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Luxemburg - Fußball-Spitzenspiele dürften auch künftig im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein: Im Rechtsstreit um die Übertragung deutet sich eine erneute Niederlage für die Verbände FIFA und UEFA an. Der Gutachter beim obersten EU-Gericht in Luxemburg hat den Richtern am Mittwoch empfohlen, die Klage der Verbände gegen die Ausstrahlung im Free-TV zurückzuweisen. Das eigentliche Urteil fällt nächstes Jahr.
Laut EU-Recht können die Staaten für Ereignisse von großer gesellschaftlicher Bedeutung die Exklusivübertragung untersagen. So verlangt Belgien die freie Ausstrahlung aller Endrundenspiele der Fußball-WM, Großbritannien will zusätzlich die EM-Endrunde im Free-TV sehen. In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie gleichzeitig im Free-TV zu sehen sind.
Die Brüsseler EU-Kommission überprüft diese Schutzlisten. Dabei soll sie offensichtliche Beurteilungsfehler der nationalen Regierungen aufdecken, argumentierte Gerichtsgutachter Niilo Jääskinen.
Den Einwand der Verbände FIFA und UEFA, durch die Pflicht zur Gratis-Ausstrahlung entgingen ihnen wichtige Einnahmen, wies Jääskinen zurück: Europäisches Recht sehe ausdrücklich vor, dass wichtige Ereignisse nicht einem exklusiven Kreis von Zuschauern vorenthalten blieben. Dieses Ziel könne schwerer wiegen als das Gewinninteresse der Verbände, die mit dem Verkauf der Übertragungsrechte viel Geld verdienen.
Das Eigentumsrecht von FIFA und UEFA werde dadurch nicht verletzt, erklärte der Gutachter. Denn weder im nationalen noch im europäischen Recht seien die Eigentumsrechte an der Übertragung von Sportereignissen definiert.
Jääskinen gab mit seiner Einschätzung dem EU-Gericht erster Instanz recht. Im Februar 2011 hatte das Luxemburger Gericht entschieden, dass die TV-Listen rechtens sind. FIFA und UEFA riefen daraufhin das oberste EU-Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), an. Auch dort droht ihnen nun eine Niederlage: In den meisten Fällen halten sich die Richter beim EuGH an die Empfehlung ihres Gutachters, des sogenannten Generalanwalts.
Die TV-Rechte sind eine teure Ware. Besonders beim Fußball handelt es sich inzwischen um einen Milliardenmarkt. Mehr als 1,2 Milliarden Euro hatte die später insolvente Kirch-Gruppe weltweit mit den Lizenz-Rechten der WM 2002 umgesetzt, die sie zuvor von der FIFA gekauft hatte. Damit ging es erstmals in den zehnstelligen Euro-Bereich. Inzwischen sind die Verbände übergegangen, direkt mit den Sendern zu verhandeln und so die Marge der Agenturen selbst einzustreichen.
Vor allem Europas Topligen sind inzwischen in fester Hand der Pay-TV-Sender. In Österreich läuft die Bundesliga auch in Zukunft auf Sky und ORF, der öffentlich-rechtliche Sender zeigt dabei weiter ein Live-Spiel pro Runde im Free-TV. Im europäischen Vergleich ein hoher Prozentsatz, geht mit größeren Einnahmen durch Bezahlsender doch auch Exklusivität für ebendiese einher.
Bei der Champions League kann die UEFA groß kassieren, weil die Pay-TV-Sender für ihr Geld viele exklusive Spiele erhalten. Die Zeiten großer Steigerungsraten sind bei dem wichtigsten europäischen Club-Wettbewerb allerdings vorbei, das Potenzial scheint weitestgehend ausgereizt. Das gilt auch für Länderspiele sowie für Welt- und Europameisterschaften. Lukrativer könnte es für UEFA und FIFA nur werden, wenn es keine Schutzlisten gibt. (APA, 12.12.2012)
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