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Der Verkauf von gefälschten, aber einwandfrei funktionierenden Smartphones ist kein Betrug, wenn dem Käufer aus dem Preis klar sein muss, dass die Ware nicht echt sein kann. Das hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag festgestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.
Ein 20 Jahre alter Mann hatte seit August auf der Straße gefälschte iPhones und Samsung Galaxy-Geräte angeboten, die er seiner Aussage zufolge auf diversen Flohmärkten um jeweils 50 bis 60 Euro erworben hatte. Die aus China stammenden Plagiate brachte er dann um 100 bis 120 Euro an den Mann. Als er ein Falsifikat einem Polizisten andrehen wollte, klickten die Handschellen. Der junge Mann wanderte in U-Haft, die Staatsanwaltschaft Wien erhob Betrugsanklage.
Darüber zeigte sich jetzt nicht nur sein Verteidiger Normann Hofstätter verwundert ("Ich weiß nicht, was daran strafbar sein soll. Jeder Mensch muss doch wissen, dass er um 100 Euro kein iPhone bekommt"). Auch Richterin Beate Matschnig fand das Vorgehen der Staatsanwaltschaft befremdlich, nachdem sie eigenhändig eines der sichergestellten Smartphones getestet hatte: "Das funktioniert einwandfrei. Man kann telefonieren, mailen, SMS verschicken. Sogar 'Angry Birds' ist drauf."
Also sprach sie den 20-Jährigen frei, der immerhin drei Wochen in U-Haft verbringen hatte müssen. "Natürlich ist das kein Betrug", stellte Matschnig klar, "bei dem Preis muss jeder gewusst haben, dass die iPhones nicht echt sind. Und Vermögensschaden ist auch kein eingetreten. Ein Preis von 100 bis 120 Euro ohne Vetragsbindung ist für die Geräte sicher gerechtfertigt."
Der Mann wurde unverzüglich auf freien Fuß gesetzt. Für den Verkauf gefälschter Ware hätte er allenfalls nach dem Markenschutzgesetz belangt werden können. Dafür wäre allerdings eine Privatanklage der betroffenen Hersteller nötig gewesen, die im gegenständlichen Fall nicht vorlag. (APA,30.11.2012)
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dem ist doch in den meisten Fällen klar, dass es sich entweder um ein Plagiat oder um Diebesgut handelt. Oder sind die Leute mittlerweile so dumm geworden, hier wirklich Originalware aus sauberen Quellen zu erhalten? Völlig richtige Entscheidung des Gerichts. Da seh ich schon eher die überall im offiziellen Handel angepriesenen Handys für einen Euro als echte Vebrauchertäuschung an. Wenn man da manchmal das Kleingedruckte liesst, da schlackern einem die Ohren.
Es ist kein Betrug, wenn ich gegenüber einem potentiellen Kunden wissentlich falsche Angaben über meine Produkte mache?
Wenn ich ein Produkt einer Marke kaufe, erwerbe ich ja nicht nur eine Funktion, sondern auch Service, Wiederverkaufswert, etc.
Das der Kunde wissen muss, was ein gebrauchtes iPhone kosten darf, finde ich schräg. Und dass ein Verkäufer ungestraft falsche Angaben bezüglich seiner Ware machen darf, finde ich sehr bedenklich.
Das habe ich daraus geschlossen, weil er angab die Smartphones am Flohmarkt gekauft zu haben. Aber Sie haben Recht, es kann sich natürlich auch um neuwertige Wäre gehandelt haben.
Wie gesagt, geht's mir ja weniger um den Preis, sondern darum, dass der einfach falsche Angaben machen kann, ohne dass dies als Betrug gewertet wird.
Ich habe vor Jahren mal gesehen, wie ein Mafioso vor Gericht stand, weil er der Polizei Mehl statt den versprochenen 70 kg Kokain verkauft hat - und das war sehr wohl ein Betrug. (Er hätte ihnen GAR NICHTS verkaufen sollen, um straffrei zu bleiben.)
http://www.youtube.com/watch?v=CSO1KWLGd50
http://www.youtube.com/watch?v=TUT39op2Pp8
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