Wien - Das Gesundheitsministerium erwartet sich von der am Dienstag vereinbarten Gesundheitsreform ein deutlich verbessertes ambulantes Angebot. Vor allem an den Tagesrändern und zu Ferienzeiten sei das Ausweichen der Patienten in die Spitäler derzeit unvermeidlich, weil keine offenen Arztpraxen zu finden seien, sagte Sektionschef Clemens Martin Auer. Frühestens 2014 soll es hier spürbare Verbesserungen geben.

"Der niedergelassene Bereich muss gestärkt werden, damit er für die Patienten verfügbar ist, wann immer sie irgendeine ambulante Versorgung brauchen", so Auer. An den dafür notwendigen Gruppenpraxen werde zwar schon seit Jahren herumgedoktert, die Sozialversicherung habe das Angebot aber "nicht rasend verbessert".

Mit der Gesundheitsreform werde sich das nun ändern, zeigte sich der Chef der "Sektion I - Gesundheitssystem, zentrale Koordination" überzeugt. Über den neuen Bundeszielsteuerungsvertrag könne nämlich verbindlich festgelegt werden, wie hoch der Anteil der Gesundheitsversorgung durch Ärzte im niedergelassenen bzw. ambulanten Bereich zu sein hat.

Ärzte sollen besser organisieren können

"Neu ist, dass die Sozialversicherung nicht mehr ganz allein bestimmen kann, ob sie das will", sagte Auer. Bund und Länder mit ihrem Interesse an der Entlastung der Spitäler könnten die Kassen nun in die Pflicht nehmen, die gewünschten "interdisziplinären ambulanten Versorgungsformen" tatsächlich zu realisieren.

Für die Patienten bringe das den Vorteil, künftig nicht mehr von Haus zu Haus geschickt zu werden, sondern von Tür zu Tür. Die Ärzte könnten in solchen Einheiten besser organisieren, statt in Einzelordinationen unter ihrer Belastung zu leiden, so Auer. Voraussetzung sei allerdings, dass die Ärztekammer sie nicht länger daran hindere, in Gruppenpraxen ökonomisch sinnvoll arbeiten zu können.

Die in ihrer Struktur sehr alten Kassenverträge der niedergelassenen Ärzte müssen nach Ansicht Auers geändert werden, um die ambulante Versorgung - etwa mit längeren Öffnungszeiten - optimieren zu können. "Die Exklusivität zwischen Sozialversicherung und Ärzten bei der Vertragsgestaltung wird es in Zukunft nicht mehr geben", verwies er auf die künftig gemeinsame Zielsteuerung. "Und das ist gut so; vielleicht nicht für die Sozialversicherung oder die Ärztekammer, aber gut für die Leute." (APA, 12.12.2012)