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Budapest/New York - Der Tod einer Passagierin, die wegen ihres Übergewichts nicht im Flugzeug mitgenommen wurde, hat die zwei Fluggesellschaften Delta und KLM in Erklärungsnot gebracht. Der Witwer Janos Soltesz kündigte laut einem Bericht des US-Fernsehsenders CBS am Dienstag an, dass er die beiden Unternehmen wegen des Todes seiner Frau auf sechs Millionen Dollar (4,64 Millionen Euro) verklagen werde.
Soltesz war im September wie jedes Jahr mit seiner 56-jährigen Frau Vilma in den Urlaub in ihr Herkunftsland Ungarn geflogen. Den für den 15. Oktober gebuchten Rückflug nach New York durfte die 192 Kilogramm schwere Frau aber nicht antreten. Während der Suche nach einer anderen Reisemöglichkeit starb sie schließlich.
Gefahrloser Transport unmöglich
KLM habe "die physische Unmöglichkeit" gesehen, Vilma Soltesz "gefahrlos" in Budapest an Bord zu nehmen, sagte Unternehmenssprecher Russel Cason. Dem Paar war daraufhin geraten worden, eine größere Maschine der Fluggesellschaft Delta von Prag aus zu nehmen. "Unsere internen Berichte zeigen, dass das Delta-Personal fast eine Stunde lang versuchte, es einchecken zu lassen, aber es ist ihnen nicht gelungen", führte der Sprecher aus.
Das Paar hatte daraufhin bei der Lufthansa nach einer Mitreisemöglichkeit gefragt, allerdings auch dort vergeblich. Insgesamt neun Tage dauerte die Suche nach einem Heimflug, wie CBS berichtete. Für Vilma Soltesz, die unter Diabetes und einer Nierenkrankheit litt, war dies zu lang - sie starb. Soltesz' Anwalt Peter Ronai sagte CBS, KLM habe die Verantwortung übernommen, sie nach Ungarn zu bringen, und hätte sie daher auch zurückfliegen müssen. "Ich verstehe nicht, warum sie abfliegen konnte, aber nicht zurückkehren. Das ist vollkommen unlogisch", sagte der Anwalt. (APA, 30.11.2012)
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Ich hätte nichtmal im Traum daran gedacht, dass ein reguläres Flugzeug jemand mit fast 200kg überhaupt transportieren kann? Wie ist die überhaupt hingeflogen, im Frachtraum?
Wäre ich Verantwortlicher der Fluglinie, hätte ich dieses Risiko niemals auf mich genommen.
Und mal ehrlich, wer mit so einer bedenklichen Verfassung (extremstes Übergewicht und Diabetes), in Urlaub fliegt dem ist echt nicht mehr zu helfen.
Es kommt auf die Größe des Flugzeugs an,
wenn sie in einer Wide-Body Maschine (zwei Gänge) geflogen ist, ist es wahrscheinlicher, dass sie mitgenommen wird, weil es da einen Sitzplatz (meistens bei den Türen in der Mitte) gibt, in dem Sie, im Falle eines Unglücks niemanden behindert. bzw. ihr leichter geholfen werden kann.
Während in einem Narrow-Body Flugzeug (ein Gang) die Sitze so eng gereiht sind, dass sie entweder andere Passagiere blockiert bzw. ihr schwer geholfen werden kann. Aus diesem Grund kann die Airline die Beförderung verweigern, wenn nicht gewährleistet ist, dass ihre oder die Sicherheit anderer Passagiere im Ernstfall gegeben ist.
Wir alle hier wissen nicht wirklich
... ob und wie sehr die Frau 'Schuld' an ihrem Gewicht hatte
... ob sie vielleicht flog, um ihre Familie wiederzusehen
... warum KLM/Delta sie trotz möglicher Bedenken nach Ungarn flogen
... warum/ob ein Rückflug (sicherheits)technisch unvertretbar war
... ob der Tod wegen der Reiseverzögerung eintrat und
... ob ein Arztbesuch in HU oder A diesen verhindert hätte
... etc. etc.
Aber so sind die (manche/viele) Forumsposter: Man hat zu allem eine Meinung, und gibt sie hier als gutbegründete Wahrheit kund.
Die Geschichte ist traurig.
jemand der 190 kg hat ist immer schuld an seinem gewicht. es gibt keine krankheit, die es einem unmöglich macht von solch einem gewicht runter zu kommen, bzw erst gar nicht so schwer zu werden.
p.s. es ist unverantwortlich mit 190 kg in der economy class mitfliegen zu wollen. die mitreisenden in unmittelbarer nähe wären arg in bedrängnis, außerdem stellt man mit solchen körpermaßen ein sicherheitsrisiko im flieger dar!
Naja, wenn man 9 Tage lang nach einer Rückreisemöglichkeit sucht, die mit einer nicht kurzfristig (wenn wie im Artikel angedeutet ist (Diabetes) kaum) behebbaren Eigenschaft begründet wird, dann sieht die Sache anders aus. Wenn dies für den Hinflug gegolten hätte, könnte man nicht unbedingt etwas einwenden. Wenn man aber der Frau den Hinflug gestattet und dann den Rückflug verweigert, sie also quasi aussetzt, dann ist das schon fast eine Folter!
"dann sieht die Sache anders aus"
Sie hätte einfach nur ins Spital gehen müssen.
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Die Fluglinie hat verantwortungsvoll gehandelt - für die steht nur zur Debatte, ob für den jeweiligen einzelenen Flug die Bedenken gegen die Beförderung des Passagiers bestehen oder nicht.
