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Bregenz - Das Kunsthaus Bregenz (KUB) ist ein international anerkanntes Haus der Gegenwartskunst. Das Landesmuseum wird gerade für 35 Millionen Euro umgebaut, das Landestheater braucht ein voll nutzbares Gebäude. Planung und Steuerung halten mit der Entwicklung der drei Kulturbetriebe unter dem Dach der Kulturhäuser-Betriebsgesellschaft (Kuges) aber nicht mit. Zu diesem Schluss kommt der Landesrechnungshof (LRH) und empfiehlt " konsequentere Führung".
Das KUB, das Landesmuseum "vorarlberg museum" und das Landestheater bekamen 1997 die Kuges vom Land übergestülpt. Durch ein Management für alle Häuser sollten die Kultureinrichtungen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt und Synergien genutzt werden. Finanziert wird die Gesellschaft durch Landeszuschüsse, von 2007 bis 2011 waren das 33 Millionen.
Durch die Neukonzeption des Landesmuseums (Fertigstellung 2013) und die Anmietung des sanierungsbedürftigen Theatergebäudes von der Stadt Bregenz für 300.000 Euro pro Jahr wird der Finanzierungsbedarf der Häuser um knapp vier Millionen Euro pro Jahr steigen. Rechnungshof-Direktor Herbert Schmalhardt: "Das erfordert bessere Planung und Kontrolle als bisher." Dafür müssten aber die Kompetenzen der Kuges-Geschäftsführung in der Geschäftsordnung neu festgeschrieben werden. "Sonst ist der Geschäftsführer nur Controller, und das ist gefährlich." Wenig Freude mit der "Einmischung" hatte der frühere Direktor des Landesmuseums, Tobias Natter. Auf seine Intervention geht die Beschneidung der Kompetenzen des Geschäftsführers zurück.
Eine Geschäftsführung, die ihre Verantwortung laut Gesellschaftsrecht
nicht wahrnehmen könne, mache wenig Sinn, sagt Schmalhardt. Zudem
brauche es eine klare Strategie der Häuser und "strengere interne
Kontrollen". Das Land kontert mit der Notwendigkeit "eigenständiger
künstlerischer und wissenschaftlicher Entwicklung der Häuser". Der LRH
bleibt dabei: Der Geschäftsführer brauche "uneingeschränkte
Führungsverantwortung" , duale Führung beeinträchtige die Entwicklung
der Häuser nicht. (Jutta Berger, DER STANDARD, 10.12.2012)
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