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Die Ex-Frau von Mick Jagger will keinen Finderlohn bezahlen.

Foto: epa/HOLGER HOLLEMANN

Salzburg/London - Der Rechtsstreit um einen wertvollen Platinring von Bianca Jagger ist auch mehr als vier Jahre nach Auffindung des Juwels im August 2008 in Salzburg noch nicht beendet. Der Finder, ein Salzburger Bautechniker, brachte beim Landesgericht Salzburg eine Klage auf Erhalt eines 10.500 Euro hohen Finderlohns ein. Doch die Rechtsvertreter der Ex-Frau von "Rolling Stone" Mick Jagger beharren darauf, dass der Salzburger den Ring im Wert von rund 200.000 Euro nicht unverzüglich abgeliefert habe und ihm deshalb der Finderlohn nicht zustehe.

Die Klage des Bautechnikers wurde Ende Oktober der in London wohnhaften Society-Lady und Menschenrechtsaktivistin zugestellt. Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei "Lansky & Partner" habe nun die Klagebeantwortung dem zuständigen Salzburger Richter Friedrich Gruber übermittelt, erklärte Imre Juhasz, Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg, am Montag. Der Finder will in Salzburg prozessieren, Jaggers Anwälte bezweifeln aber die Zuständigkeit des Gerichtes.

Ring nicht unverzüglich zurückgegeben

Auch inhaltlich pocht die Wiener Kanzlei auf ihren bisherigen Standpunkt: Der Kläger habe den Ring, dessen enormer Wert für ihn ohne weiteres auch als "Juwelierlaie" erkennbar gewesen wäre, nicht unverzüglich abgeliefert, sodass ihm der Finderlohn nicht zustehe. Jaggers Rechtsvertreter verwiesen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes im Ehrenbeleidigungsprozess, den der Salzburger gegen Jagger und deren Anwalt Gabriel Lansky angestrengt hatte.

Der OGH hatte in seinem Urteil vom Februar dieses Jahres die erstinstanzliche Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg vom Oktober 2010 bestätigt und die Klage des Salzburgers abgewiesen. In ihrer Begründung merkten die Richter an, dass "an der Richtigkeit des Prozessstandpunktes des Klägers Zweifel angebracht sind". Denn laut Gesetz müssten Fundstücke "unverzüglich" zurückgegeben werden, andernfalls würden Ansprüche auf Finderlohn entfallen, so der OGH.

Rufschädigungsklage abgewiesen

Lansky hatte laut der Rufschädigungs-Klage die Behauptung des Salzburgers, er habe den Ring erst deshalb zwei Wochen nach der Auffindung zur Polizei bringen lassen, weil er geglaubt habe, das Schmuckstück sei wertlos, als "lächerlich" und "Unfug" bezeichnet. Die Aussagen des Anwaltes seien aber durch den Grundsatz der freien Meinungsäußerung nach Paragraf 10 der Menschenrechtskonvention gedeckt, entschied der OGH im Februar.

Der Bautechniker hatte den mit einem 15-Millimeter-Aquamarin und mit kleinen Brillanten verzierten Platinring am 22. August 2008 vor einem Salzburger Hotel gefunden und das Juwel zuerst für einen wertlosen Schlüsselanhänger gehalten. Als er aus der Zeitung las, welchen Wert das Fundstück haben soll, versprach er dann den Finderlohn seiner Tochter Sarah. Doch bisher zählen offenbar nur die Anwälte zu den Gewinnern in dieser Causa. (APA, 3.12.2012)