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Das EU-Verfahren um ein mutmaßliches Kartell beim Vertrieb elektronischer Bücher wird unter Auflagen eingestellt. Die von den verdächtigten Firmen angebotenen Zugeständnisse könnten die normalen Wettbewerbsbedingungen "zum Wohle der Käufer und Leser von Ebooks" wiederherstellen, erklärte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Donnerstag in Brüssel die Entscheidung. Damit kommen der deutsche Holtzbrinck-Verlag, die US-Verlage Simon & Schuster und Harper Collins, der französische Verlag Hachette Livre sowie der US-Technologiekonzern Apple ohne Geldbuße davon.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten die Unternehmen unfairer Absprachen verdächtigt, die mutmaßlich dem Handel sowie den Käufern Schaden zugefügt haben könnten. Durch bestimmte Vertragsklauseln, so der Verdacht, hätten maßgeblich die Verlage statt der Händler die Preise festgesetzt, die ein Kunde im Geschäft zahlt. Dabei könnten die Verlage mit Apple zusammen agiert haben, dessen Tablet-Computer iPad auch dem Lesen elektronischer Bücher dient.
Um das Verfahren abzukürzen, boten die fünf Firmen im September Zugeständnisse an, vor allem wollen sie für bestimmte Zeit auf bestimmte Klauseln verzichten. Die Kommission hat diese Zugeständnisse nun für rechtlich verbindlich erklärt; die Frage, ob es das Kartell tatsächlich gab, wird damit offen gelassen. Gegen ein weiteres Mitglied des mutmaßlichen Kartells, den britischen Penguin-Verlag, laufen die Ermittlungen aber weiter, weil er keine Zugeständnisse angeboten habe, wie die Kommission mitteilte. (APA, 13.12.2012)
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