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ÖRAK-Präsident Rupert Wolff.
Die Justiz leidet konstant an "Fieber", konstatierte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Rupert Wolff, am Montag bei der Präsentation der alljährlichen "Fieberkurve", des Wahrnehmungsberichts 2011/12. Dieser zeigt wieder eine Reihe von Hindernissen im Zugang zum Recht auf - wie zu kurze Gesetzesbegutachtung, hohe Gebühren, Unzulänglichkeiten bei der Akteneinsicht und Folgen von Einsparungen. Sehr skeptisch stehen die Anwälte einer Weitergabe von "Vorratsdaten" an Unternehmen gegenüber.
Die Rechtsanwälte seien zwar "stolz auf unsere Justiz", die im internationalen Vergleich sehr gute Arbeit leiste. Aber es gebe konstant Missstände - also dauerhaftes Fieber. Das sei zwar nicht lebensgefährlich, aber die Justiz setze dagegen nur Aspririn ein. "Es tut sich viel zu wenig", befand Wolff.
Besonders besorgniserregend ist für die Rechtsanwälte die "schleichende Aushöhlung" der Grund- und Freiheitsrechte seit 9/11. Ein weiterer Schritt drohe bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn überlegt werde, diese Daten Unternehmen für die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsanwälte pochen auf "allergrößtes Augenmerk" auf den Rechtsschutz: Wenn man dies erlaube, dann nur bei klarem Verdacht und nicht ohne richterliche Kontrolle.
Einmal mehr drängte Wolff auf ein "transparentes Gesetzgebungsverfahren" mit ausreichend Zeit für die Begutachtung. Anlass boten heuer die nur einwöchige Frist für den Stabilitätspakt und die nachträglich eingefügte Änderung des Par. 112 über den Umgang mit vertraulichen Dokumenten bei Hausdurchsuchungen. Man könne, befand Wolff, den Eindruck haben, "die Gesetzgebung hat Angst vor den Bürgern".
Dies hat er auch bei Justiz und Verwaltung - wenn etwa, wie im Bericht dargestellt, einem nicht der deutschen Sprache Mächtigen das Gericht keine Urteilsausfertigung gibt, "weil er es nicht versteht", ein Anwalt bei der Fremdenpolizei Wien für die Kopien eines 1.500 Seiten-Aktes 1,8 kg Münzen in den Münzkopierer einwerfen muss oder Akten überhaupt vorenthalten werden.
"Äußerst besorgniserregende" Entwicklungen konstatiert Vizepräsident Marcella Prunbauer-Glaser - heuer Präsidentin des Rates der Europäischen Anwaltschaften - auf EU-Ebene. Die Schuldenkrise führe in vielen Staaten zu Eingriffen in die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte, aber auch zu starken Beschränkungen des Zugangs zum Recht, mit Einsparungen bei Gerichten (selbst beim EuGH) und bei der Verfahrenshilfe.
In Österreich stellen die Anwälte große Mängel bei der personellen und Sach-Ausstattung der Gerichte fest - obwohl die Justiz wegen der hohen Gebühren ihren Aufwand zu 110 Prozent deckt. Es komme immer wieder vor, dass Gerichtsgebäude am Nachmittag geschlossen sind, obwohl Verhandlungen angesetzt sind. Oder dass bei Personalausfällen - etwa an einem Pflegschaftsgericht in Salzburg - lange Zeit nicht nachbesetzt wird. "Der Bürger hat ein Recht auf Zugang zum Recht", forderte Wolff ausreichend Mittel für die Justiz.
"Völlig inakzeptabel" ist für die Rechtsanwälte eine - vom EU-Rat gewünschte - Änderung einer in Verhandlung stehenden EU-Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Verdächtigten und Beschuldigten. Mit der vorgeschlagenen Möglichkeit, die vertrauliche Kommunikation etwa zwischen Anwalt und Beschuldigten bei nicht näher definierten schweren Verbrechen aufzuheben, fiele man unter die Standards des Europäischen Gerichtshofes zurück - und könnte auch in Österreich die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten oder Ärzten oder das Redaktionsgeheimnis aufgeweicht werden.
Weiteres lässt sich im 39. Wahrnehmungsbericht der ÖRAK nachlesen. (APA, derStandard.at, 10.12.2012)
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Alleine solche Aussagen belegen, dass die AnwältInnenschaft KEINE Rechtsahnung hat, sodass der Anwaltszwang der Anfang vom Ende der Rechtssuchenden ist.
Das es bei manchen Menschen tatsächlich enthemmend wirken kann, wenn man Ihnen ohnehin unterstellt: "Du bist ein krimineller", oder eher "Wir haben dich im Auge, du könntest eine Straftat begangen haben, oder eine solche begehen wollen".
Wenn man ohnehin unter Verdacht steht, warum zögern? Noch fataler wird es, wenn andere dann auch so denken, und dieses eigentlich falsche Handeln noch unterstützen. Damit wird genau denen in die Hände gespielt, die VDS und noch schlimmeres umsetzen.
Dann drehen diese die Schraube so fest zu wie es nur geht, weil dann sich die Schafe den Schlächtern selbst ausgeliefert haben. Man sieht ja, wie es in Frankreich, dank dem zweiten Plon-Plon zugeht, der wirklich scharfe Gesetze verabschiedete.
Auf der Anderen Seite mache ich mir doch Hoffnung, da bisher die Kräfte im Internet die Sache schon in den Griff bekommen werden, und der Überwachung auf Ihre Weise den nötigen Einhalt gebieten werden.
Auf Politiker oder ähnliche, die sämtlich sich für die Überwachung aussprechen, oder sie wenigstens tolerieren, wie auch die Justiz - darauf braucht sich niemand mehr verlassen. Nicht hier in Österreich, was nicht mehr weiter bedenklich ist, sondern auch in Europa und auch Weltweit.
Im pre-Internet und im jetzigen Internet Zeitalter, waren wir alle frei, eine Freiheit mit all seinen guten wie schlechten Seiten. Diese darf nicht verloren gehen.
Das ist die größte Gefahr, auch wenn so mancher Mitbürger meint, wenn man 1. nichts zu befürchten hätte, müsse man sich keine Sorgen machen und wäre man 2. gar nicht persönlich gemeint, sondern nur als anonymes Individuum.
Aber was möglich ist, wird gemacht. Das hat die Vergangenheit schon oft bewiesen. Und der Appetit nach Daten ist bei der Wirtschaft ungebremst. Aber Wirtschaft ist auch Arbeitgeber. Und wer weiß, was die dann aus den gesammelten Daten auslesen.....
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