Graz/Salzburg -  Die Bundesländer wollen bezüglich bundesweiter Veranlagungsrichtlinien als Konsequenz aus dem Salzburger Finanzskandal mehr oder weniger ihre Unabhängigkeit bewahren. Zwar wurde auf APA-Anfrage am Montag auch Diskussionswille oder jener, Empfehlungen anzunehmen, betont, zur Gänze aus der Hand geben will man das Ruder allerdings nicht.

Wiens Finanzstadträtin Renate Brauner betonte im APA-Gespräch, dass sich die Bundeshauptstadt einer Diskussion über "vernünftige" Richtlinien "im Sinne dessen, was Finanzstaatssekretär Andreas Schieder vorgeschlagen hat", keinesfalls verschließe. Diese müssten dann aber für alle Gebietskörperschaften gelten. Diese stünden aber sicher nicht für eine "Entmündigung" zur Verfügung.

Eine Verpflichtung für Länder und Gemeinden, sich bei Kreditaufnahmen künftig an die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) zu wenden, hält Brauner für "nicht notwendig" und für einen "verqueren" Zugang. Schließlich müsse man zuerst einmal den Gemeinden ermöglichen, überhaupt mit der ÖBFA zu kooperieren. Diese würden derzeit dafür kämpfen.

Was Wien betreffe, gebe es mit der Finanzierungsagentur eine gute Zusammenarbeit. Rund die Hälfte der aufgenommenen Fremdmittel - also rund zwei Mrd. Euro - seien über die ÖBFA abgewickelt worden. Brauner betonte, dass die Bundeshauptstadt keine Derivatgeschäfte am Laufen habe. Man sei bei Veranlagungen immer "äußerst konservativ" vorgegangen. Außerdem gälten in Wien strenge Richtlinien - unter anderem ein Sechs-Augen-Prinzip beim Abschluss von Verträgen. "Nach menschlichem Ermessen sind wir auf der sicheren Seite", so die Ressortchefin.

Pühringer: "Nicht notwendig"

Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer erklärte, er halte es für "nicht notwendig", dass man sich bei der Kreditaufnahme der Bundesfinanzierungsagentur bediene. "Unsere Finanzdirektion macht das zur besten Zufriedenheit."

"Es ist klar, dass bei Vorkommnissen wie in Salzburg Diskussionen dieser Art losbrechen" sagte der LH. Eine Generalverurteilung mit Konsequenzen für alle Länder sei aber nicht angebracht. "In Oberösterreich passiert so etwas nicht", betonte Pühringer und verwies auf "umfassende Vorsichtsmaßnahmen" in den Vorschriften. Die Finanzsouveränität der Länder müsse jedenfalls auch in Zukunft gewahrt werden, da sie sich mit anderen Gebietskörperschaften auf Augenhöhe befänden.

"Entspricht nicht der föderalen Struktur"

In der Steiermark hält man nichts von einer Einbeziehung der Länder und Gemeinden in eine bundesweite Veranlagungsrichtlinie. Aus dem Büro von Finanzlandesrätin Bettina Vollath hieß es am Montag auf APA-Anfrage, dies sei "aus unserer Sicht nicht sinnvoll". LH Franz Voves erklärte, eine "generelle Übernahme des Finanzierungsmanagements der Länder durch den Bund entspräche nicht der föderalen Struktur Österreichs und ist daher abzulehnen". LH-Stv. Hermann Schützenhöfer bekräftigte seine Aussage vom Wochenende in den "Salzburger Nachrichten", er sehe "keinen Anlass für eine Neuregelung", außerdem sei Anlassgesetzgebung in der Regel immer schlecht. In der Steiermark habe man schon 2007 bzw. 2010 Vorkehrungen getroffen.

Aus dem Büro von Vollath wurde hinsichtlich Fremdfinanzierungen auf einen einstimmigen Regierungsbeschluss aus dem Jahr 2007 verwiesen. Demnach dürfen bei Fremdmittelaufnahmen zur Finanzierung des Landeshaushaltes keine Swaps oder sonstigen Derivativkonstruktionen mit Banken abgeschlossen werden. Die Landesschulden würden über die klassischen Instrumente wie Kredite und Darlehen refinanziert.

Voves meinte dazu, wenn eine gleichlautende bundesgesetzliche Regelung analog jener in der Steiermark erfolgen, so könnte die Steiermark dagegen keine Einwände haben.

Was die Gemeinden angehe, so könnten laut einer Stellungnahme aus dem Büro von Voves seit der Novelle der Gemeindeordnung im Jahr 2010 "derartige Rechtsgeschäfte grundsätzlich ohne vorhergehende Kenntnisnahme durch die Aufsichtsbehörde von den steirischen Gemeinden nicht durchgeführt werden". Die Gemeinden können aber Veranlagungen in mündelsichere Wertpapiere ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde durchführen. Sämtliche Veranlagungen mit Risiko bedürfen entweder einer Risikoanalyse durch einen Wirtschaftstreuhänder mit Spezialisierung oder einer Kenntnisnahme durch die Landesregierung.

Laut FPK-Finanzlandesrat Harald Dobernig ist man in Kärnten dafür, dass spekulative Derivatgeschäfte mit Steuergeld generell untersagt werden. In Kärnten würden bereits seit vielen Jahren keine Derivate mehr aufgenommen. Darüber hinaus sei es vernünftig, wenn der Bund Richtlinien und Empfehlungen für Veranlagungen ausgibt. Die Entscheidungsgewalt darüber, wie und für welche Dauer die Länder ihr Geld veranlagen, solle aber bei den Ländern bleiben. Würde dies der Bund über die ÖBFA machen, würden ja auch allfällige Fehlentscheidungen die Länder treffen, ohne dass sie darauf Einfluss hätten.

Das Land Tirol pocht in der Debatte um mögliche bundesweite Veranlagungsrichtlinien auf die "Selbstständigkeit der Länder", hieß es auf Anfrage der APA aus dem Büro von Landeshauptmann Günther Platter. Zudem verwies Platter darauf, dass in Tirol keine "derartigen Spekulationsgeschäfte" gemacht würden. (APA, 10.12.2012)