400 Ein-Eltern-Familien mit Kindern unter 27 Jahren. 150.700 Alleinerziehende sind weiblich, 19.700 männlich.
Die alleinerziehenden Mütter sind dabei besonders armutsgefährdet. Einer Studie des Sozialministeriums aus dem Jahr 2011 zufolge haben sie ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie die österreichische Gesamtbevölkerung. Bei alleinerziehenden Vätern entspricht das Armutsrisiko laut Studie "weitgehend dem Durchschnittswert". (lima, derStandard.at, 13.12.2012)
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ich hätte mir das geld gern geholt, mir wurde aber mitgeteilt, dass das nur möglich ist, wenn der vater verstorben oder in haft ist... ich wurde also nicht richtig informiert.... eine zweite hürde wäre gewesen, einen antrag vor gericht auf unterhalt zu stellen.... wenn der andere auch gerade kein geld hat, ist das schwierig
Hier wird in der Berichterstattung regelmäßig auf zwei Hochzeiten getanzt:
Wenn es etwa um "Adoption für Singles" geht, dann heißt es bei Alleinerziehende wäre alles total super usw. usf.
Wenn es jedoch um die Situation der Alleinerziehenden Mütter geht, heißt es aber plötzlich, dass diese Familien armutsgefährdet sind und der Staat mehr machen müsse.
...und zuwenig Information herrscht sowieso ganz allgemein beim KBG.
Wie kann man das ändern?
Nun ja, zum einen sollte nicht Eigeninteresse und -intitiative von Seiten der/s Eltern(teils) fehlen, zum anderen sollte man diesbezüglich besonders Jungfamilien viel mehr Informationen oder zumindest Hotlines für Anlaufstellen zukommen lassen.
Wenn sie nicht dezidiert mit genau der richtigen Bezeichnung dafür nachfragen, gilts nicht.
Zum Beispiel sagen, dass man kein Geld hat und mehr oder länger Auszahlungen bräuchte, wird wahrscheinlich gesagt, das gibts nicht.
Nachgefragt, obs Das Kinderbetreuungsgeld in Härtefällen zwei Monate länger gibt, erst dann wird ja gesagt.
Da weiß man nicht einmal, welche für einen selbst die günstigste ist. Dann noch herauszufinden unter welchen Umständen man wie viel Geld noch von wo anders bekommen könnte ist fast unmöglich. Da spreche ich noch gar nicht von sonstigen Möglichkeiten, durch die Betreuung von Kindern Steuern zu sparen (zB Absetzbeträge, Zuschüsse,...). Mir kommt es so vor, als wäre da System dahinter, damit eben möglichst wenige sich das Geld holen können, das ihnen eigentlich zusteht. Jeder Bezug der nicht abgeholt wird ist ein finanzieller Vorteil für den Staat.
Mit der Firma macht man sich die Karenzzeit ja schon vor der Geburt aus. Das heisst, eine Änderung 2 Monate länger mit der Firma irgendwann hinterher zu vereinbaren, ist gar nicht so leicht. Auch wenn zwischenzeitlich Alleinerzieher und ich weiss nicht was passiert.
Also doch lieber arbeiten gehen, um die Firma nicht zu verstimmen, als die 2 Monate zusätzlich zu nutzen, die man bei Gericht beantragen muss, nicht wie gewohnt bei der GKK. Ich gehe nicht so gerne zum Gericht, auch wenn ich nichts angestellt habe.
Den Anspruch haben jene, deren monatliches Einkommen 1.200 brutto nicht übersteigt und das ist auch die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeldbezug. Das heißt, es ist gar nicht notwendig die Karenzzeit zu verlängern, sondern man würde zu dem Gehalt auch das Kinderbetreuungsgeld bekommen.
es ist generell sehr schwierig zu erfahren wo für wen welches geld zu holen ist.
die ämter schweigen meist denn wenn der kunde nichts weiß holt er es sich auch nicht.
ich weiß nicht wieviele million und abermillionen sich die österreicher nicht abholen weil sie nicht wissen, daß ihnen staatliche unterstützung zustehen würde.
sogar beim arbeitslosengeld höre ich von leuten die es in anspruch nehmen sich widersprechende angaben weil anscheinend nichtmal die ams-berater selber wissen, was den leuten zusteht.
Eine Bekannte von mir war während der ersten Lebensjahre ihres Kindes selbständig und muss nun mehrere Tausend Euro zurückzahlen.
