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Das Ermittlungsverfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den früheren Kunsthallen-Direktor Gerald Matt wurden eingestellt.
Wien - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Kunsthallen-Direktor Gerald Matt eingestellt. Auch die Ermittlungen gegen die Vorstände des Trägervereins der Kunsthalle, Thomas Häusle und Siegfried Menz, sowie gegen die ehemalige Geschäftsführerin Bettina Leidl wurden eingestellt, wie die WKStA in einer Aussendung am Freitag mittelte. Gegen Matt war wegen des Verdachts der versuchten Verbotenen Intervention sowie des Verdachts der Untreue ermittelt worden.
"Die Ermittlungen waren umfangreich", heißt es in der Aussendung. "Neben den Beschuldigten wurden rund 40 Zeugen einvernommen und u.a. umfassende Unterlagen der Kunsthalle Wien und die entsprechenden Staatsbürgerschaftsakten ausgewertet."
Konkret war Matt in der Anzeige vorgeworfen worden, er habe bei Behörden und Politikern versucht zu intervenieren, damit vier Personen die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen verliehen würde. Diese hatten im Gegenzug Sponsorengelder in Millionenhöhe für die Kunsthalle in Aussicht gestellt.
Interventionen nicht bestätigt
"Die Ermittlungsergebnisse haben die behaupteten Interventionen nicht bestätigt", so die Korruptionsstaatsanwaltschaft in ihrer Aussendung. Die von den besagten Personen verfassten Empfehlungsschreiben "waren nicht geeignet, einen Amtsträger - wie im Strafgesetzbuch gefordert zu einer pflichtwidrigen Handlung zu veranlassen." Auch habe die Prüfung kein strafbares Verhalten in punkto versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Täuschung ergeben.
"Fördermaßnahmen des Kunstlebens sind per se nicht verboten, sodass der Förderungsgeber keinen unerlaubten Vorteil leistet. Gerade aber eine derartige Fördermaßnahme sollte die Grundlage und Rechtfertigung für die Anerkennung außerordentlicher Leistungen der Staatsbürgerschaftswerber sein", heißt es vonseiten der Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Im Staatsbürgerschaftsgesetz sei nicht näher definiert, was unter den "außerordentlichen Leistungen im Interesse der Republik" zu verstehen sei, womit finanzielle Zuwendungen nicht ausgeschlossen seien. Somit werde der zuständigen Bundesregierung ein besonders großer Ermessensspielraum eingeräumt.
Großteil angezeigter Untreuevorwürfe bereits verjährt
Ein zweiter Vorwurf gegen Matt betraf die angeblich missbräuchliche Inanspruchnahme von Ressourcen der Kunsthalle für private Zwecke. "Unter Berücksichtigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse war jedoch kein vom Schädigungsvorsatz getragener wissentlicher Befugnismissbrauch feststellbar", so die Staatsanwaltschaft. Hierbei beruft man sich einerseits auf die von der Stadt initiierte Prüfung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei und den Umstand, dass es Matt laut Vertrag gestattet war, Nebentätigkeiten in einem gewissen Ausmaß innerhalb seiner Arbeitszeit auszuüben. Überdies sei ein Großteil der angezeigten Untreuevorwürfe bereits verjährt gewesen, bevor sie der Staatsanwaltschaft bekannt wurden.
Eingebracht hatte die Anzeige gegen Matt die Wiener ÖVP am 6. Mai. Bereits am 17. Juni hatte die Kunsthalle eine Expertise von Professor Peter Lewisch vom Wiener Institut für Strafrecht und Kriminologie vorgelegt, wonach die Intervention der Kunsthalle respektive ihres Direktors hinsichtlich einer möglichen Staatsbürgerschaftsverleihung für ausländische Kunstmäzene legal gewesen sei.
