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Leistet die staatliche "Informationsgewährung" der Korruption Vorschub? Geschwärzte Akten im Korruptions-U-Ausschuss.
Die grundlegende Änderung der gesellschaftspolitischen Verhältnisse unter Mithilfe vollkommen neuer Kommunikationsmöglichkeiten bringt tiefgreifende Neuerungen in die Beziehungen der Menschen untereinander. Aber auch die Haltung der Menschen zum Staat und - vice versa - bedarf einer Neudefinition, wie nicht zuletzt die jüngsten Korruptionsskandale in dieser Republik anschaulich vor Augen führen.
Dabei manifestiert sich ein menschenrechtlich bemerkenswerter Wertungswiderspruch: Dem Staat stehen umfassende und immer umfangreicher werdende Datensammlungen zur Verfügung, die Wahrung der Privatsphäre wird massiv eingeschränkt. Der rechtsstaatliche Umgang damit ist aber oft nur unzureichend sichergestellt. Der Rechtsweg ist in vielen Fällen unzulässig. Der Einzelne hat mangels Kenntnis der Speicherung häufig keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten hat sich in gewissen Bereichen bewährt, dies aber nur aufgrund einzelner Persönlichkeiten, die ihr Amt überaus ernst nehmen. Die im Gerichtsverfahren garantierte Unabhängigkeit von der Staatsmacht kann diese Institution an sich nicht ersetzen.
Die Informations(zugangs)freiheit ist aber insgesamt außerordentlich unterentwickelt. Diese unbefriedigende Situation wird durch das nach wie vor - einmalig in der zivilisierten Welt - in der österreichischen Bundesverfassung verankerte und von den staatlichen Institutionen sehr restriktiv gelebte Amtsgeheimnis verschärft. Das Auskunftspflichtgesetz bietet kaum Hilfe. Die sehr stark auf Geheimhaltung gerichtete Haltung der Behörden lässt sich dabei nicht allein auf den Art. 20 B-VG zurückführen. Sie ist vielmehr als Relikt obrigkeitsstaatlicher Politik- und Verwaltungspraxis zu interpretieren, in der Wissen Macht bedeutet und Macht (und damit Wissen) ungern geteilt wird. Dahinter steht wohl auch die Befürchtung, dass die "normunterworfenen" Bürger - wüssten sie über staatliches Handeln besser Bescheid - unangenehme Fragen stellen könnten.
Gleichzeitig wird die so hochgehaltene Verschwiegenheitspflicht von den eigenen Organen oft höchst eigenwillig interpretiert, sodass es gar nicht so selten - zu Verletzungen schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte kommt. So geschehen bei der Information der Medien durch offizielle Stellen über die gleichzeitig laufende Hausdurchsuchung bei Karl Heinz Grasser. Aber nicht nur Prominente wurden öffentlich bloßgestellt, immer wieder widerfuhr Ähnliches in der jüngeren Vergangenheit auch Asylwerbern oder Fremden, deren Daten in der Öffentlichkeit irgendwelche Interessen bedienen sollten.
In der Gesamtbetrachtung wird aus den angeführten Beispielen klar ersichtlich, dass in Österreich dem staatlichen Interesse an einer friktionsfreien, wenig infrage gestellten Verwaltung ein deutlicher Überhang gegenüber dem in der Politik so häufig beschworenen "mündigen Bürger" eingeräumt wird, indem man Informationen gerne vorenthält.
Zudem gewinnen aber all diese menschenrechtlich bedenklichen Vorgänge durch die in den letzten Monaten immer häufiger aufbrechenden Korruptionsaffären noch eine zusätzliche Dimension: Nicht umsonst ist das Schlagwort, mit dem Korruptionsexperten wie Transparency International der Problematik begegnen wollen, Transparenz. Wie man beobachten musste, waren bisher weder Innenrevision noch parlamentarische Kontrolle geeignet, Korruption in Politik und Verwaltung zu verhindern. Es drängt sich damit aber die Überlegung auf, dass die eingangs beschriebene restriktive staatliche Informationsgewährung einer Förderung der Korruption zumindest Vorschub leistete.
Es bedarf daher einer grundlegenden Umorientierung: Staatliches Handeln muss für die Bevölkerung zumindest im Regelfall durchsichtig und nachvollziehbar sein, nur dann kann Korruption aufgedeckt oder - noch wichtiger - bereits im Ansatz hintangehalten werden. Das setzt allerdings voraus, dass Amtsgeheimnis und Verschwiegenheitspflicht zur Ausnahme werden und nur in jenen Fällen Platz greifen, in denen es tatsächlich um die nationale Sicherheit oder den Schutz der berechtigten Interessen einzelner Menschen geht. Erst das sichere Wissen, dass das Handeln der staatlichen Organe offengelegt werden muss, zwingt die Akteure zu nachvollziehbaren Begründungen für ihr Tun und Lassen.
