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Wien - Vier Jahre nach der alarmierenden Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich und zwei Jahre nach der letzten Gesetzesänderung zur Verbesserung derselben ist der interministerielle Prozess zum Erlahmen gekommen. "Im Kern ist sehr wenig bis gar nichts passiert", zog Sabine Kock, die Vorsitzende des Kulturrats Österreich, am Montag eine ernüchternde Bilanz. Rund 70 Arbeitssitzungen habe man absolviert, doch weder im Bereich der Sozialversicherung noch bei der Arbeitslosenversicherung, weder bei der Kunstförderung noch beim Urheberrecht fanden große Strukturänderungen statt.
Insgesamt acht Felder umfasst der Katalog, in dem der Kulturrat, also der Zusammenschluss der Interessenvertretungen von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden, die jeweiligen Materien auf mehr als 40 Seiten zusammenfasst. Betroffen von den unterschiedlichen Themen sind nach Schätzungen rund 18.500 Künstler und rund 130.000 Kreativarbeiter. "Wir feilschen hier nicht um Privilegien", stellte Kock im Anschluss an das Pressegespräch in Wien klar. "Wir versuchen, ein Mustermodell für Entwicklungen in allen Gesellschaftsbereichen zu erarbeiten, zum Beispiel für die atypisch Beschäftigten."
Was vor Jahren im Kulturbereich mit unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen jenseits von Anstellungen begann, betrifft heute schon fast ein Drittel aller Beschäftigten. "Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in der Sozialversicherung keine Vereinbarkeit von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit", beklagte Maria Anna Kollmann vom Kulturrat eines der größten Versäumnisse. Zudem wird für den Künstlersozialversicherungsfonds ein sehr enger Kunstbegriff angewandt, weswegen nur rund 4.500 Personen daraus Leistungen beziehen können und dem Prekariat letzten Endes nur Vorschub geleistet werde.
Auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde ein Problemkatalog erstellt, seither sei aber nichts geschehen. "Das Sozialministerium arbeitet angeblich an einem großen Modell im Bereich Arbeit und Arbeitslosigkeit", erklärte Kock, "da wissen wir nicht, ob noch was kommt." In der Praxis gebe es aber keinerlei Kompatibilität der Systeme. "Stattdessen entstehen derzeit Infobroschüren als politische Ersatzhandlung." Auch für den Bereich des internationalen Austauschs von Kunstschaffenden kündigte das Kulturministerium am Montag einen sogenannten "Mobilitätsguide" zur Orientierungshilfe für Kulturveranstalter an.
Beim Schauspielgesetz wurde zwar ein modernes Gesetz erarbeitet, dieses orientiert sich jedoch an Häusern mit fixem Ensemble, weswegen der große Bereich der freien Theaterarbeit weiterhin im juristischen Graubereich liege. Ein damit einhergehendes Problem sei die grundsätzlich unzureichende Förderungen der zeitgenössischen Kultur: "Die Schere klafft da weit auseinander. Allein der jährliche Mehrbedarf der Bundestheater ist das Doppelte von dem, das der freie Bereich zur Gänze bekommt." Der Kulturrat fordert in diesem Feld "endlich Kostenwahrheit, damit die darin tätigen Menschen auch davon leben können".
Zu steuerlichen Erleichterungen für Kunstschaffende habe es eine einzige IMAG (interministerielle Arbeitsgruppe) gegeben, berichteten Kock und Kollmann, die Weiterarbeit fand dann jedoch unter Ausschluss der Interessenvertretungen statt. Zu den Rechten von Frauen in der Kunst gab es ebenfalls nur eineinhalb Sitzungen, die daraufhin folgende Einordnung als Querschnittsmaterie habe zu keinen Ergebnissen und keiner Datenerhebung geführt. Ein wenig Hoffnung legt der Kulturrat dagegen in den Bereich der Urheberrechtsreform - "die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt", so Kollmann. Dies gilt auch für den gesamten Prozess. (APA, 5.12.2012)
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