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Der Richter im Birnbacher-Prozess, Manfred Herrnhofer, sieht im " Missbrauch exponierter gesellschaftlicher Positionen" den " Vertrauensverlust in demokratische Institutionen" begründet.

Foto: APA/Gert Eggenberger

Wien - Der Richter in der Causa Birnbacher findet für die von ihm (nicht rechtskräftig) Verurteilten deutliche Worte. Bei der Begründung der Strafhöhe und dem Faktum, dass die Ex-Chefs der Kärntner Landesholding und Ex-ÖVP-Kärnten-Chef Josef Martinz (zwei, drei, 5,5 Jahre) ausgefasst haben, geht Manfred Herrnhofer ins Detail. Steuerberater Dietrich Birnbacher bekam drei Jahre, zwei davon bedingt; er hat gestanden.

Herrnhofer attestiert Hans-Jörg Megymorez, Gert Xander und Martinz "hohe kriminelle Energie und Beharrlichkeit". Da hätten "Personen in öffentlichen Ämtern unter jahrelanger Täuschung der gesamten Öffentlichkeit und beharrlichem Leugnen in zahlreichen öffentlichen Untersuchungen, wie Untersuchungsausschüssen und Ermittlungsverfahren", gehandelt. Das erfordere "zur Abschreckung zukünftiger potenzieller Rechtsbrecher hohe unbedingte Freiheitsstrafen". Hohe Einkommen und hohe öffentliche Positionen verpflichten in den Augen des Gerichts zu mehr Sorgfalt. Das Zitat dazu aus dem Urteil: "Gerade die überdurchschnittlichen Bezüge werden mit der hohen Verantwortung, die mit einer solchen Tätigkeit verbunden sind, gerechtfertigt. Deshalb ist auch der Missbrauch derartiger exponierter gesellschaftlicher Positionen wegen des damit verbundenen generellen Vertrauensverlustes in grundlegende demokratische Institutionen streng zu ahnden."

Gutachten vorgetextet

Eine wesentliche Rolle haben im Verfahren rund um Birnbachers Sechs-Millionen-Euro-Honorar auch die Gutachter gespielt, die die Landesholding eingeschaltet haben. Zur Erinnerung: Jörg Haider und Martinz hatten Birnbacher heimlich beauftragt, bezahlen sollte ihn aber auf ihren Wunsch die landeseigene Holding. Erst im Prozess wurde bekannt, dass Birnbacher gegenüber seinem Freund Martinz und Haider ausdrücklich auf eine etwaige Zahlung verzichtet hatte.

Wie die Privatgutachten entstanden, mit denen die Holdingchefs der Übernahme der Zahlung "den Anschein der Rechtmäßigkeit" geben wollten, ist im 80-seitigen Urteil penibel nachgezeichnet. Bloß zwei Beispiele: Gutachter und WU-Professor Christian Nowotny sei vom Anwalt der Holding, Andreas Oman, "nach Ablieferung des Gutachtens" angerufen und aufgefordert worden, "eine konkrete Aussage dahingehend zu treffen, dass die Landesholding verpflichtet sei, die Honorarnote Birnbachers zu bezahlen." Das lehnte Nowotny ab. Er war nicht einmal darüber informiert worden, dass Birnbacher weder den Preis verhandelt hatte, noch mit der Käufersuche für die Bank betraut war.

Auch beim Gutachten von De-loitte liefen die Dinge etwas unorthodox. Am 12. 3. 2008 übersandte eine Holding-Mitarbeiterin dem Deloitte-Partner nämlich "im Auftrag des Holdingvorstands einen Textvorschlag" fürs Gutachten, heißt es im Urteil. Und: "Dieser Textvorschlag wurde im Wesentlichen (...) übernommen und lediglich in Teilpassagen gegenüber dem Vorschlag abgeschwächt."

So machte der Gutachter bei Deloitte aus dem vorschlagenen "Die erbrachte Leistung (Birnbachers; Anm.) ist mit den Leistungen einer Investmentbank vergleichbar" den Satz: "Die erbrachte Leistung ist (...) eher mit den Leistungen einer Investmentbank vergleichbar." (gra, DER STANDARD, 11.12.2012)