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Das Warten auf die Untersuchung nach einer Gewalttat erleben Frauen oft als Qual, sagen Expertinnen. Zumindest die Untersuchung selbst soll verbessert werden.
Wien - Drei kleine Kratzer in der Haut sind bei genauem Hinsehen auf dem Foto erkennen. Auf dem Nasenflügel, der Wange und über der Oberlippe der Frau. Diese klitzekleinen Ritzer zu dokumentieren, kann entscheidend sein. Sie können ein Indiz dafür sein, dass der Betroffenen der Mund zugehalten wurde. Dass etwas passiert ist, wogegen sie sich gewehrt hat.
Doch bei der Sicherung solcher, aber auch schwererer Verletzungen nach Gewalttaten liegt vieles noch im Argen - wie Andrea Berzlanovich sagt. Die Gerichtsmedizinerin der Med-Uni Wien arbeitet als Gutachterin bei Gerichtsverfahren. Dabei muss sie auf die Dokumentation von Verletzungen durch andere zurückgreifen. Diese sei oft lückenhaft oder unachtsam ausgeführt. Das kann sich drastisch auf den Ausgang eines Gerichtsverfahrens auswirken.
Berzlanovich hat seit 2010 in einer Arbeitsgruppe an einer standardisierten Checkliste für solche Fälle gearbeitet, die künftig sämtlichen medizinischen Fachkräften als Arbeitsunterlage dienen soll. Wenn kein medizinisches Wissen vonnöten ist, sollen auch Mitarbeiter von Gewaltschutzeinrichtungen diese ausfüllen.
In Niederösterreich sind damit 2013 erste Schulungen in den Landesspitälern geplant, heißt es dazu aus dem Bundeskriminalamt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fordert rasches Handeln und will, "dass das Tool möglichst rasch bundesweit eingesetzt wird".
Dem Standard liegt die Rohfassung des Fragebogens vor, den Vertreter der Ärztekammer, der Gesellschaft für Gerichtliche Medizin und des Innenministeriums (das es finanziert) im Rahmen des Projekts Medpol erarbeitet haben. Darin werden zum Beispiel Angaben zum Ereignis abgefragt und Fragen zum körperliche Zustand der Person gestellt. Auffälligkeiten können Ärzte auf vorgefertigten Skizzen des Körpers beziehungsweise von Körperteilen einzeichnen. Auch Fragen zu Sexualdelikten, Checklisten für die dabei je nach Fall notwendigen Abstriche sind darin aufgelistet.
Jörg Pruckner von der Österreichischen Ärztekammer sagt, es sei " demnächst" ein positiver Beschluss der Kammer zur Einführung der Checkliste zu erwarten. Und sollte ein Arzt meinen, das sei "nur wieder etwas zum Ausfüllen", werde er sehen, dass diese "sehr praxistauglich" sei.
Schlechte Erfahrungen mit dem Ist-Zustand nach Gewalttaten machen auch Frauenhilfsorganisationen. Daniela Bernhard vom Notruf für vergewaltigte Frauen streicht hervor, dass einer Betroffenen bei der Beweissicherung nie die Kontrolle über die Situation genommen werden dürfe. Und es wichtig sei, sie nach oft stundenlanger polizeilicher Einvernahme auf die Untersuchung nicht zu lange warten zu lassen. Berzlanovich ergänzt: " Die Untersuchung kann, wenn sie gut abläuft, für Frauen ein wichtiger Schritt sein, das Erlebte zu verarbeiten." (Gudrun Springer, DER STANDARD, 7./8./9.12.2012)
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...schneller und genauer dokumentiert als bei Otto-Normalverbraucher.
Gehören Zwangsmittelbefugnisse zum Berufsbild, gibt es da Prozedere die einzuhalten sind. Überdies, ob die Zwangsmaßnahmen gerechtfertigt waren, ist in außer aus Sichtweise der Verhältnismäßigkeit eher nicht vom Verletzungsgrad abhängig.
Und wenn es einmal ums Eingemachte geht, wie z.B. beim Schusswaffeneinsatz, wird ohnehin alles bis ins letzte Detail zerlegt. Siehe Krems bis Wiener Badezimmer.
