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Wolfgang Kulterer kämpft nun auf einer weiteren Baustelle, aber mit dem selben Problem.

Foto: reuters/bader

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder der Hypo Alpe Adria Bank Anklage erhoben. Es sind dies die  Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg, Tilo Berlin und Josef Kircher, berichtet die "Kleine Zeitung". Ihnen werde in der 193 Seiten umfassenden Anklage im Kontext der Begebung von Vorzugsaktien der Hypo Alpe-Adria Leasing Holding (HLH) im Jahr 2006 Untreue angelastet, was mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft wird. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat das mittlerweile bestätigt, nannte aber keine Namen. Auch die Flick-Privatstiftung soll eine Anklage erwarten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Grigg, Vorstand beim vormaligen Hypo-Großaktionär Grazer Wechselseitige Versicherung, ist am Donnerstag zurückgetreten und arbeitet nur noch bis Ende des Jahres. Grigg war einst Kulterer als Hypo-Chef nachgefolgt. Er hat die gegen ihn im Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Falschdarstellung von Eigenmitteln

Die von den einzelnen Angeklagten zu verantwortenden Schadensbeträge belaufen sich auf 895.000 bis 8.000.000 Euro. Sie sollen die Bank durch Rückkaufgarantien geschädigt haben. Käufern der Vorzugsaktien wurde in Nebenvereinbarungen garantiert, dass die Bank die Papiere zurückkaufe. Das bedeutete aber auch, dass die Einnahmen aus der Aktien-Begebung nicht als Eigenkapital in die Bilanz genommen hätten werden dürfen. Darauf wiederum basiert die Anklage gegen drei der vier Ex-Vorstände wegen Bilanzfälschung.

Letzteres schreibt die Anklage in Vergehen nach dem § 255 Aktiengesetz (AktG) im Zusammenhang mit der "Falschdarstellung von Gruppen-Eigenmitteln in Konzernabschlüssen und dem Verschweigen von Nebenvereinbarungen gegenüber Konzernabschlussprüfern sowie der Falschinformation von Mitgliedern des Aufsichtsrates und Teilnehmern an der Hauptversammlung" nieder, berichtet die "Kleine Zeitung".

Zwei Seelen in der Brust

Zudem wurde gegen eine juristische Person - dem Vernehmen nach die Flick Privatstiftung - Anklage wegen ihrer Verantwortlichkeit nach dem § 3 Abs. 1 Z.1 und Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) erhoben. In einer Stellungnahme der Stiftung heißt es, die bisherigen Ermittlungen würden sich darauf gründen, dass ehemalige Organe der Hypo Alpe Adria zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hypo Vorzugsaktien durch die Flick Privatstiftung auch als Vorstandsmitglieder der Flick Privatstiftung tätig gewesen seien. Diese Personen - eine ist Wolfgang Kulterer - seien zwischenzeitlich aus dem Vorstand der Flick Privatstiftung ausgeschieden. Sollte sich "wider Erwarten" herausstellen, dass diese Personen rechtswidrig gehandelt hätten und es unrechtmäßige Vorteile gegeben habe, werde man diese zurückzahlen. 

Unter den Investoren befinden sich die Milliardärin Ingrid Flick, die Flick Privatstiftung, eine Firma des Bauunternehmers Walter Moser, das Möbelhaus Kika, dessen Gründer Herbert Koch sowie seine Gattin. Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Expertise des Gutachters Karl Hengstberger. Dieser meinte in seinem Gutachten, für die Investoren seien die Deals praktisch risikolos gewesen.

Eigenmittel nur auf dem Papier

Der Gutachter folgerte, dass die Vorzugsaktiendeals der Bank nur Liquidität brachten und eigenmittelschädlich waren. Denn die Nebenvereinbarungen hätten den Charakter der Papiere geändert. Es habe sich um eine "schadensträchtige Konstruktion" gehandelt. Die Nebenvereinbarungen wurden nicht mit den Verträgen sondern gesondert bei Notaren aufbewahrt, weiters war Stillschweigen vereinbart.

Ein ähnlicher Vorzugsaktiendeal - jener der Hypo Leasing und verschienene liechtensteinische Gesellschaften - hatte im Mai mit Verurteilungen wegen Untreue und mehrjährigen Haftstrafen für die Angeklagten Ex-Hypo-Vorstände Kulterer und Günter Striedinger sowie Steuerberater Hermann Gabriel und Rechtsanwalt Gerhard Kucher geendet. Die Angeklagten bekämpfen die Urteile, welche aus diesem Grund noch nicht rechtskräftig sind.

Beeinspruchung möglich

Die Namen der Beklagten gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Der Grund dafür ist laut ihrem Sprecher Helmut Jamnig, dass die Anklage den Betroffenen noch nicht zugestellt ist. Danach haben die Anwälte zudem noch die Möglichkeit, die Anklage zu beeinspruchen.

Gute Nachrichten gibt es für die Hypo selbst. Nach der Genehmigung der staatlichen Rettungshilfe durch die EU-Kommission hat die notverstaatlichte Kärntner Hypo ihre geplante eine Milliarde Euro schwere und vom Staat garantierte Anleihe am Donnerstag am Markt platziert. Der jährlich nachträgliche Kupon wurde mit 2,375 Prozent per anno festgelegt. Der Erlös fließt direkt für die Erreichung vorgeschriebener Kapitalquoten. (red/APA, derStandard.at, 6.12.2012)