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Peinlich, wenn man als Gast mit Erwartungslorbeeren just für etwas bedacht wird, wovon man gar nichts zu bieten hat. So geschehen am Bundeskongress "Elternkonsens" Anfang November in Stuttgart, als die Sozialministerin von Baden-Württemberg, Katrin Altpeter, vor den fast 400 Teilnehmern etwa ihre "besondere Freude" darüber äußerte, auch Gäste aus Luxemburg und Österreich (2) begrüßen zu dürfen, und wohlwollend meinte: "Diese werden uns sicher in den Workshops und Gesprächen wertvolle Einblicke in den Stand ihrer interdisziplinären Zusammenarbeit ermöglichen."
Das vom Land Baden-Württemberg getragene Projekt "Elternkonsens", aus einer vor 20 Jahren im rheinland-pfälzischen Gerichtsbezirk Cochem erfolgreich eingeführten Schlichtungspraxis ("Cochemer Praxis") entwickelt, fördert seit Jahren die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Professionen und Institutionen, die bei Elternkonflikten nach Scheidung oder Trennung an entsprechenden familiengerichtlichen Verfahren beteiligt sind: Familienrichter, Anwälte, Jugendämter, Beratungsstellen und Sachverständige. Ziel ist es, in möglichst vielen Fällen von elterlichem Streit um Sorge- und Umgangsrecht im Sinne des Kindeswohls rasch eine einvernehmliche und tragfähige Konfliktlösung zu finden. Mit diesem Ziel treffen sich denn auch in immer mehr deutschen Gerichtsbezirken die verschiedenen Berufsgruppen regelmäßig in Arbeitskreisen, um Eckpunkte und einzelfallübergreifende Probleme der interdisziplinären Zusammenarbeit zu besprechen.
Die Kernpunkte, auf die sich die Professionen im Rahmen der Verfahrenspraxis Elternkonsens geeinigt haben:
Laut baden-württembergischem Justizministerium gelingt es durch diese Verfahrensweise in den überwiegenden Fällen, entweder schon beim ersten Gerichtstermin oder während der Beratung eine von beiden Eltern akzeptierte, nachhaltige Lösung zu finden. In Einzelfällen, etwa bei Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit Gewalt in der Familie oder bei sexuellem Missbrauch, sind natürlich auch andere, dem Kindeswohl entsprechende Regelungen vorgesehen.
Nun ist Frau Altpeter in ihrer Eröffnungsrede zu dem Kongress wohl davon ausgegangen, dass Österreich seinerseits längst einen Blick über die Grenze geworfen und sich von dieser Verfahrenspraxis nicht nur etwas abgeschaut hat, sondern sie sogar bereichernd weiterentwickelt haben könnte. Doch keine Spur davon. Interdisziplinäre konfliktlösungsorientierte Zusammenarbeit der genannten Professionen ist in Österreich unbekannt. Und auch im Familienrechtspaket "neu" samt Recht auf Obsorgeantrag für ledige Väter ist nichts auszumachen, was etwas daran ändern könnte, dass sich Familienrechtsstreitigkeiten zermürbend lange hinziehen.
Dass von den einzelnen Professionen her mehr aufschaukelnd als deeskalierend darauf eingewirkt wird. Dass Gutachter glauben, Defizite der Eltern feststellen und gegeneinander abwägen zu müssen, statt vorhandene Eltern-Ressourcen abzufragen. Dass diese "Defizite" als Munition im Konflikt weiterverwendet werden und dann typischerweise folgendes passiert: Der völlig überforderte Richter oder die Richterin versteckt sich hinter dem Sachverständigen, und der putzt sich ab und sagt, doch nicht er, sondern das Gericht habe die Entscheidung getroffen. Das ganze Prozedere kann sich dann in einer zweiten Instanz wiederholen, unter Umständen mit einem zweiten Gutachten, das sich kaum vom ersten unterscheidet. Anwälte werden gewechselt, vor allem von dem Elternteil, der das Gefühl hat, komplett durchzufallen. Am Ende sind die Elternfronten endgültig zementiert und die Kinder dazwischen nachhaltig aufgerieben.
