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vergrößern 500x332Wer beim Radfahren telefoniert, muss ab Ende März 2013 mit 50 Euro Strafe rechnen.
Wien - Telefonieren beim Fahrradfahren ist künftig verboten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist im Ministerrat beschlossen worden. Das darin enthaltene "Fahrrad-Paket" bringt zahlreiche Neuerungen für Radler. Ende Jänner soll die Novelle im Nationalrat beschlossen werden, am 31. März 2013 wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Keine Änderungen bringt die Novelle bei der 0,8 Promille-Grenze für Radfahrer. Auch Nummerntafeln für Fahrräder wird es im neuen Gesetz nicht geben.
Die wesentlichen Inhalte, die umgesetzt werden:
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Warum die Bikekitchen so heißt wie sie heißt? Weil sie über eine Küche verfügt - Die beinahe noch bessere Nachricht: Beim Reparieren sind alle gleich
Bures: Tragequote bei Kindern unter zwölf Jahren von 65 auf 86 Prozent gestiegen
Radwegbenützungspflicht: Es gibt ein ÖGH-Urteil von 1959 (!), das besagt, dass Radwege nur dann zu benützen sind, wenn sich diese in einem Zustand befinden, der eine gefahrlose Benützung gewährleistet.
Und einen Beisatz von 1993: "Es hängt sowohl vom Zustand des Radweges, als auch von der Art des Rades ab, ob im Einzelfall eine Verpflichtung zur Benützung eines Radweges besteht oder nicht."
Ich fahre im Jahr unfallfreie 6000 - 8000km mit diversen Rädern, so gut wie nie auf einem Radweg (zu gefährlich). Ich werde mich nicht unnötig selbst gefährden, das kann mir kein Gesetz vorschreiben.
Wer mit seinem Fahrrad innerstädtisch zwischen 30 und 40 km/h im Verkehr mitschwimmen kann, hat auf einem Radweg nix verloren!
Ich hoffe nur, dass das Handytelefonieren ohne Freisprecheinrichtung im Auto ebenso gerahndet wird.
Weil das ist wohl um einiges gefährlicher.
Verboten ist das nämlich schon lang. Interessieren tut's keinen :-(
Ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal einen LKW-Fahrer gesehen habe, der beide Hände am Lenkrad hatte ...
Wieder einmal Steuergeldverschwendung in Reinform. Vielleicht sollte Österreich besser seinen enormen Schuldenberg mit dem für solche Blödsinnigkeiten aufgewendeten Geld begleichen?
Ich kann Steuerhinterzieher verstehen ;-)
Denn als Radfahrer, der die StVO kennt und einhält, frage ich mich, warum man mich immer wieder abdrängt, auf meiner Fahrbahn steht oder man mir den Vorrang nimmt.
...es ja Bestimmungen gibt, die das einhändige Fahren verbieten (wegen Handzeichen, Bremsbereitschaft, "Fahrzeugkontrolle", etc.). Lernt man schon im Kindheitsalter...
...kümmert mich aber auch nicht. Vielleicht ist es eh besser mit dem Handyverbot, denn viel öfter habe ich die Kamera in der Hand, das ist ja dann nicht verboten :-)
was auch sinn macht, weil man ja auch ned ununterbrochen handzeichen geben muss. zB wenn man die praterhauptallee entlangfährt. und zur not kann man, falls man an extremer gesetzestreue leidet, immer noch das telefon wegschmeißen, um sein handzeichen zu geben.
ein radl mit rahmenschaltung dürfte man sonst ja auch gar nicht benutzen. da muss man schließlich auch eine hand vom lenker entfernen, um zu schalten, währenddessen könnte man kein handzeichen geben!
Darf ich mich noch an den Eiern kratzen beim Radfahren?
Ich könnte aber dann mit der anderen Hand aber nicht gut Handzeichen geben?
Freihändig fahren droht sowieso Führerscheinentzug oder?
Mit unseren Gesetzen wäre die Menschheit vor 1000 Jahren ausgestorben, da wette ich alles.
wenn allerdings jemand mit dem Handy in der Hand ein Rad lenkt, ist diese Person defacto sehr wohl abgelenkt und viel eher noch in seiner Fahrtauglichkeit beinträchtigt, als beim Auto fahren.
Ich bin auch kein Freund von jeglichem verbieten, aber gerade am Sektor der Verkehrssicherheit darf man hier schon mit Strafen drohen, weil es div. Dauertelefonierer sonst nicht schnallen.
Knopferl ins Ohr, und gut is, daher kann niemand über mangelnde Alternativen raunzen.
es gilt weiterhin die Radwegbenutzungspflicht, außer es werden extra Ausnahmen festgelegt?
Klingt etwas kompliziert.
Wie werden die Ausnahmen gekennzeichnet?
Gibt es dann eine neue Verkehrstafel für Radwege ohne Benützungspflicht?
Fragen über Fragen.
Ich freu mich dann schon auf die vielen zusätzlichen Schilder:
* Radwegbeginn
* Radwegende
* Radwegbeginn ohne Pflicht
* Radwegende ohne Pflicht
* Radwegbeginn ohne Pflicht mit Zusatztafel nur am Samstag/Sonntag wenn kein Einkaufssamstag ausg. 8. Dezember
meines Wissens kommt in Österreich eine "eigene Erfindung"
Schaut laut Gesetzesentwurf ( http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... ndex.shtml ) aus wie ein Fußgängerzonentaferl.
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