"Schießgeste" nach Freispruch: Disziplinarverfahren gegen Wr. Neustädter Staatsanwalt

3. Dezember 2012, 13:46

Strafverfahren wegen Gefährlicher Drohung wurde eingestellt - Staatsanwalt als Mediensprecher abgelöst

Jener Wiener Neustädter Staatsanwalt, der am Rande des Freispruchs im Tierschützerprozess mit einer "Schießgeste" gegen die feiernden Tierschützer aufgefallen war, muss sich einem Disziplinarverfahren am Oberlandesgericht Graz stellen. Das bestätigte der Mediensprecher des OLG Graz auf derStandard.at-Anfrage.

Strafverfahren eingestellt

Ein Strafverfahren gegen den Staatsanwalt ist indes eingestellt worden, der objektive Tatbestand der gefährlichen Drohung sei nicht erfüllt, hieß es. Das ist der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser durch Justizministerin Beatrix Karl zu entnehmen. Das Diziplinarverfahren war für die Dauer des Strafverfahrens ruhend gestellt worden.

Der Fall war durch eine ORF-Sendung über den Tierschützerprozess ans Licht gekommen: Eine Redakteurin war im Archivmaterial des ORF darauf aufmerksam geworden, dass der betreffende Staatsanwalt von seinem Fenster aus die feiernden TierschützerInnen beobachtete und mit seiner Hand eine Pistole nachahmte, welche er auf die feiernde Masse richtete. Der Staatsanwalt musste inzwischen seine Funktion als stellvertretender Mediensprecher aufgeben.
 (mas, derStandard.at, 3.12.2012)

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Ein widerlicher Zeitgenosse, besonders in seiner Position, in Deutschland hätte man diesen Typen aus dem Amt gejagt...

Eine bedrohliche Geste als I-Punkt auf einem widerwärtigen Prozess!

Was widerwärtigeres als diesen Prozess kann man sich in einem Rechtsstaat kaum vorstellen; auch deswegen, weil es im österr. Fernsehen lange Zeit keine transparente und objektive Berichterstattung gab. Meine Informationen über diesen Fall habe ich vorwiegend aus dem Standard und dem deutschen Fernsehen.

Eines hat die ÖVP mit der Geschichte erreicht: Ich werde sie nie wieder (wie schon lange nicht mehr) wählen!

wie traurig...

das gibts ja nicht mal bei der salesch...

na ich finde der tatbestand

der bedrohung ist erfüllt- weil er schon gezeigt hat das er gefährlich ist:

er hat im politischen auftrag der övp für ein befreundetes unternehemen die staatsgewalt mißbraucht und österreichische staatsbürger mit teils gefälschtem beweismaterial, teils gelogenen zeugenaussagen unter seiner führung und völlig überzogenen mitteln gejagdt und sie um ihre exsistenz gebracht. dabei hat er moralisch einen selbstmord zu verantworten, und hat diese menschen um zig 10tausende euro bestohlen- und ganz nebenbei auch dem steuerzahler fast 2 millionen euro aus der tasche geklaut.
nach all dem hat er mit seiner hand eine pistole geformt und auf die freigesprochenen geschossen: der typ gehört meiner rechtsauffassung nach eingesperrt. und so manch anderer

ERROR...

dieser Staatsanwalt hat mit dem Tierschützerprozess nix zu tun.

und wie kommen sie

da drauf ?

Stand schon in vielen Artikeln des Standards

in diesem wieder mal nicht

naja -was schon aus dem artikel hervorgeht

ist das diese zwei staatsanwälte wohl brüder im geiste sein dürften- und zumindest in ihrem beruf ein wenig untragbar sind...

er hat also mit seinem zeigefinger auf was oder jemanden gezeigt, das mache ich auch desöfteren, bin ich jetzt fast ununterbrochen am drohen?

