Klagenfurt/Wien - Nach Nieder- und Oberösterreich sowie dem Burgenland hat auch Kärnten die neuen Glücksspielautomatenlizenzen ausgeschrieben. Das Land vergibt maximal zwei Konzessionen für den Betrieb von einarmigen Banditen in Automatensalons sowie eine Berechtigung für den Betrieb sowohl in Salons als auch in Einzelaufstellung. Insgesamt wird es in Kärnten künftig rund 465 Automaten geben, geht aus einer Pflichtmitteilung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" am Donnerstag hervor. Interessenten müssen ihre Anträge bis zum Ablauf des 21. Jänner beim Amt der Kärntner Landesregierung abgeben. Die Lizenzen gelten höchstens 15 Jahre.

In Kärnten ist das sogenannte kleine Glücksspiel - im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern - schon seit langem erlaubt. Das Automatenzocken war bisher Ländersache. Durch die Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) infolge eines EuGH-Urteils fällt das kleine Glücksspiel aber prinzipiell unter Bundeskompetenz. Ob die jeweiligen Landeshauptleute einarmige Banditen überhaupt zulassen, dürfen sie weiterhin selbst entscheiden.

Keine reibungslose Vergabe

Die Vergabe der österreichischen Glücksspiellizenzen ist bisher alles andere als reibungslos verlaufen. Auf Bundesebene ist das zuständige Finanzministerium immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, die Ausschreibungskriterien seien auf die bisherige Monopolistin bei Spielbanken und Lotterien, die Casinos-Austria-Gruppe, zugeschnitten. In Nieder- und Oberösterreich, wo die Lizenzen großteils bereits an den Novomatic-Konzern vergeben wurden, haben leer ausgegangene Firmen ähnliches moniert. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der burgenländischen Ausschreibung werden in Teilen der Automatenbranche für verfassungswidrig gehalten. Zum Thema Glücksspiel laufen deswegen bereits mehrere Verfahren bei Höchstgerichten, sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene.

Für nächste Woche wird die - längst überfällige - Vergabe der ersten Tranche an Casinokonzessionen erwartet, die bisher in Händen der Casinos Austria sind und schon zu Jahresende auslaufen. (APA, 6.12.2012)