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vergrößern 500x397Grafik: "3" darf "Orange" kaufen
Die EU-Kommission hat die Übernahme der österreichischen Orange-Mobilfunksparte durch "3" (Hutchison H3G) unter Auflagen genehmigt. So muss "3" Frequenzrechte an einen möglichen künftigen neuen Marktteilnehmer verkaufen. In Anbetracht dieser Verpflichtungsangebote sei die Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch.
Hutchison habe weitere Verpflichtungen vorgeschlagen, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, teilte die EU-Behörde mit. Die Kommission hatte befürchtet, dass die Übernahme zu höheren Endkunden-Preisen und weniger Wettbewerb führen würde. "Die von H3G vorgeschlagenen Verpflichtungen bieten Gewähr dafür, dass der Wettbewerb gewahrt wird, sodass die österreichischen Verbraucher weiterhin von Innovationen und fairen Preisen profitieren können", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
"H3G wird Frequenzrechte und zusätzliche Rechte an ein Unternehmen veräußern, das künftig auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt tätig werden will. Der potenzielle neue Mobilfunknetzbetreiber wird nicht nur Frequenzrechte von H3G, sondern auch zusätzliche Frequenzrechte auf einer von der österreichischen Telekomregulierungsbehörde RTR durchgeführten Versteigerung im Jahr 2013 erwerben können", erklärte die EU-Kommission. Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH werde Frequenzrechte für einen neuen Marktteilnehmer reservieren, damit dieser ein Netz für Mobilfunkdienste in Österreich aufbauen könne. Dieser Marktteilnehmer werde Vorzugsbedingungen für den Kauf von Sendestationen für den Aufbau seines Netzes erhalten.
Außerdem wird H3G nach Angaben der Kommission in den kommenden zehn Jahren bis zu 16 Betreibern virtueller Mobilfunknetze zu vereinbarten Bedingungen Zugang zu bis zu 30 Prozent seiner Netzkapazität auf Vorleistungsebene gewähren. Damit würden die virtuellen Mobilfunknetze die Möglichkeit bekommen, Endverbrauchern in Österreich zu wettbewerbsfähigen Bedingungen Mobilfunkdienste anzubieten. Ferner werde H3G die Übernahme von Orange erst vollziehen, wenn es mit einem virtuellen Mobilfunknetz eine Vereinbarung über den Zugang zu seinem Netz auf Vorleistungsebene geschlossen habe.
In einer Stellungnahme freut sich "3", betont allerdings auch, dass der Weiterverkauf der Orange-Diskontschiene Yesss! ein "integrativer Bestandteil" der Übernahme sei. Ein Rekurs der Bundeswettbewerbsbehörde oder des Kartellanwalts würde die gesamte Transaktion untergraben, erklärt "3"-CEO Jan Trionow.
Im Zuge der Transaktion soll Yesss! unmittelbar nach Übernahme von Orange an A1 weiterverkauft werden. Dieser Weiterverkauf ist ohne Auflagen des österreichischen Kartellgerichts bereits am 27. November genehmigt worden. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der Kartellanwalt könnten gegen diese Entscheidung aber noch bis 27. Dezember Rekurs einzulegen.
"Ein Rekurs würde daher die gesamte Transaktion untergraben und stünde damit den zahlreichen und unmittelbaren Vorteilen, wie positiven Skaleneffekten, Innovation und Netzausbau sowie dem gestärkten Wettbewerb und dem Zugang für neue Mobilfunkanbieter, im Weg", sagte Trionow. Das Kartellgericht habe unmissverständlich festgestellt, dass der Weiterverkauf von Yesss! keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb habe. "Die Einzigen, die von einem Rekurs und einer daraus resultierenden weiteren Verzögerung profitieren würden, sind die anderen Mitbewerber - während die wahren Leidtragenden die österreichischen Konsumenten sind."
Nach der Übernahme könnten die beiden Mitbewerber am heimischen Mobilfunkmarkt noch intensiver herausgefordert werden, so Trionow. Mit den vereinten Kräften beider Unternehmen würden sich beachtliche Größen- und Effizienzvorteile ergeben, die einen raschen flächendeckenden LTE-Ausbau in ganz Österreich möglich machten.
Als Zugeständnis für den Deal biete H3G attraktive Netzzugangskonditionen an, die neuen MVNOs (Mobile Virtual Network Operators) den Eintritt in den österreichischen Mobilfunkmarkt erleichtern werden. Zusätzlich stelle man Frequenzen im 2,6-GHz-Bereich bereit und ergänze damit das 800-MHz-Spektrum, das vom Telekom-Regulator für den Eintritt eines neuen MNO (Mobile Network Operator) im Rahmen der Frequenzversteigerung nächstes Jahr reserviert werde. Ergänzend dazu bietet H3G dem neuen MNO auch National Roaming, Co-Location und Standorte an.