Zwar ist im Familienrechtspaket "neu" auch vorgesehen, dass Sozialpädagogen und Psychologen als so genannte "Familiengerichtshilfe" kindschaftsrechtliche Verfahren begleiten und einvernehmliche Lösungen fördern sollen. Doch inmitten eines Aufrüstungsszenarios der mächtigen Scheidungs- und Trennungsindustrie völlig auf sich allein gestellt, ist auch von diesen Helfern eher nur zu erwarten, dass sie im Laufe eines solchen Verfahrens aufgerieben werden. Lobenswert ist sicher auch, dem Kindeswohl, gesetzlich verankert und definiert, "Vorrang vor allen anderen Erwägungen" geben zu wollen. Nur wird dieses eigentlich demaskierende Eingeständnis, dass dieser „Vorrang" bisher gar nicht die Regel war, wenig nützen, denn: Statt fächerübergreifend eine Kultur der Schlichtungspraxis zu entwickeln, wetteifern hierzulande Psychologen und Psychiater um die Kompetenz in Sachen Kindeswohl. Vor allem aber sollte, wenn Eltern streiten, zumindest für ein einvernehmensorientiertes Gericht das erste Kindeswohlgebot lauten: möglichst kurzfristig terminieren. Auch um möglichst wenig Zeit für Eskalationen zu geben. Doch was tut man? Man führt eine sechsmonatige, „im Bedarfsfall" auch längere Eltern-"Probephase" ein. Damit die Gerichte sich für ihre unzumutbar langfristigen Terminierungen auch noch bei den Eltern abputzen können? (Hansjörg Preims, derStandard.at, 7.12.2012)
Hansjörg Preims, geboren 1954 in Südtirol, lebt und arbeitet als freier Journalist in Wien.
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...soll es so machen wie 80% aller leute die sich scheiden lassen: sich einvernehmlich scheiden lassen.
und wer das nicht kann, und keinen streit will, sollte sich einfach nicht scheiden lassen. wie wärs damit?
erst eine beziehung in den sand setzen und dann drüber jammern, dass das folgen hat ist echt nicht zum aushalten!
da ist nicht der staat, oder die gesetze schuld oder die bösen richter, mediatoren, anwälte...IHR SELBER macht euch die probleme und solltet mit den folgen leben können als erwachsene.
die schmerzlose scheidung gibts halt nicht. grow up, get al life!
an die Kinder denken. Wer sich nicht einvernehmlich scheiden lassen kann, soll es bleiben lassen? Und die Konflikte halt weiter in der bestehenden Ehe austragen? Bis die Kinder fix und fertig sind?
Man darf halt auch nicht vergessen, dass weit über 80 Prozent der Scheidungen einvernehmlich, also im ausserstreitigen Verfahren ablaufen. Wir reden also bei den neuen Regeln für strittige Scheidungen "nur" über ca 15% aller Fälle.
Natürlich ist jeder einzelne eine Tragödie, aber aus der Praxis der juristischen Familienberatung kann ich nur sagen, dass man mit ein bisserl Geduld den Leuten sehr wohl die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung, bzw der Trennung erklären kann.
Wir versuchen dann auch, weiterführende Termine in Beratungsstellen auszumachen, damit der Prozess des aussergerichtlichen Verhandelns gut begleitet werden kann.
Ebenso auch bei Obsorgestreitigkeiten, ein bisserl Beratung spart viel Leid....
mit "ein bisserl Geduld" und "ein bisserl Beratung", wie du typisch österreichisch verharmlosend meinst, wird es bei hochstrittigen Fällen, die es genug gibt, sicher nicht gehen. Solche Fälle erfordern schon eine spezielle Aus- und Fortbildung der BeraterInnen und MediatorInnen.
wird sicher noch mehr Wissen und Können nötig sein. Aber die meisten MediatorInnen sind ja nicht ausschließlich MediatorIn, sondern blicken weit über den Tellerrand. Entweder als Juristen oder in der Psychologie...
Freunde von mir (zwei Kinder) waren zur Unterstützung bei der Scheidung bei einem Mediator. Wow, ich war überrascht wie gut sie ihre Streitpunkte in den Griff bekommen haben. Sehr rasch haben sie seinen Leitspruch "Als Paar getrennt, aber Eltern bleiben!" verinnerlicht. Klar ging's nicht ganz ohne Vorwürfe ab, aber im Endeffekt haben sie einige schöne Lösungen erarbeitet und dann hat jeder mit guten Gefühlen mal da mal dort etwas nachlassen können. Und genau das hat die Allgemeinsituation sehr friedlich gestaltet. Und da wurde einfach alles geregelt.
