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Andreas Evers in Schwierigkeiten.

Foto: APA/ Hochmuth

Salzburg - Andreas Evers ist nach der Einvernahme durch die Haftrichterin am späten Dienstagnachmittag aus der Justizanstalt Salzburg wieder entlassen worden. Der Trainer habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt, weshalb für die Richterin kein Grund für Verhängung der Untersuchungshaft mehr vorlag, gab Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, bekannt.

Evers, der langjährige Ski-Trainer von Hermann Maier, war am Montag in der Nähe von Salzburg wegen des Verdachts der Geldwäsche festgenommen worden. Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Österreich". Ex-ÖSV-Coach Evers soll 1,4 Millionen Euro, die seine frühere Lebensgefährtin ihrem Arbeitgeber veruntreut hatte, an sich genommen, teilweise ausgegeben und zum Teil veranlagt haben.

Die Salzburgerin hatte im Zeitraum von 2001 bis 2005 große Summen veruntreut und ist laut Neher deswegen am Landesgericht Wien rechtskräftig verurteilt worden. Als Schaden wurde damals ein Betrag von 7,6 Millionen Euro angenommen. Die Staatsanwaltschaft hat nun den Verdacht, dass der Trainer von seiner ehemaligen Freundin rund 1,4 Mio. Euro erhalten hat und dabei auch gewusst haben soll, dass dieses Geld aus einer Straftat stammt. Einen Teil der Summe soll Evers veranlagt haben, ein Teil sei aber auch verbraucht worden, so der Staatsanwalt.

Die frühere Freundin soll selbst Anzeige gegen den Trainer erstattet haben. Die Frau sei erst vor knapp zwei Monaten aus der Haft entlassen worden, nachdem sie 30 Monate der insgesamt vierjährigen Strafe abgesessen hatte. Sie selbst habe Evers, der nun Coach des US-Abfahrtsteams ist, am Montag nach dessen Rückkehr von den Weltcup-Rennen in den USA in München vom Flughafen abgeholt. Da die Staatsanwaltschaft inzwischen eine Festnahmeantrag gegen ihn erlassen hatte, wurde er im Bereich der Autobahnabfahrt Wals festgenommen, sagte Neher.

Der Beschuldigte (Verteidiger: Kurt Jelinek) wurde gegen gelindere Mittel entlassen. Der Salzburger muss sich nun regelmäßig bei Gericht melden, seinen Aufenthaltsort bekannt geben und darf die Ermittlungen nicht behindern. Er darf seinen Reisepass behalten und somit auch ins Ausland fahren. (APA/red, 4.12.2012)