Das erfordert aber einen Paradigmenwechsel in der österreichischen Legislative, Exekutive und in jenen Teilbereichen, in denen die Justiz nicht öffentlich arbeitet. Es ist also höchste Zeit für ein "Informationsfreiheitsgesetz", auch wenn dies eine Kulturrevolution bedingt, die vor allem in den Köpfen der Politiker, aber auch der Verwaltungsmitarbeiter stattfinden muss. Im Sinne einer partizipativen Gesellschaft, in der die Menschen dem Staat und seinen Organen gleichberechtigt gegenüberstehen wollen, ist ein qualitativ gleichwertiger Wissensstand vonnöten. Es ist unumgänglich, dass Österreich sich auch beim Menschenrecht der Informationsfreiheit nicht mit den hinteren Rängen zufriedengibt, und damit auch noch Entwicklungen in Richtung Korruption begünstigt, sondern offensiv einen Kurswechsel in Angriff nimmt. (Barbara Helige, DER STANDARD, 11.12.2012)
Barbara Helige ist Präsidentin der österreichischen Liga für Menschenrechte und leitet das Bezirksgericht Döbling; die ehemalige Präsidentin der Richtervereinigung führt auch den Vorsitz der Kommission "Wilheminenberg".
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es ekelt mich an wie ich hoere, dass heilige den mund aufmacht und heraus weht die nazipropaganda einer taeterschuetzen und so kindermissbrauchenden justiz und sie laesst es sich auch noch bezahlen solche serientaeter zu decken... der tag an dem dieses gesindel im haefen schmort wird ein freudentag und auch dieses vorspiegeln die einfachsten gesetze nicht zu kennen zb diebstahl von unterlagen bzw betruegerischer erwerb ekelt mich an, da dreht es einem den magen um dieses verbrecherpack hier zu lesen!
diese Papierraschler (copyright Glistrup, Dänemark), ihre GESAMTE TÄTIGKEIT OFFENLEGEN, also ein freedom of information act, wie in den USA, endlich auch in dem lächerlich kleinen, aber wichtigtuerischen Österreich, geschaffen wird. Das ganze Gefasel von VERWALTUNGSREFORM kann ja schon gar n ichtmehr gehört werden.
Und Schluß mit den BÜRGERÜBERWACHENDEN DATENBANKEN, die unter allen möglichen schleimigen Vorwänden (z.B.angebliche Terrorbekämpfung und -vorbeugung) von hintenherum LÄNGST ANGELEGT WURDEN...
Schluß mit der Einstellung, daß der Bürger VERDÄCHTIG ist, solange er nicht das Gegenteil beweist, OFFENLEGUNG SÄMTLICHER STAATLICHER DATENSAMMLUNGEN in diesem KORRUPTEN ÖSTERREICH !!!
wenn man das eine sagt und das andere tut ist es dann nazi? oder einfach das risiko der vorgestzten, dass ihnen ihr job nicht mehr gefaellt, wenn sie realitaetsbezug haetten und gesetze kennen wuerden, die frage die heilige stellt ist irrelevant, da der staat die unterlagen erpresst, stielt und herausnoetigt von den opfern...
ich mag das nicht, es ist schwere strafbarkeit und nicht "menschenrechte" - dann erst sieht man dass die justiz und heilie komplett korrupt sind! sie soll endlich die schadenssummen auszahlen die den opfern zustehen und nicht bettel verteilen um sie zu missbrauchen!
mir hat vor ein paar monaten eine junge frau, die von ihrem bezirksgericht besachwaltet wurde, weil sie ein haus von ihrer grossmutter geerbt hat, einen brief gezeigt - dieser stammt von einem baumeister, der sich das haus unter den nagel reissen will und sich an das bezirksgericht wandte - nur durch amtsmissbrauch kann er wissen, dass das bezirksgericht für die arme frau zuständig ist. sie gelten als "schutzpatronin" korrupter bezirksrichterinnen, anwälte und gutachter.
