Wer beim Radfahren telefoniert, muss ab Ende März 2013 mit 50 Euro Strafe rechnen.

Foto: Matthias Cremer

Wien - Telefonieren beim Fahrradfahren ist künftig verboten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist im Ministerrat beschlossen worden. Das darin enthaltene "Fahrrad-Paket" bringt zahlreiche Neuerungen für Radler. Ende Jänner soll die Novelle im Nationalrat beschlossen werden, am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.

Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz nicht geben.

Die wesentlichen Inhalte, die umgesetzt werden:

  • Handyverbot: Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten, telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt. Das Strafausmaß orientiert sich an den Strafen für Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage (50 Euro), so Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) in einer Aussendung.
  • Fahrradstraßen: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen schaffen. Fahrradstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen.
  • Begenungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen, sind auch 30 km/h erlaubt.
  • Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt. (APA, 4.12.2012)