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Es geht wieder los. Mit dem kalten Wetter kommen Eis und Schnee - und das Chaos am Flughafen. Bereits jetzt melden Airlines Probleme bei der Beförderung, Flugzeuge können nicht starten oder landen, weil die Landebahnen vereist oder verschneit sind. Für die Airlines ist das „höhere Gewalt" und tatsächlich trifft die Fluglinien am Wettergeschehen keine Schuld. In der Praxis ist das Wetter immer wieder Anlass für Streitigkeiten.
Trotzdem müssen die Passagiere befördert werden. Die Airlines haben die Pflicht, eine Alternative anzubieten, um die Fluggäste doch noch ans Ziel zu bringen. Auf Kurzstrecken lässt sich das Problem mit der Bahn oder mit dem Bus lösen, auf der Langstrecke muss sich die Airline um einen Ersatz-Flug von einem anderen Flughafen kümmern.
Wenn die Airline keine alternative Beförderung anbieten kann, so muss sie das Ticket vollständig erstatten bzw. jenen Teil, der nicht genutzt wurde, zurückzahlen. Auch eine Umbuchung des Fluges auf einen späteren Zeitpunkt ist möglich.
Selbst wenn der Flugausfall unvermeidbar war, etwa weil starke Schneefälle den Flugverkehr unmöglich gemacht haben, müssen sich Airlines um die Beförderung der Passagiere kümmern. Entschädigung gibt es für die Fluggäste übrigens nur dann, wenn die Airline nicht genug unternommen hat, um einen Ausfall oder eine Verspätung des Fluges zu vermeiden. Wurde beispielsweise ein Flugzeug nicht schnell genug enteist, damit es noch pünktlich starten kann, so steht den Passagieren theoretisch eine Entschädigung zu.
In vielen Fällen ist es aber eine Ermessensfrage, ob die Airline eine Entschädigung zahlen muss oder nicht. So entschied beispielsweise im Vorjahr ein deutsches Gericht zugunsten einer Fluggesellschaft, die aufgrund fehlenden Enteisungsmittels am Flughafen Schönefeld nicht starten konnte, da die Airline nachweisen konnte, dass sie nichts gegen die Flugausfall hätte unternehmen können (Amtsgericht Königs Wusterhausen - Az.: 9 C 113/11). (red, derStandard.at, 12.12.2012)
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weil es jeden winter gaaaanz überraschend schneit...
wirkliches extremwetter mit schnesturm etc. gibts gibts relativ selten. aber wenn einem flughafen das enteisungsmittel ausgeht, dann kann man nur von fehlplanung sprechen. ist ja nicht so, dass das zeug ein ablaufdatum hätte.
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