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Wien - Entweder die Österreicher sind friedfertig geworden. Oder sie können sich den Gang zur Justiz seltener leisten. Faktum ist nämlich, dass die Zahl der sogenannten Geschäftsanfälle (ohne Strafgerichte) zwischen 2008 und 2011 um vier Prozent gesunken, obwohl die Bevölkerungszahl um ein Prozent gestiegen ist. Der Grund, aus Sicht des Rechtsanwaltskammertags (Örak): Diverse Gebührenerhöhungen erschweren den Weg zum Recht.
In dem am Montag von der Standesvertretung vorgestellten Wahrnehmungsbericht 2011/2012 warnt man daher vor weiteren Steigerungen. Wobei die Eintragung ins Grundbuch ab 1.1.2013 in jedem Fall teurer wird. Kritisiert wird ebenso, dass die eigentlich vorgeschriebene Folgekostenabschätzung bei dieser Maßnahme ebenso wie bei manchen anderen Gesetzesänderungen fehlt.
Die Anwälte sehen dabei Spielraum: Ist doch das Justizministerium das einzige, das mehr einnimmt als ausgibt - der "Kostendeckungsgrad" beträgt 110 Prozent. Im europäischen Schnitt würde dagegen viel mehr Steuergeld investiert: Der entsprechende Wert liegt bei 22 Prozent.
Für Örak-Präsident Rupert Wolff stehe die heimische Justiz zwar gut da. Aber es gebe konstant Missstände - also "dauerhaftes Fieber". Das sei zwar nicht lebensgefährlich, aber die Justiz setze dagegen nur Aspirin ein. "Es tut sich viel zu wenig", befand Wolff.
Eine Änderung, die eigentlich Geld einsparen hätte sollen und die Verfahren verkürzen, ist den Rechtsanwälten ein Dorn im Auge: Die Streichung der "verhandlungsfreien Zeit". Genaugenommen geht es um den Urlaub. Früher wurden nämlich während der Ferien keine Verhandlungstermine angesetzt. Seit einem Jahr ist das anders - was laut Rechtsanwälten aber erst recht zu Vertagungen führt, da Beteiligte dann nicht da sind.
Auch originelle Einzelfälle gibt es: In der Steiermark erfuhr ein Mandant erst aus den Medien davon, dass gegen ihn ein Verfahren laufe - und sein Anwalt bekam erst nach zwei Wochen Akteneinsicht.
Im Justizministerium sieht man die Kritikpunkte naturgemäß anders. Die Kostendeckung von 110 Prozent stimme so nicht, da die Justizanstalten nicht eingerechnet seien, sagt Christian Wigand, Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP).
Er glaubt auch nicht, dass die Gerichtsgebühren der entscheidende Grund für seltenere Bürgerbesuche bei der Justiz sind: Anwalts- und Gutachterkosten würden den Löwenanteil bei Verfahren ausmachen.
Stolz ist man im Justizressort in jedem Fall auf eine andere Neuerung. Der im Sommer angekündigte berufsbegleitende Lehrgang für Richter und Staatsanwälte "Wirtschaftskriminalität und Recht" an der Wirtschaftsuniversität Wien ist äußerst beliebt. Beim ersten Kurs gab es für die 22 Plätze mehr als doppelt so viele Anmeldungen. (APA, moe, DER STANDARD, 11.12.2012)
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bevor sich einer etwas zu UNTERNEHMEN traut?
Auch bei den verfassungswidrigen KOPIER-Gebühren hat es Jahre gedauert, bis sich ein Anwalt diese zu bekämpfen getraut hatte. Und er hat ja sogar gewonnen!
Haben die einzelnen Anwälte Angst, bei den Richtern unbeliebt zu werden? Oder fürchten sie sich vor der "Blamage", ein solches Verfahren evt. zu verlieren?
Das interessiert sie also nur, wenn sie den Eindruck haben, dass ihre Geschäfte leiden. Und sie wissen ganz genau, dass wie das Amen im Gebet die völlig berechtigte Antwort kommt, dass die Anwaltshonorare der viel größere Kostenfaktor sind. Die Richter haben mit den Gebühren gar nichts zu tun, insofern ist der letzte Teil des Postings unverständlich.
Denn das herrschende Honorarsystem macht sie IMMER zu GewinnerInnen, sodass sie keinerlei Interesse haben, die schweren Misstände aufgrund der richterlichen Unabhägigkeit von der Rechtsordnung aufzugreifen.
Würde es zumindest ein Honorarmischsystem, ergo mit einer Erfolgskomponente geben, würde sich morgen der gegebene Unrechtsstaat in einen Rechtsstaat kehren.
Was aber nicht passieren wird, da sich AnwältInnen ja auch ihre Gesetze selber machen (bis auf die Grünen sind alle parlamentarischen Justizsprecher RAs).
Applaus für das erkennen der Perversität, dass man als MittelloseR wieder Rechtszugang via Verfahrenshilfe hat!
Nur die, die sich etwas geschaffen haben, fallen durch den Rost, bzw verlieren alles.
Da stimm ich zu (ausgenommen diejenigen, die eben noch nicht alles verlieren, denen ausreichend bleibt)
Kris Kristofferson hatte schon Recht mit den Zeilen: "Freedom is just another word for nothing left to lose"
Schliesslich zahlt man ja ohnedies nur seine verlorenen Streitfälle damit. Und bei guter Einschätzung verliert man eben keine.
Ich bin seit 1099 Selbstständig und hatte bewusst niemals eine RS Versicherung und naturgemäß schon einige Streitfälle - alle bis auf einen gewonnen bzw. hab ich mich 1x verglichen. Und dieser verlorene Streit wäre nie geführt worden, hätte ich auf meinen Anwalt gehört. Meine Kosten sind erheblich unter den RS-Versicherungskosten, ich hab also eine Menge gespart.
Auch die RS-Versicherer haben nichts zu verschenken - die leben halt davon, dass die allermeisten Kunden geringe Kosten produzieren und damit finanzieren sie halt die wenigen, teuren Kunden.
Und ich bin halt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer der geringe Kosten produzieren würde - kann mir aber einen möglichen teuren Prozess mit hohen Folgekosten durchaus leisten. Warum also sollte ich sicher viel Geld einzahlen um vielleicht etwa diesen eingezahlten Betrag irgendwann mal wieder refundiert zu bekommen?
Aber um des lieben Friedens willen: Könnte ich mir so einen Prozess nicht leisten und wäre ich "ein Streithansel" oder in einem Beruf, in dem das Klagsrisiko höher wäre, dann hätte ich vielleicht auch eine RS Versicherung.
No, lieb.
Da hast aber noch nicht viel mit der Justiz zutun gehabt!
Gar nicht zu reden von unvorhersehbaren Lebenswidrigkeiten, zB verletzt zu werden und dann als Opfer (kosten)aufwendig um Schadenersatz kämpfen zu müssen.
Naja, 5 oder 6 Prozesse warens schon. Und wenn ich um Schadenersatz kämpfen muss, hilft eine Einschätzung sehr wohl - es geht also einerseits um die Vorfinanzierung - das kann ich mir leisten - und andererseits um die gegnerischen Kosten (und die eigenen) wenn ich verliere.
Das muss ich eben einschätzen - ich muss natürlich auch einen Rückschlag, also einen verlorenen Prozess, finanziell verkraften können - und das kann ich - schon deshalb, weil ich eben seit 25 Jahren die RS-Versicherung gespart habe. Das macht bei geschätzten Kosten von 500 pA immerhin schon 12500 aus, plus Zinsen wahrscheinlich um die 20000. Da kann man schon mal verlieren auch.
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