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Beraten haben die 14 Verfassungsrichterinnen und -richter das Social-Media-Verbot für den ORF zwar, und das intensiv, wie man hört. Entschieden haben sie darüber aber in ihrer Dezember-Session nicht, erklärt Christian Neuwirth auf STANDARD-Anfrage. In ihrer nächsten Session ab 21. Februar würden sie ihre Beratungen fortsetzen, erklärt der Sprecher des Höchstgerichts: Damit bleibe auch die vom Verfassungsgerichtshof zuerkannte „aufschiebende Wirkung" aufrecht, die das Facebook-Verbot für die Dauer des Verfahrens aussetzt. (fid, derStandard.at, 13.12.2012)
Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet - Entscheidung bis Herbst erwartet - ORF über VfGH-Bedenken erfreut
Das Gesetz untersagt dem ORF neben Glücksspielen und Erotik an öffentlich-rechtlichen wie kommerziellen Web-Angeboten auch "soziale Netzwerke sowie Verlinkungen zu und sonstige Kooperationen mit diesen"
"Viel zu eng" legt die Medienbehörde das Gesetz aus, findet Wrabetz - Verleger und VP gegen Rot, Grün, Blau, Orange
Bescheid der Medienbehörde schließt aus Gesetz: "Eigene Auftritte des ORF im Rahmen sozialer Netzwerke kommen überhaupt nicht in Betracht"
Dies war amtsbekannt Grund das Organ Stiftungsrat das Organ Wrabetz als einzigen zu Wahl 11 in Beschlüssen zugelassen hat. Dann gewählt & bestellt. Weil 2011 Nachnominierungen von Kandidaten ausserhalb gesetzlicher Frist von 4 Wochen laut Beschluss Stiftungsrat zugelassen waren.
Erst nach Einlangen der Bewerbung des Mitbewerbers der diese Nachnominierungen Kandidaten 2011mit seiner Bewerbung angefochten hat, führte zu keiner Nachnominierung 11 um Wrabetz Wahl/Bestellung zu begünstigen.
http://www.youtube.com/watch?v=Z1DJCUZDIvY
Beweise Bescheide
https://www.rtr.at/uploads/m... isiert.pdf
http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.a... obId=49083
jetzt VfGH Verfahrenshilfe abgelehnt?! wider Artikel 11 EU-Charta=V.fassun
ganz ehrlich nicht nachvollziehbar, wie man einem Unternehmen/Organisation verbieten kann Facebook und andere social media zu nutzen.
Das dürfte in der westlichen Welt ziemlich einzigartig sein. Wieso glaubt man das Recht dazu zu haben?
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