Kim Schmitz

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Der Gründer des Internet-Speicherdienstes Megaupload, Kim Schmitz, darf den neuseeländischen Geheimdienst wegen unrechtmäßiger Ermittlungen gegen ihn verklagen. Der Oberste Gerichtshof des Landes machte am Donnerstag den Weg für einen Prozess frei und ordnete an, dass die Ermittler Informationen über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden offenlegen müssen. Das Urteil zeige, dass die Demokratie in Neuseeland funktioniere, schrieb Schmitz auf Twitter. Er will den Geheimdienst GCSB und die Polizei wegen illegaler Beschattung verklagen.

Unrechtmäßig

Nach Ansicht des Gerichts handelte der GCSB unrechtmäßig, als er Schmitz beschattete, bevor die Polizei Anfang dieses Jahres sein Haus in Auckland durchsuchen ließ. Schmitz wurde dabei vorübergehend festgenommen, später jedoch gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Als Einwohner Neuseelands hätte er nicht zum Ziel von Ermittlungen der Behörde werden dürfen, erklärte das Gericht. Die illegale Beschattung war im September öffentlich geworden. Regierungschef John Key entschuldigte sich für den Vorfall.

Kopien

Die USA verlangen die Auslieferung des gebürtigen Deutschen, weil sie ihm vorwerfen, mit Megaupload gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Die Seite bot ihren Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und mit anderen zu teilen. Der Dienst wurde auch dazu genutzt, Kopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten. Die USA beschuldigen die Verantwortlichen, unrechtmäßig 140 Millionen Euro angesammelt zu haben. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.(APA, 06.12. 2012)