eine k i n d e r f i c k e r i n wie sie im buch steht und die komission arbeitet fuer die kirche, diese hat die mehrheit... sollte man aus oesterreich entfernen... was sie beschreiben ist kein einzelfall... kann nur vorkommen wenn polizei und justiz durchgaengig mit korrupten straftaetern besetzt sind, das ist aufnahmevoraussetzung dort... eine schande sie hier zu dieser jahreszeit zu lesen!
denn stoisits, die vizepräsidentin der liga, deckt die menschenrechtsverletzungen, für die präsidentin helige und andere verantwortlich sind. die volksanwaltschaft kümmert sich im konkreten nur um asylwerberInnen, lässt österreicherInnen aber bewusst im stich - und das als angebliches "menschenrechtshaus"
Liga gegen Menschenrechte
http://www.ceiberweiber.at/index.php... es&id=2574
Die Bürger haben ein Recht auf Information und deshalb gehört das Amtsgeheimnis auf den Ausnahmefall beschränkt.
http://www.wienerzeitung.at/wzo/meinu... litik.html
Eine weitere Antwort über meinparlament.at ist eingetroffen.
zur vertuschung von amtsmissbrauch. punkt!
und der staat legt sein machtmonopol nach belieben aus.
wissen ist macht. und deshalb wird der bürger blöd und dumm gehalten.
wer weniger weiss, ist immer der dumme.
das passt den obrigkeitsstaatlichen bütteln.
dazu kommt die genetische unterwürfigkeit und staatshörigkeit der ösis.
da kamma halt nix machen.
frau helige ist 1000000-prozentig zuzustimmen, nur: das geht ottonormalbenzig sonstwo vorbei.
dem staat muss jedes kleinste bürgerrecht abgetrotzt werden.
wir haben keinen rechts- sondern einen schurkentstaat. so schaut's aus. leider.
Politiker und Beamte haben die Funktion, das Staatswesen zu verwalten und seinen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Sie sind dem Volk über alles, was sie im Dienst tun, rechenschaftspflichtig. Ausnahmslos.
das amtsgeheimnis dient in österreich hauptsächlich der vertuschung von amtsmissbrauch und der unterdrückung der bürger.
wissen ist macht. der staat behält das wissen und die macht für sich.
wer weniger weiss, ist immer der dumme. in diesem fall der bürger.
das exzessive amtsgeheimnis in österreich ist ein skandal. ein rechtsstaatlicher skandal.
aber das geht den meisten sonstwo vorbei. hauptsach das schnitzel is billig.
der durchschnitts-ösi ist ein untertan. daran hat sich bis heute nix geändert. man mosert im kleinen kreis, man ballt die faust in der hosentaschen, man verprügelt lieber die frau oder die kinder, als das mann seinen frust an der obrigkeit auslässt.
der staat wird kein jota seines machtmonopols freiwillig abgeben!
zu diesem Thema wünsche ich mir einen XXL- Artikel von Barbara Helige, in dem sie weitere Details zu ihrer Idee eines "Informationsfreiheitsgesetzes" darlegt. Denn, wenn es je dazu kommen sollte, dann würden wir vielleich doch endlich diesen "Fortschritte der Menschheit" erreichen, der irrtümlicherweise seit der Zeit der Aufklärung immer wieder festgestellt wird .....
Das Christkind wird aber wohl eher für die Zukunft in Österreich noch mehr Obrigkeitsstaat, noch mehr staatliche Bürgerüberwachung, mehr Polizei und weniger Bürgerrrechte bringen.
Als gelernter Österreicher kann ich nicht mehr daran glauben, dass sich in diesem Land noch irgendetwas zum Besseren wandeln wird.
Ich dachte früher auch, irgendwann würden unsere Mitbürger weniger fremdenfeindlich werden, das Gegenteil ist eingetreten.
Jetzt habe ich - auch wegen der hohen Steuerlast - Ö verlassen und bis auf einige Freunde, die mir wirklich fehlen, muss ich eines ganz klar sagen:
Österreich, Du fehlst mir überhaupt nicht.
"aufklärungs"kommissionen leitet und vorsitzende einer liga für menschenrechte ist, bleibt wirklich nur das christkind zum wünschen. denn die, die menschenrechte selbst mit füssen treten, tun so, als würden sie menschenrechte verteidigen - das ist einer demokratie unwürdig und zeigt, wie es um menschenrechte bei uns bestellt ist.
alle staatlichen Zahlungen bis auf wenige Ausnahmen mit Betrag, Empfänger, Rechtsgrund, veranlassende Stelle öffentlich im Netz bekannt gemacht werden.
Das wäre das beste Mittel im Kampf gegen Korruption und auch für ein sparsames Budget.
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