Und nebenbei... Verletzungen werden von Ärzten und nicht Inspektoren begutachtet.
Sie dürfen daher ihre pauschalen Schuldvermutungen stecken lassen.
Interessant das, obwohl Männer deutlich öfter Opfer von Gewalttaten werden als Frauen, hier nur Frauen erwähnt werden. Und natürlich auch gleich noch mit den Foto einer Frau illustriert.
Ich finde es positiv, dass man die Betreuung von Gewaltopfern verbessern will.
Aber diese Doppelstandards und Heuchelei finde ich einfach widerlich und unerträglich.
Eher selten. Warum auch. Gerade wenn ein Mann von einer Frau misshandelt wird, kann die das auch ganz offen zugeben, weil Gewalt gegen Männer insbesondere wenn sie von Frauen begangen wird, nicht nur begangen wird, nicht nur ein Tabuthema ist, sondern sogar etwas, was oft sogar vom Medien propagiert wird.
Jetzt werden Sie vllt. sagen: Ja vor den Gesetz sind aber alle gleich, das beinflusst die Polizei und Justiz nicht. Habe ich früher auch geglaubt. Bis ich dann mal so einen Fall im näheren Umfeld hatte. Die Polizei fand sich sowie erst bereit einzuschreiten, als es zu zu so schweren Verletzungen kam, das die Rettung gerufen werden musste, und selbst dann kam es zu keiner Anzeige. Trotz übereinstimmender Aussagen von Kindern und Nachbarn.
Selbstverständlich sind bei männlichen und weiblichen Opfern grundsätzlich dieselben Standards anzuwenden.
Beweisprobleme treten aber vor allem bei Gewalt im sozialen Nahraum und bei Sexualdelikten auf, wo jeweils Frauen weit häufiger Opfer gravierender Übergriffe werden als Männer!
"hauptsächlich Opfer"
Was zu einen guten Teil daran liegt, dass Männer generell häufiger von Gewalt werden.
Aber das ist nicht der Punkt: Der ist schlicht und einfach, das Männer auch Opfer von "Gewalt im sozialen Nahraum und bei Sexualdelikten" werden. Das bestreiten Sie ja scheinbar auch nicht. Der Artikel hier tut aber so als würden Männer nie Opfer von solcher Gewalt werden. Hier ist rein von Frauen als Opfer und Männern als Täter die Rede. Das ist was mich so stört. Nur eine einzige Erwähnung das Männer auch Opfer werden können und geschützt werden sollen, und ich hätte mir mein Posting gespart. Die gab's aber nicht.
Da laut Polizeilicher Kriminalstatsitik im Jahr 2010 von 858 registrierten Vergewaltigungsopfern 824 oder 96% weiblich waren und es (leider) in der Regel nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Anzeige zur medizinischen Befundaufnahme kommt, scheint es für den Beitrag in einer Tageszeitung - der ja keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt - durchaus vertretbar, im Hinblick auf die Beweissicherung bei Vergewaltigungen nur weibliche Opfer zu erwähnen.
Abgesehen davon, dass in diesem Artikel generell auf das "Binnen-I" oder eine andere adäquate Berücksichtigung von Ärztinnen und Mitarbeiterinnen von Opferhilfseinrichtungen verzichtet wird, ist der Artikel weitgehend "geschlechtsneutral" (nämlich "geschlechtsneutral" im altmodischen Sinn, indem vom männlichen Maßmenschen ausgegangen und die "Frau" mehr oder weniger mitgedacht wird). Vielleicht fällt es deswegen besonders auf, dass als Beispiel ein weibliches Vergewaltigungsopfer gewählt wurde?
Halten Sie mich für altmodisch, aber für mich sollte Journalismus immer noch den Anspruch haben möglichst objektiv ein umfassendes Bild der Fakten dazustellen. Eine signifikante Opfergruppe einfach wegzulassen, und so ein schwarz-weiß Bild zu erzeugen das im Widerspruch zur Realität steht, steht für mich im Widerspruch zu diesen Anspruch.
Es sei denn natürlich man ist nicht an objektiven Journalismus interessiert sondern daran eine ideologische Weltsicht zu propagieren. Dann macht ein derartiges Vorgehen natürlich wieder Sinn...
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