Dass es gesundheitliche Bedenken geben musste ist ja nicht abzustreiten.
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Jedenfalls ist sie nicht zum Arzt gegangen - und die gibt's in Ungarn.
Denn:
Vielleicht hätte sie (länger) überlebt, wäre sie wie geplant heim geflogen und zu ihren gewohnten Ärzten gegangen.
Nur vielleicht ... auch ich weiss das nicht.
Hab ja nix gegen eine Diskussion, aber hier geben sich alle ganz sicher in dem was sie vermuten/glauben/denken.
ist die Beförderungspflicht der Airline. Weshalb selbe diese für den Hin- jedoch für den Rückflug nicht gewährleistet hat ist die Kernfrage. Wegen dem Gewicht alleine wird's ja nicht gewesen sein. Bei akuter Erkrankung, oder einer offensichtlichen Verschlechterung ihres Nierenleidens kann die Airline sehr wohl ein Flugtauglichkeitsattest verlangen, bevor es einen Dialysepatienten mitnehmen "muß".
Man müsste den Hintergrund näher kennen. Punkt.
"ist die Beförderungspflicht der Airline."
Wie kommen's da drauf? Warum sollte die Airline eine Beförderungspflicht haben? Woraus leiten SIe das ab?
Schon mal den Vetrag gelesen, den SIe mit der Airline abschliessen?
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Man muss nicht den Hintergrund kennen, man kann die AGB der Airlines lesen. Dann kennen's die rechtliche Seite der Situation.
Ja, klar.
Die Vergeigerung des Transportes bei Passagierne deren Gesundheitszustand berechtigte Zweifel auftreten lässt ist ausjudiziert. Da können SIe sich - in EUropa (USA haben ja ein weniger rationales Rechtssystem) brausen gehen - Deswegen hat man ja eine Reise-Krankenversicherung für Heimtransporte, wenn man weiter reist.
Schlimmer - und verantwortungsloser wäre es gewesen, die Frau mitzunehmenr. So hatte sie die Möglichkeit zum Arzt zu gehen (und hat sich dagegen entschieden), im Flieger wär eine Versorgung nicht möglich gewesen. Dafür gibt's ja auch Krankentransporte.
Na dann lesen wir gemeinsam, was da bei der der KLM so in den Beförderungsbedingungen steht:
" Der Luftfrachtführer ist berechtigt, die Beförderung eines Passagiers und seines Gepäcks zu verweigern, wenn ..." und dann in der Auflistung " Der körperliche oder geistige Zustand des Passagiers, ..., stellt für ihn selbst.. ein Risiko dar."
Also eben genau, dass die Beförderung verweigert werden kann, wenn der Gesundheitszustand nicht passt. Was genau wollen Sie mir also sagen?
http://www.klm.com/travel/at... _to_10.htm
den Gesundheitszustand der Passagierin am eigentlichen Flugtag?
Ist schon klar das man aus oben genannten Gründen den Transport verweigern kann, und ein Attest verlangen kann. Aber wegen dem Übergewicht eine Teilstrecke zuzulassen, und den Rückflug zu verweigern ist mehr als Fragwürdig. Finden sie nicht?
Nein, finde ich nicht.
SIe brauchen kein Attest, wozu auch?. Eventuell würde ein Attest helfen, doch mitgenommen zu werden.
Ad hin- und Rückflug: Wenn SIe das Thema weiter verfolgen sehen SIe, dass sie im Urlaub massiv zugenommen hatte, sodass es beim Rückflug keinen ausreichenden "belt extender" für sie gab (sie konnte nicht angeschnallt werden.).
Wenn SIe beim Hinflug noch leichter war und angeschnallt werden konnte, dann ist es nachvollziehbar warum's beim Hiflug geklappt hat und beim Rückflug nicht.
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Aber das geht an der Diskussion vorbei - Gestorben ist sie ja jedenfalls nicht deshalb, das sie nicht transportiert wurde. So
Es gelten jedoch neben den AGB's der jeweiligen Airline noch die IATA AGB's und eventuelle Landesspezifische Rechte, welche sie im Normfall ebenfalls bei der internationalen Flugbehörde in Erfahrung bringen können.
zB hat die Lufthansa schon mehrfach wegen der Beförderungspflicht Entschädigungen zu zahlen gehabt.
"zB hat die Lufthansa schon mehrfach wegen der Beförderungspflicht Entschädigungen zu zahlen gehabt."
Das geht jetzt gewaltig an dem Thema vorbei.
Da geht's um Erstattung des Ticketpreises und um ein paar hundert Euro Entschädigung.
Die bei Flugausfall, Überbuchung oder Verspätung etc. schlagend werden, aber wegen ein paar hundert Euro diskutiert sowieso niemand - und dass sie den Ticketpreis zurück bekommen ist ja auch keine Frage.
Klar, möglicherweise.
Aber das ist nicht das Thema der Fluglinie.
Sie hätte aber in Ungarn ins Spital gehen können. Oder denken Sie dass die Medizinische Versorgung in Europa schlechter wäre, und die mit derartigen Themen nicht genauso gut umgehen könnten wie die Ärzte in den USA?
In diesem Zustand war es schon unverantwortlich überhaupt in "Urlaub" über den Atlantik zu fliegen. Manchmal geht halt nicht, was man sich unbedingt einbildet. Vor allem, wenn man darüber hinaus den Ärzten im Urlaubsland nicht über den Weg traut. Aber in unserer "nur keine Eigenverantwortung übernehmen-Welt" muss ja immer einer (nämlich ein anderer) Schuld sein.
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