Nachdem sich der Schöffensenat in der Vorwoche in voller Länge sämtliche heimlich aufgenommenen Videos von den Gesprächen zwischen Ernst Strasser und den vermeintlichen englischen Journalisten angesehen hatten, hatten Richter Georg Olschak und Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna noch ergänzende Fragen an den Angeklagten.

Olschak wollte unter anderem wissen, ob Strasser nicht zur Polizei gegangen sei, weil er - wie dieser in der Hauptverhandlung erklärt hatte - dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) kein Vertrauen entgegenbrachte oder schlicht keine Zeit hatte. Letzteres hatte der Ex-Innenminister in einem von ihm angestrengten Medienverfahren erklärt. "Beides ist richtig", antwortete Strasser. Für ihn sei das BVT zuständig gewesen, "ich konnte aber noch nicht amtshandeln, da mir Unterlagen und Dokumente gefehlt haben". Er habe keinen Beweis für die von ihm vermutete Geheimdienst-Tätigkeit der angeblichen Lobbyisten gehabt. Diesen Beweis habe er suchen wollen, weil ihm bewusst gewesen sei, "da stimmt was nicht, da ist was faul, wir müssen dem auf den Grund gehen".

Keine Anzeige

Auf die Frage, warum er gegen die Journalisten nicht einfach eine Anzeige wegen Bestechlichkeit einbrachte - immerhin hatten ihm diese ein Honorar für politische Einflussnahme im EU-Parlament in Aussicht gestellt -, erwiderte Strasser, seiner Erfahrung nach brauche das BVT "einen bestimmten Hinweis", wenn etwas herauskommen soll. Außerdem "wäre der Geheimdienst weggewesen, wenn irgendwelche Ermittlungen wegen Bestechung begonnen hätten. Die hätten sich einfach zurückgezogen und wären weggewesen. Heute würde ich das anders machen, nach dieser Erfahrung, die ich machen musste".

Nur Lebensgefährtin erzählt

Strasser bedauerte in diesem Zusammenhang, außer seiner Lebensgefährtin niemanden in die vermutete Agenten-Geschichte eingeweiht zu haben. Er hätte zu einem Notar "oder sonst jemandem" gehen müssen. Weiters hielt der Angeklagte fest, bei den Gesprächen mit Calvert und Newell stets den "Schutz meiner Klienten" und das "Wohl Österreichs" mitbedacht zu haben. Er habe außer der AUA keinen einzigen Klienten namentlich erwähnt.

Oberstaatsanwältin Maruna wies ihm daraufhin nach, dass Strasser ausführlich über Geschäfte gesprochen hatte, aus denen sehr wohl klar wurde, für wen der Ex-Innenminister Tätigkeiten entfaltet hatte, da Strasser sehr viel an Informationen preisgab. Der Angeklagte betonte daraufhin, "Grenzen abgesteckt zu haben". Er habe "die Herrschaften (Calvert und Newell, Anm.) bei Laune gehalten". Was seine politische Tätigkeit betrifft, habe er unterstrichen, "dass die Regeln des Parlaments gelten", sagte Strasser: "Wo's um die Abgeordnetentätigkeit gegangen ist, habe ich klar gemacht, dass ich in meinen Ausschüssen nichts einbringen werde und keine Anträge in anderen Ausschüssen einbringen darf und eine ganze Reihe von Aktionen vorgetäuscht habe, die ich nicht gemacht habe."(APA, 3.12.2012)