Wien - Den Vorstoß von Barbara Helige, das Amtsgeheimnis der Behörden aufzuweichen, um Korruption hintanzuhalten, sehen andere Experten kritisch. Konkret ist die Präsidentin der Liga für Menschenrechte im STANDARD für ein "Informationsfreiheitsgesetz" eingetreten - auch, um Finanzfälle wie in Salzburg zu verhindern.

Dem widerspricht Verfassungsrechtler Heinz Mayer: "Die Rechtslage ist in Ordnung, nur in manchen Verwaltungsbereichen ist die Handhabe viel zu streng."

Im Detail ist die Verschwiegenheitspflicht für Beamte in Artikel 20 der Verfassung festgeschrieben - was Helige als "einmalig in der zivilisierten Welt" qualifiziert.

Mayer hält dagegen, dass dort geregelt ist, dass die Organe über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereichs sehr wohl Auskünfte zu erteilen haben - sofern das nicht der Verschwiegenheitspflicht widerspricht. "Die Regel sollte also sein, Dinge offenzulegen, in der Praxis wird sich aber allzu oft auf die Geheimhaltung berufen - und Leute, die Dreck am Stecken haben, wollen das freilich auch so beibehalten."

Salzburgs Finanz-Skandal hätte trotzdem kaum verhindert werden können, meint der Experte. Dort habe eine Person abwegige Geschäfte gemacht und die Dienstaufsicht versagt. Eine Einschätzung, die Franz Fiedler, einst Rechnungshofpräsident, nun Beiratspräsident von Transparency International, teilt: "Da hat alles an Kontrolle versagt, was nur versagen kann." Der Rechnungshof habe auf die Kontrolle des Finanzbeirates vertrauen müssen - allerdings waren die Unterlagen für die Prüfung 2010 offenbar geschönt.

Eine Aufweichung des Amtsgeheimnisses unterstützt Fiedler dennoch, allerdings keine totale Transparenz wie in Schweden: "Das widerspricht noch allzu sehr unserer Mentalität. Dort kann jeder in jeden Verwaltungsakt schauen - das gilt sogar für den Steuerbescheid des Nachbarn. (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, 12.12.2012)