Nein dass nicht..

ich hoffe nur das sie ein Lehrer kurz vor der Penson sind - für allen anderen Positonen wäre das sehr antiquiertes Verhalten

>>bin ich ... fast ununterbrochen am drohen?<<

http://www.google.de/search?q=... 66&bih=615

Und nun folgt das Disziplinarverfahren.

Aus reiner Neugierde, würde mich ...

... interessieren, wenn ich mich diesem Staatsanwalt nähere und mit dem Daumen an meiner Kehle entlangfahre ist dann auch nicht der objektive Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt?

ja sind sie..

weil Ihre Geste ganz eindeutig auf DIESEN Staatsanwalt abzielt.

Wenn sie das vor einer Menschenmenge machen, wirds eher nicht angezeigt

Danke für Ihre Antwort

Ich glaube zu verstehen, was Sie meinen, je größer die Personengruppe ist, die ich beleidige oder bedrohe, um so mehr schwächt dies die Beleidigung oder Bedrohung ab.

Aus Gründen der Objektivität jedoch allemal verwerflich.

Es geht darum dass man die Drohung zuordnen muss..

Also wenns sie Ich brind dich um Ungeist schreien - dann ist es auch eine Drohung wenn 100 Leute um mich stehen

Tierschützer werden verfolgt,

weil sie auch Fotos von den gehäuteten Tieren der Bevölkerng zeigten was dann monatelang im Gericht " untersucht" werden musste.
Wenn eine Geste gemacht wird - insb. von einem Amtsträger - die vom großteil der Bevölkerung wohl eindeutig als Morddrohung aufgefasst wird - wird die Sache ruckzuck eingestellt.

geh bitte. ich boin zu 100% auf seiten der tierschützer, aber die geste des staatsanwalts ist mit sicherheit nicht als morddrohung aufzufassen. das ist eine infantile geste eines verlierers, das ist aus objektivitätsgründen bedenklich - aber eine morddrohung ist das mit sicherheit nicht.

Vollkommener Unsinn..

DAS wurde den Tierschützern nicht vorgeworfen. Vorgeworfen wurde Ihnen drohungen (werden wir dafür sorgen das sie keine Kunden mehr haben), und diesen Tatbestand nach den Mafiagesetz. Zumindest bzgl. Mafiagesetzt zu Unrecht.

Einstellun ! Staatsscherz oder wie ?

na, das ist ist richtig. dsa war keine gefährliche drohung. eine sauerei wäre es aber, wenn das disziplinarverfahren ohne konsequenzen bleibt.

Diesen Staatsanwalt wird dasselbe Schicksal ereilen

wie Zwettler, Handler, Böck und compagnia bella: Es steht ihm ein Karrieresprung bevor!

Der Staatsanwalt musste inzwischen seine Funktion als stellvertretender Mediensprecher aufgeben.........."AHA" das ist also die einzige Konsequenz in dieser gefährlichen Drohung.....

Österreichs Justiz (Tierschützerprozess, 2 maliges Abwürgen aller Verfahren im 6 Millionenhonorar des Herrn Birnbacher, Abwürgen aller Verfahren in der Umgebung des Herrn Rumpold wo Millionen Euro ohne Leistung flossen, Warum ist Meischberger noch frei? usw.) ist schon längst ein Fall für den europäischen Gerichtshof.........

Ein Staastanwalt, der sich zu seiner unnötigenund unpassenden Geste hinreißen lässt, hat seine Autorität eingebüßt und ist in seiner Funktion als Staatsanwalt einfach inakzeptabel!

Auch wenn es keine "Drohung" war, sollte "die Justiz" schon aus Eigeninteresse darauf bedacht sein, diesen Menschen nicht nur seiner Funktion als "Mediensprecher" zu entheben, sondern ihn überhaupt von seiner Funktion als Staatsanwalt zu entbinden!

Es kann ja wohl nicht sein, dass ein derartig unüberlegter und unreifer Mensch als Vertreter der Anklage StaatsbürgerInnen vor Gericht bringt.

wenn der so könnte wie er wollte..., mit so einem Staatsanwalt möchte ich nichts zu tun haben.

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