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Wien - Mehr als sechs Jahre, nachdem der Schubhäftling Bakary J. durch Wiener Polizisten gefoltert wurde, fordert sein Anwalt Nikolaus Rast von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
"Ich gehe davon aus, dass wir den Klagsweg nicht bestreiten müssen", sagte Rast. Man habe mit dem Innenministerium ein sehr gutes Verhältnis, Gespräche würden bereits geführt. Rast stützt seine Forderung auf ein psychologisches Gutachten. Ein medizinisches Gutachten werde im Jänner 2013 vorliegen.
Die Summe von 750.000 Euro beruht laut dem Anwalt auf den Tagsätzen für schwere Schmerzen, beginnend vom Tatzeitpunkt im Jahr 2006 bis zum möglichen Ende des Verfahrens im Jahr 2013. "Man kann das nicht wiedergutmachen. Geld kann dieses Leid nicht lindern", sagte Rast. Für seinen Mandanten sei die Entschuldigung des Ministeriums deshalb sehr wichtig gewesen. Die Polizei wird durch die Finanzprokuratur vertreten.
Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier beteiligten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Brüche von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.
Wie das Innenministerium nach Bekanntwerden der Forderungen erklärte, werde jeder Euro einer möglichen Entschädigungszahlung im Regress von den Tätern zurückgefordert, so Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Vonseiten des Ministeriums sei es unstrittig, dass in dem Fall der Folteraffäre durch Wiener Polizisten ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehe, bekräftigte Grundböck.
Es gebe bereits Gespräche zwischen Bakary J., seinem Anwalt und der Finanzprokuratur, die die Behörde vertritt. "In diesen Gesprächen ist die Höhe des Betrages festzulegen", sagte der Ministeriumssprecher. (APA, 10.12.2012)
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Ich bin für eine Wiederaufnahme der Verfahren gegen die Polizisten, da sich Ankläger und Richter in diesem Fall schwerer und absichtler Versäumnisse schuldig gemacht haben. Das Urteil gegen die Polizisten ist ein schlechter Witz.
Letztlich gehören auch die involvierten Richter, Staatsanwälte und Personalverantwortlichen, die die Polizisten nicht aus dem Amt entfernten, vor ein Gericht gestellt und mit Gefängnis bestraft. Sie sind die Schreibtischtäter, die Folter in Ö. ermöglichen, dulden und fördern und dem Ansehen des Landes schaden.
Der Staat soll eine angemessene Entschädigung zahlen, J. nach hause schicken und bei den Genannten regressien
Wenn man davon ausgeht, dass in Österreich selbst bei massiven üblen Dauerfolgen z.b. Amputationen etc. kaum jemals über 50.000 Schmerzengeld gezahlt werden (ist die Forderung natürlich weit überzogen.
Dafür kann aber wohl Herr Bakary am wenigsten. Sein Anwalt will halt mal in die Zeitung.
Die Entschädigung wird 5stellig sein und zwar eher im unteren Bereich (20-40 Tausend).
Die Strafe hätte es im Strafverfahren geben müssen. Und das war verheerend 1. falsch angeklagt (NUr Körperverletzung anstelle von absichtlich schwerer KV) 2. Extrem mildes Urteil. 3. KEINE Berufung der Staatsanwaltschaft. 4. Die Verleumdung einfach unbeachtet gelassen.
Hätte die Sta berufen wären zumindest 2 Polizisten ins Gefängnis gegangen
Ich bin mir nicht sicher, ob da die Folter und die Todesdrohungen nicht auch eine Rolle spielen werden. Die haben ihn ja nicht nur verprügelt, die haben auch gefoltert und ihm gedroht, ihn umzubringen.
Dafür könnte es schon einen Aufschlag geben. Ich denke auch nicht, dass es die 750 000 werden, aber einiges wirds schon werden, und das ist gut so.
er ist "verprügelt" worden. nach den, unwidersprochenen, berichten wurde er gefoltert,mehrmals mit dem tod bedroht und übel zugerichtet. ich denk in keinem zvilisierten land ist sowas, ohne die härtesten strafen gegen die folterer, möglich.
Querschnittlähmung 100.000€, amputierter Arm 60.000€, 30.000€... das bisher höchste Schmerzensgeld wurde in Österreich einem Unfallopfer zugesprochen, der mit einem betrunkenen Falschfahrer zusammengeprallt ist: 220.000€. Der 21jährige ist querschnittgelähmt und muß künstlich beatmet werden: http://www.news.at/articles/... esterreich
in dem Fall hier - mehrfache Knochenbrüche - gebührt ein Schmerzensgeld von 1.000 - 2.000€ pro Bruch: http://www.schadenfixblog.de/unfallopf... rzensgeld/
der Verhetzungsparagraphens:
Falls das Delikt der Verhetzung im Rahmen von Parteiaktivitäten erfolgt,
so soll IMMER eine unbedingte Haftstrafe verhängt werden.
Volksverhetzer wie die FPÖ Winters (Mutter und Sohn) verstehen das nicht anders.
Die Ausweisung steht ihm zu:
J. Bakary war unter falschem Namen illegal nach Österreich eingereist und hatte Asyl beantragt. Obwohl er noch verheiratet war, heiratete er in Österreich nochmals und erreichte
dadurch eine befristete Aufenthaltsbewilligung.
Dazu kommt noch der florierende Drogenhandel, den Herr Bakary betrieben hat. Bakary wurde von der Polizei mit einem 3/4 Kilogramm Kilogramm Kokain erwischt. 1998 kam es zu einer Verurteilung wegen
Drogendelikten und im Jahr 2000 zu einer Abweisung seines Asylantrages. Seine Haftstrafe
endete im April 2006.
Das ist der Herr Bakary.
....und sie schreiben das unter einen artikel, bei dem es um scherzensgeld geht....weil?
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
wenn sie hier eine verbindung herstellen möchten, dann ist der einzige logische grund für mich ist der, dass sie damit ausdrücken , dass ab einer gewissen strafbaren handlung das verhalten der polizisten entschuldigt oder verständlich ist für sie...
es ght nicht darum ob er legal hier lebt oder nicht, sondern darum, dass uniformierte schlägertypen, was diese polizisten offenbar sind, ihn grundlos krankenhausreif geschlagen haben. grundlegende menschenrechte stehen jedem zu, auch jemandem, der vielleicht illegal hier lebt.
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