Seither gilt für mich: Sollte mir eine Scheidung ins Haus stehen, ich würde alles versuchen, dass wir einen Mediator oder eine Mediatorin in Anspruch nehmen
Ich kann halt auch nur von meinem persönlichen Erleben in der Beratung sprechen. Es kommen dorthin wohl überproportional viele Klienten, die bereits eine einvernehmliche Scheidung anstreben, oder eben jene, die gemerkt haben, dass eine strittige nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Ich persönlich sehe meine Aufgabe dann darin, zu deeskalieren und zielorientiert zu arbeiten (als Jurist und Mediator) und weniger die teils unrealistischen Hoffnungen an den Ausgang einer strittigen Scheidung zu unterstützen.
Meine Kollegen und ich sind übrigens ständig in Weiterbildung, (zumindest 4 mal im Jahr), danke aber für den Hinweis!
So schön, wie das klingt, ist es in Deutschland nicht. Ich hatte die 'Freude' ein solches Modell selbst erleben zu dürfen. Parteiische Soz. Päd. (FH) zu Hauf die jeder Befindlichkeit von Müttern gerne Raum geben, begründete Hinweise [PAS, ...] von Vätern aber gerne ignorieren.
Eine Richterin, die nicht in der Lage war einen 'Hebel' gegen die Mutter meines Kindes wegen Fehlverhaltens einzusetzen.
Dazu wahnsinnge Kosten für Deutschlandfahrten, Mediation, Besuchscafe, Unterkunft usw.
Fazit: Mein Kind habe ich seit 2,5 Jahren nicht mehr gesehen.
Zahlen muss ich aber schon, obwohl mein Kind einen wohlbestallten neuen 'Papa' hat...
das heisst das gleiche system bringt den 2 involvierten gruppen ein jeweils anderes profil an vor/nachteilen. es macht für mich daher mehr sinn, das ganze system zu betrachten. und ich gehe davon aus, dass die unterschiede der probleme/ohnmachtsgefühle zwischen den geschlechtern weniger unterschiedlich sind, als zwischen den gruppen der Obsorgenden und der nichtobsorgenden.
Ich weiss nicht, wie die alleinerziehenden die Kinder mit mitentscheiden wollenden, aber gegenarbeitenden Expartner erziehen sollen. das zu ignroieren ist fahrlässig. das heisst nicht, dass väter (die ja zumeist NOB sind) nicht mehr gestützt einbezogen werden sollten, nur dass das nicht die einzige maßnahme sein darf.
Vielleicht haben Sie das persönliche auf seine speziellen Erfahrungen beschränkte Erstposting tatsächlich als Einladung zu einer Grundsatzdiskussion über ALLE Aspekte von Trennungssituationen verstanden - es war garantiert nicht so gemeint. Und da ich hier ebenfalls kein Interesse daran habe bin ich hiermit raus. Viel Spass noch.
Ich nehme eine Seite als eine war, auf der über Realitäten, Enticklung gesellschaftliche Probleme diskutiert wird wahr. Daher sind einzelschicksale untermauerungen der Visionen und wie man diese realisieren könnten. In diesem sind sind Einzelschicksale nicht was hier gelöst werden oder soll, sonder Diskussionsbeiträge.
Lösungsansätze, die nur eine gruppe miteinbeziehen mindern das ungleichgewicht nicht, sie verlagern es. daher mein einwand
in diesem Sinne waren Sie noch gar nicht in der Diskussion, können sich daher auch nicht rausnehmen?
Diese Verfahrensweise wird in Deutschland natürlich (noch) nicht flächendeckend angewendet, weil es von einzelnen Gerichtsbezirken und der Bereitschaft der dort jeweils tätigen Professionen abhängt, ob herkömmlich gemurkst oder progressiv gearbeitet wird. Aber immerhin. In Österreich ist noch nicht mal die Spur eines Gedankens an sowas.
das ist so ein ziemlich schwachs.... schlagwort, dass suggeriert, dass es scheidungen nur deshalb gebe, weil eine böse verschwörung (=industrie) die leute dazu bringt sich scheiden zu lassen- ansonsten wären alle glücklich bis ans ende ihrer tage.
es gibt scheidungen, weil die leute sich das heute eher leisten können, u.a. auch weil frauen nicht mehr in dem maß abhängig sind von ihren männern und daher ehen, die nicht mehr zum aushalten sind auch beenden können.
da ist keine industrie dahinter sondern die lebensumstände der menschen haben sich , gott sei dank, verändert.
Selbstverständlich hat sich den zunehmenden Scheidungen und Trennungen entsprechend auch eine Industrie formiert, die diese Verhältnisse maximal für sich zu nutzen trachtet, angefangen bei den Anwälten bis hin zu den GutachterInnen, die Gutachten in Massenfertigung erstellen, wo dann bei jedem zu Begutachtenden mehr oder weniger die gleichen Versatzstücke drinstehen.
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