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Wien - Im Hauptausschuss des Nationalrates ist am Mittwoch die sogenannte Niederlassungsverordnung 2013 beschlossen worden. Diese regelt die Quoten für den Zuzug von jenen Ausländern nach Österreich, die nicht via Rot-Weiß-Rot-Card ins Land kommen. Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-Bürgern - bis zu 5.133 Personen zuwandern, der überwiegende Teil davon (4.570) betrifft den Familiennachzug.
Die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) vorgelegte Verordnung wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Hauptauschuss genehmigt. Gegenüber heuer sinkt die Quote geringfügig um 80 Personen. Zurückzuführen ist dies laut Parlamentskorrespondenz auf den leichten Rückgang des bisherigen Ausschöpfungsgrads im heurigen Jahr.
Deutlich niedriger als 2012 fällt die Quote für Saisoniers aus: sie sinkt von 7.500 auf 7.000, jene für Erntehelfer von 5.000 auf 2.500. Grund dafür sind die geänderten Rahmenbedingungen seit dem freien Arbeitsmarktzugang für Bürgern von weiteren acht EU- Mitgliedsländern: Der Bewilligungsrahmen wird nun nur mehr für Saisoniers und Erntehelfer aus Drittstaaten sowie aus Rumänien und Bulgarien benötigt.
Über die "Rot-Weiß-Rot-Karte", die im Juli 2011 in Kraft getreten ist und die Zuwanderung von qualifizierten Nicht-EU-Bürgern regelt, haben derzeit 1.427 Personen einen aufrechten Aufenthaltstitel. Das geht aus aktuellen Zahlen des Innenministeriums hervor. 2011 wurden 375 Anträge bewilligt, im heurigen Jahr (bis 31. Oktober) waren es 876. Der Rest stammt aus jenen Niederlassungsbewilligungen für Schlüsselkräfte, die noch aus der Zeit vor Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte stammen und in das neue System überführt worden sind, erklärte ein Sprecher. (APA, 12.12.2012)
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