Absurderweise war es so, dass sie in einem Jahr eine hohe SVA-Nachzahlung hatte und dieser Betrag bei Selbständigen zum Nettoeinkommen dazugezählt wird, um auf die Bemessungsgrundlage für das KBG zu kommen.
D.h. sie hat jetzt wegen der Nachzahlung (die ihr ja quasi weggenommen wird) zu viel verdient. Das ist einfach völlig idiotisch.
Ja, denn die damalige Regelung sah vor, dass jenes Einkommen, das die Höchstbemessungsgrundlage des KBG übersteigt, vom KBG abgezogen wird und nachzuzahlen ist.
Die Höchstbemessungsgrundlage war irgendwo bei EUR 15.000,-
Sie hat zwar 18.000 verdient, hatte in dem Jahr aber eine Nachforderung der SVA über EUR 6.000,-
Die muss sie verdienen und abliefern, denn sonst wird sie gepfändet. Nur ist es absurderweise so, dass diese 6.000 zu den Nettoeinkünften von 13.000 addiert werden, d.h. sie hat damit eine Bemessungsgrundlage von 18.000, obwohl die 6.000 natürlich keine Einkünfte, sondern Ausgaben sind.
Bei Selbständigen ist diese Regelung einfach absurd, da die Einkünfte bei vielen sehr unregelmäßig fließen.
Ja jetzt versteh ich die ham die Nachzahlung von der SVA zu ihrem Einkommen dazugerechnet. Jetzt ist sie wieder drüber und muss das zu unrecht erhalten Geld zurückzahlen. Falls ich das jetzt richtig verstanden hab. Sie wirds einfach nicht gewusst haben denk ich mal. Selbständig zu sein ist glaub ich nicht leicht, weil keiner genau weiss was wo wann wie zu zahlen ist und auf einmal gibts wieder eine Regelung die man nicht gewusst hab. Darum sind die viele lieber in geregelten jobs auch wenn weniger verdienen, ist sicherer. Viel Glück ihrer Bekannten. Würd mich auch zermürben
Der Witz daran ist, dass sie die Nachzahlung, die nichts mit dem Einkommen zu tun hat, zum Einkommen dazurechnen, obwohl es genau das Gegenteil davon ist.
Sie hat diesen Betrag in dem Jahr ja nicht einmal verdient, sondern das ist eine Rücklage, die für die SVA aufgelöst werden musste.
Noch mal: Sie hat in diesem Jahr 13.000,- verdient und musste 6.000 an die SVA abtreten. Die 6.000 hat sie in den Vorjahren verdient. Nur rechnet die SVA 13.000 + 6.000, was über dem zulässigen Höchsteinkommen ist, obwohl sie ja einen Gewinn von 13.000 - 6.000 hat. Das ist ja einfach absurd.
Für selbständige Mütter bedeutet dies, dass sie mehr oder minder komplett der Willkür ausgesetzt sind.
Was ist an einer Überschreitung einer Höchstbemessungsgrundlage kompliziert? Gerade Selbstständige sollten mit solchen Bilanzvorgaben überhaupt keine Schwierigkeiten haben. Das ist kein Geld dass man nebenbei dazubekommt, sondern für Härtefälle gedacht. Die Frau hat einfach zuviel verdient.
Und wenn ich schon "Nachforderung von 6000 Euro" lese und eine knapp bevorstehende Gehaltspfändung, dann kann es mit der Übersicht ung Planung auch nicht weit her sein.
Erstens ist das KBG keine Maßnahme für Härtefälle, sondern eine Sozialleistung, die allen Müttern zusteht.
Zweitens musste sie mehr als 13.000 Euro verdienen, da sie - wie erwähnt - 6.000 Euro für die SVA nachzahlen musste.
Und drittens legen Selbständige im Allgemeinen keine Bilanz.
Bei vielen Selbständigen ist es so, dass sie den Zahlungszeitpunkt ihrer Kunden nicht festlegen können. Da kann es passieren, dass ein Kunde mehrere Monate nicht zahlt und die Einkünfte plötzlich im nächsten Jahr liegen. Das ist mehr oder minder willkürlich.
Völlig unverständlich ist für mich, warum für die Bemessung nicht das Nettoeinkommen herangezogen wird. Das ist ja bei Unselbständigen auch so.
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