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Wien - Die ÖVP hat am Dienstag konkrete Vorschläge für eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts präsentiert. Klubobmann Karlheinz Kopf bekräftigte gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal" seinen Wunsch, dass diese Änderung noch vor der nächsten Nationalratswahl im Jahr 2013 in Kraft treten sollte. Die ÖVP will unter anderem Vorzugsstimmen auch auf Bundesebene sowie niedrigere Hürden für das Vorrücken auf den Listen.
Die Wähler sollen künftig auch Kandidaten auf der Bundesliste mittels Vorzugsstimme bevorzugen können, so die Idee. Voraussetzung soll das Erreichen von sieben Prozent der jeweiligen Parteistimmen sein, analog zur EU-Wahl, so Kopf. Diese Sieben-Prozent-Marke soll auch für die Landeswahlkreislisten gelten, wo bisher die Wahlzahl ausschlaggebend war. Auf den Regionalkreiswahllisten sollen künftig 14 Prozent der Parteistimmen zum Vorrücken verhelfen.
Die Hürden wären somit teilweise deutlich leichter zu nehmen, was das System "fairer" mache, argumentiert Kopf. Statt rund 23.000 bis 28.000 Stimmen (gemäß Wahlzahl) würden auf Landesebene künftig je nach Partei und Land 720 bis 20.466 Stimmen reichen. Auch in den Regionalkreisen werde die Schwelle gesenkt, da bisher ebenfalls die Wahlzahl oder ein Sechstel der Parteistimmen Voraussetzung waren.
Änderungen im Vorzugsstimmensystem stehen schon länger im Raum und wurden auch in den diversen Arbeitsgruppen-Sitzungen im Parlament erörtert. Die ÖVP hat dem Koalitionspartner SPÖ nun einen Gesetzesvorschlag übermittelt. Um die neue Wahlordnung für die NR-Wahl 2013 anwenden zu können, bräuchte es nach Kopfs Ansicht einen Plenarbeschluss im Februar. (APA)
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E-Mail weist auf Ungereimtheiten hin
1. Eine Vorzugsstimme gibt es trotzdem nur für Kandidaten die die Partei auf der Wahlliste eingereicht hat.
2. Der Vorzugstimmenwahlkampf hilft VP und SP, schadet aber den kleineren Parteien wie G, F, B,... Denn am Land gibt's dann nur Schwarze und in den Städten nur Rote Mandate
3. Nutz das gegen den Klubzwang gar nichts, denn der ist freiwillig
4. Kann eine weitere Demokratisierung nur meit einer Änderung der Verfassung gemacht werden - ob das die VP will?
...macht man nicht eine reine Vorzugsstimmenwahl wie in manch anderem Land? Dann würden nur jene in NR, LT oder GR kommen, welche von den Wählern dort hingeschickt werden und nicht jene, welche von der Partei dazu bestimmt werden.
Ob jemand, Landesrat, Delegationsleiter usw. wird, kann ja immer noch die Partei entscheiden.
Systematisch ist das der Präsentation der "Unbestechlichkeitscarta" durch die ÖVP ähnlich!
Schon im Sinne des Umweltschutzes ist es klüger vom Vorzugsstimmenhackerl abstand zu nehmen. Immerhin ist die Kugelschreibertinte durchaus auch ein Faktor beim Recycling des Wahlzetterls! Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der jeweilige Raika Generaldirektor und seine Pendants aus den anderen Bünden schon die richtigen an die richtigen Plätze setzt!
Aufpassen bei der ÖVP:
Im Kernland der ÖVP ist es bei der Gemeinderatswahlen so, dass der Wähler das Recht hat, eine Vorzugsstimme abzugeben. Das Recht, sie abzugeben bedeudet aber nicht, dass man dann auch erfährt, wie viele Vorzugsstimmen jemand erhalten hat. Diese Ergebnisse müssen nicht publiziert werden.
Also aufpassen: Das Wahlrecht zu haben, bedeutet in NÖ nicht, dass man auch das Ergebnis erfährt!!!
Nichts dagegen einzuwenden. Alles, was die Abgeordneten eher dem Wähler als der Partei verantwortlich macht, ist zu begrüßen.
Der nächste, wichtigere Schritt in diese Richtung wäre es, den Klubzwang abzuschaffen. Er ist das wohl größte Hindernis für einen lebendigen Parlamentarismus, in dem vernünftige Vorschläge über Parteigrenzen hinaus Zustimmung finden können. Dann kehrt vielleicht auch wieder Gewaltenteilung ein, wenn Regierung und Parteizentralen nicht mehr de facto gleichzeitig Exekutive und Legislative sind.
Dazu gehört aber die Kombination mit einem stärkeren Persönlichkeitswahlrecht. Ansonsten montiert die Partei die Abweichler ab und besetzt sie das nächste Mal mit willenlosen Parteitreuen nach. Es funktioniert nur, wenn eigenständige, unangenehme Abgeordnete auch gegen den Willen der Parteiführung ihren Sitz behalten können, solange sie gewählt werden.
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