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Bregenz - Ein 20-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Der Bauarbeiter hat nach Ansicht des Schwurgerichts seine SS-Tätowierung zur Schau gestellt. Zudem widerrief das Gericht eine bedingt ausgesprochene Strafe von vier Monaten aus einer früheren Verurteilung, demnach muss der Mann für 16 Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der vierfach einschlägig vorbestrafte Mann fuhr im Juli 2012 mehrfach mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle. Wegen des warmen Sommerwetters trug der junge Mann kurze Hosen. Als er während der Zugfahrt einschlief, kam auf seinem rechten Unterschenkel eine Tätowierung mit SS-Runen zum Vorschein. Diese habe er sich im Alter von 16 Jahren stechen lassen, so der Angeklagte. Er wusste, dass das Zeigen von NS-Symbolen verboten ist. Zu jenem Zeitpunkt war bereits ein Strafverfahren wegen einer ähnlichen Sache anhängig.
Der 20-Jährige zeigte am Donnerstag vor Gericht wenig Reue. Er räumte lediglich ein, dass sich die Vorfälle so zutrugen, wie es die Beweisfotos belegen, und bestätigte die Aussagen der Zeugen. Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten wurden Poster der Gruppierung "Blood and Honour" und mit dem Reichsadler gefunden. Auch Musik mit rechtsradikalem Inhalt wurde sichergestellt. Der Mann erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit. (APA, 13.12.2012)
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