Grüner Zinggl sieht "Grundproblem"
"Überrascht" auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens reagierte indessen der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl. Bei beiden Vorwürfen, der versuchten Verbotenen Intervention für die Staatsbürgerschaft von Mäzenen sowie der Untreue, sieht er allerdings "Grundprobleme" im Hintergrund. "Wenn ein Vertrag gestattet, dass öffentliche Gelder für private Zwecke verwendet werden, dann ist erstens der Vertrag infrage zu stellen und zweitens der öffentliche Geldgeber, der so einen Vertrag akzeptiert", so Zinggl.
Auch in punkto Staatsbürgerschaft sieht Zinggl ein Definitionsproblem, "das in Österreich an allen Ecken und Enden auftaucht: Dieser Ermessensspielraum gibt Möglichkeiten von Interpretationen, die ethisch nicht mehr zu vertreten sind". Prinzipiell sei für ihn wichtig, "dass Verantwortliche mit einer egozentrischen Grundeinstellung ihre öffentlichen Positionen verlieren: Wer eine öffentliche Einrichtung so verwaltet, wie eine persönliche, der ist in der Privatwirtschaft besser aufgehoben." Interessant werde der Kontrollamtsbericht, der am kommenden Donnerstag veröffentlicht wird.
ÖVP-Kultursprecherin Isabella Leeb sagte, dass der Bericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft bei einigen Vorwürfen von Verjährung spreche. "Da kann man nur sagen: Glück gehabt!", so Leeb. Von einer Reinwaschung könne nicht die Rede sein, sie warte nun gespannt auf die Ergebnisse des Kontrollamtsberichts. (APA, 7.12.2012)
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Die HLB Intercontrol über den Ex-Direktor der Kunsthalle Wien
Verfahren gegen Matt eingestellt
Fristlose Entlassung nach Arbeitsrechtsprozess aufgehoben
Erste Vorwürfe gegen Direktor Matt wurden am 9. April 2011 laut
Es war nichts dran aber es bleibt was hängen, ja es muß etwas hängen bleiben
Linke Kulturpolitik des 21. Jahrhunderts.
Andere anschütten und sich dann gut fühlen.
Nein, ich mag den Matt auch nicht, aber dieses bischen Gerechtigkeit hätte er sich schon verdient.
Die wird er aber von der "Verflucht seiest Du bis in in die 7te Generation" Truppe der Gläubigen der Grünen und der SPÖ nicht bekommen.
Wenn die linke Inquisitionskamarilla einmal ein Urteil gefällt hat, dann muß es so sein, egal was die Realität erbringt.
Notfall ist Rufmord nur ein kleiner, aber gewünschter, Kollateralschaden.
Lobo und Zinggl sollten aus allen öffentlichen und steuerfinanzierten Funktionen entfernt werden und wegen Verleumdung vor ein Gericht gestellt werden.
Das Wiener Kunstbordell lässt grüßen.
Verantwortliche "mit einer egozentrischen Grundeinstellung" sollen Ihr Amt verlieren?
Wer bestimmt, was eine "egozentrische Grundeinstellung" ist? Ist sowas messbar? Oder bestimmt Gesinnungswächter Zinggl, was ihm missliebig und damit abzusägen ist?
Oder werden Postenbesetzungen vielleicht nicht auch in Zukunft besser über die dazu bestimmten Mechanismen (Wahlen!?) vorgenommen, wie es einer rechtsstaatlichen Demokratie entspricht!?
der matt hat dem zinggl mal die braut ausgespannt. (was nicht allzu schwer sein dürfte.) oder mit irgendwas anderem hat er ihm auf sein ego gebr... weil irgendeinen persönlichen hass hat der z. auf ihn wohl gehabt, dass er den m. so zähnefletschend um jeden preis abschießen wollte. die vorhalte waren von vornherein eher nebulos und auf an sich bekannte umstände und praktiken abzielend, die offensichtlich zwar etwas sehr großzügig waren, aber von matt nicht unrechtmäßig ausgenutzt wurden, was karmisch nicht top sein mag, aber kein grund für einen vernichtungsfeldzug, das kann man auch rational adaptieren oder reparieren. hier ist es eher um feindseligkeiten und eitelkeiten gegangen, da bin ich mir ziemlich sicher.