"Künftig werden wir den Mobilfunkanbietern bei der Preisentwicklung noch stärker auf die Finger schauen", kündigte Arbeiterkammer-Experte Helmut Gahleitner anlässlich der Übernahme-Genehmigung an. Er erwartete von der Bundeswettbewerbsbehörde, dass im Rahmen eines Monitorings Verzerrungen frühzeitig abgestellt werden. (APA/red, derStandard.at, 12.12.2012)
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Bin wirklich nicht froh, dass die Übernahme jetzt doch kommt. Bin seit 12 Jahren relativ zufriedener One/Orange-Kunde und wollte nie zu einem anderen Betreiber, am wenigsten zu 3.
Laut Orange Team darf ich ab Februar endlich auf einen günstigeren Tarif wechseln (habe jetzt SuperNet6000 und würde gern von 40 EUR runter auf ca. 10 EUR), wenn aber dann bereits 3 das Sagen hat, bekomm ich wohl nicht mehr den gewünschten Orange-Tarif, sondern einen 3-Tarif mit Bindefrist und 12-Wochen-Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrecht gibt es dann auch keins mehr.
Weiß jemand, ob ich damit richtig liege?
Auch ich habe noch einen alten Tarif bei Orange und war davor 3 Kunde... mein Tarif stammt sogar noch aus One Zeiten :/ (8 Wochen Kündigungsfrist)
Wenn ich einen neuen Tarif bei Orange anmelden würde, gelten auch automatisch die neuen AGB sprich 12 Wochen ;(
Meine Sorge ist vor allem, dass ich im Februar den freien Tarif "Einer für Mehr" nicht mehr bekomme, sondern nur noch einen 3-Tarif mit Bindefrist.
Hab mich gerade auf der T-Mobile-Homepage umgesehen, und bin erschüttert über deren Angebote. Ich hätte dann gar keinen Ausweg mehr, naja, vielleicht telering.
Ich, als Kunde, hätte ja gerne Inlands-Roaming. :-)
Im EU-Ausland wird Roaming verwendet und das Handy sucht sich einfach das stärkste Signal aus. Die Preise sind dank EU überall gleich, d.h., als Kunde habe ich dadurch den Vorteil, dass ich überall den besten Empfang habe.
Analog zum Telefonkabel sollte es ein allgemeines Funknetz geben, in das sich Handy-Provider einmieten können.
Mir ist natürlich klar, dass sich dann die Preise ändern würden, aber das war jetzt auch nur eine Überlegung aus Kundensicht in Bezug auf die Netzqualität. Die Provider müssten sich ja dann auch alle ganz anders positionieren. Da kann dann einfach niemand mehr "das beste Netz" haben sondern die Unterschiede müssen woanders sein.
Das mit dem Roaming im Netz mit dem stärksten Signal hat noch nie gestimmt.
Handys buchen sich bevorzugt in die Netze ein, bei denen der Heimatnetzbetreiber die besten Konditionen hat. Wenn man sich in D z.B. mit einer Orange-SIM-Karte bei T-Mobile einwählt, dann wieder auf automatische Netzwahl stellt, landet man wieder bei E-Plus, weil das der Heimatnetzbetreiber so will.
Bei A1 landen Sie dann bei Vodavone und mit einer T-Mobile-A-SIM landen Sie immer bei T-Mobile D.
Das mit dem allgemeinen Funknetz wäre eine ganz gute Idee, denn dann würde man nicht mehr von diversen Behörden und Bürgermeistern bei der Errichtung von Mobilfunkmasten schikaniert.
Die vom Behördenfunknetz scheinen jedenfalls alles machen zu dürfen.
Hmmm.... Hutchinson hat erst letztes Jahr einen Zivilprozess gegen mich verloren wegen mangelder Leistungserbringung...war für Drei ein teurer Prozess...mußten auch Schadenersatz +Prozesskosten bezahlen ging durch alle Instanzen alle hat Drei verloren..ob die eine Freude mit mir als Kunde haben werden...hmmmm???
Bei Connect Austria One Orange und ff bin ich seit 1998 Kunde!!!
Na scha ma mal!!
Eine Zweite Berufung hat Hutchinson nach den zwei vernichtenden Urteilen der 1 u. 2 Instanz nichtmehr erhoben.
zu vermuten ist , dass sonst ein Präjudiz entstanden wäre , dass alle Verträge die die Bandbreite mit " Bis zu..." und alle "gestützten Endgeräte" bei den Hutchinsonverträgen zu Lasten des Unternehmens ausgelegt werden und die Leistungserbringung was Bandbreite betrifft ein vielfaches von dem ausmachen müsste als im Schnitt dem Endkunden zur Verfügung gestellt wird! Weiters wurde Festgestellt , dass Kündigungen innerhalb der Bindungsfrist wenn sie auf Grund einer Bergründeten Mängelrüge des Kunden unter die Gewährleistung fallen und daher kein Entgeldfortzahlungsansspruch des Providers bis Bindungsende besteht.
Tough. Wusste ich nicht. Arbeitsplätze werden leider überall abgebaut, wo's geht. Aber wahrscheinlich wird das erst innerhalb einiger Jahre passieren, wenn es passiert. Ich weiß ja nicht, ob Sie das ganze betrifft, aber ich wünsch den Orange-MAs jedenfalls das Beste.
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