(welche Matt ja auch nie bestritten hat) recht gravierend waren: private Geburtstagsfeier von Matts Mutter auf Regimentskosten, verschwundene Kunstwerke, Saufgelage mit Studenten in den USA auf Regimentskosten,....
dann ist die Verfahrenseinstellung ebenso überraschend, wie es erfreulich ist, dass die oben genannten Zustände offenbar vertragskonform waren (WER macht bitte SOLCHE Verträge auf Steuerzahlers Kosten?!?).
Bleibt nur der säuerliche Nachgeschmack, dass mit der Verjährung anderer Vorwürfe wohl wieder klassisch-österreichisches angewandtes Bonzenrecht zum Zuge kömmt.
Natürlich vertraue ich zu 100% darauf, dass das alles rechtens und einwandfrei ist... bruuuuahahahaaaaa...
Die angeführten Vorwürfe, die herr Matt übrigens gar nicht bestreiten konnte weil sie ihn nicht betrafen,gehen
ins Leere.
Was da von den Zinggls und Lobos an ehrenrührigen und schlussendlich existenzgefährdenden Vorwürfen locker flockig über willige Medien verbreitet wurde löst sich in Luft auf.
Jemanden durch die Drohung, der Subvention für die Kunsthalle Wien nicht zuzustimmen, zum Rücktritt zu zwingen, hätte allemal stalinistisches Format.
Aber so sind sie halt.Das Maul und das halter offen.
Von den Grünen hätte ich mir nicht FPÖ Verhalten erwartet.
das ist derstandard in österreich, das solltest du nach all den jahren schon wissen...doch ein hoffnungsschimmer ist sichtbar am horizont des jahres 2013...wir haben die chance ein parliament zu wählen das durch abwesenheit der 3 großparteien glänzen würde
Das ist korrekt.
Es ist höchst widerwärtig, dass "man" jetzt weiter so mit La Colunna bzw. Ehrabschneidungen herumspielt, vielleicht sollte jetzt gegen die Gerüchtemacher gerichtlich vorgegangen werden.
Ein Prozess gegen diese Dunkelmännner wäre höchst angebracht.
und derartige Insubordination gegenüber Mailath-Pokorny und seine Satrapen zeigt, muss mit der ganzen Härte des (klassisch-österreichischen) "Rechts" beamtshandelt werden.
Was für die Tierschützer recht war, muss bei diesen Möchtegern-Aufklärern wider das Wiener System billig sein.
Richtig so?
Der Fehler dieser beiden Herren lag wohl eher darin, dass sie den zuständigen Politiker geschont haben. Denn dieser, nämlich Mailath-Pokorny, hat sein Versäumnis... mittlerweile eingestanden, indem er sich (viel zu) spät, aber doch zu einer Neuordnung der Kunsthalle mit der Überführung in eine GmbH im Eigentum der Stadt Wien, mit einem Aufsichtsrat, sowie der Aufteilung der kaufmännischen und künstlerischen Kompetenzen entschloss.
Dein Endloschleifen-System ist wohl in etwa so:
Ich fasse zusammen, dass die Behörden alles mehrfach untersucht und nichts herausgefunden haben. Daher hatte ich recht mit der Unterstellung, der Matt sei schuldig. Irgendwie.
Zudem hat der Mailath .....
etc.
etc.
pp.
viel geschrei wurde um angebliche verfehlungen gemacht, matt wurde ziemlich unehrenhaft entlassen, es hagelte anzeigen... und jetzt?
"naja, es wird schon was gewesen sein, nur beweisen kann mans halt nicht. und verjährt heißt ja nicht unschuldig..."
das gefällt mir gar nicht, denn es ist offensichtlich welchen persönlichen schaden matt genommen hat. die verjährung bedeutet nur, dass man das nicht mehr untersuchen muss, nicht, dass es tatsächlich verfehlungen gab. wenn alles andere sich in luft auflöst, dann kann man annehmen, das gar nichts war.
ich kenne hrn. matt nicht und bin kein anhänger seiner politischen überzeugung, aber was hier passiert ist, riecht übel! nach schweinerei um des politischen vorteils willen...
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