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Salzburg - Arbeit schütz vor Armut nicht: Immer mehr Menschen leben in Salzburg an der Grenze zur Armutsgefährdung, trotz eines Jobs. Von mehr als 11.200 Personen im Bundesland, die derzeit bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, haben zwei Drittel zumindest einen Teilzeitjob. Doch auch jeder fünfte Arbeitnehmer in Salzburg verdient unter 1.000 Euro. Die Arbeiterkammer Salzburg will dieser Entwicklung entgegensteuern und hat am Donnerstag dazu ein Paket aus 61 Maßnahmen präsentiert.
An Vorschlägen mangelt es nicht: Die Einführung eines Mindestlohns von 1.300 Euro Netto, eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich, die steuerliche Entlastung von Arbeit und eine erhöhte Besteuerung von Kapital, Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte - das alles soll aus der sozialen Schieflage führen. 25 Experten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie aus den Bereichen Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik haben an der Studie mitgearbeitet und ihre Positionen eingebracht.
"In seiner Detailgenauigkeit dürfte der Maßnahmenkatalog in Österreich bisher einmalig sein", so Studien-Mitautorin Birgit Buchinger. "Es gibt Forderungen, wo Konsens über die Notwendigkeit besteht, etwa wenn es um Ziele in der Bildungspolitik oder um das Aufbrechen der Geschlechterstereotypen geht", so Buchinger.
Andere Forderungen würden allerdings von der Wirtschaftskammer dezidiert abgelehnt werden. "Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, Ausweitung der Einkommenstransparenz, Fragen der Lohn-, Sozial- und Strukturpolitik oder der Vermögensbesteuerung. Da braucht es eine vertiefende Diskussion auf politischer Ebene."
Für rasch realisierbar hält Buchinger - wie in Deutschland teilweise schon gesetzlich umgesetzt - die Koppelung von öffentlichen Aufträgen oder Wirtschaftsförderung an "Gute Arbeit". Es sollen Betriebe profitieren, die ihren Mitarbeitern angemessene Arbeitsbedingungen bieten, Lehrlinge fördern, auf unbefristete Dienstverhältnisse statt auf Leiharbeiter und Teilzeitjobs setzen oder besonders auf Gleichstellungsmaßnahmen zwischen Männer und Frauen achten. (APA, 29.11.2012)
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das weder konstruktiv definiert wo bei Kollektivverträgen ein Defizit sein soll noch was für dich Illusion oder Realität ist. Mach dir selbst und uns einen Gefallen und nimm ein Buch in die Hand oder die Hand aus der Hose und laß das posten sein.
Mia san sooooooooooooooo suppa. Die Regierung is soooooooooooooooooooo suppa. Die ÖVP isch die beschte Partei der Welt!!!!! Mia san die Insel der Seeligen. Woonders warns froh.....
Österreich ist doch das viertreichste Land der EU, s.
http://derstandard.at/127641361... and-der-EU
.. also muss es wohl ein Falschmeldung sein ;-)))
Ist ja kein Geheimnis, dass Österreich ein Paradies für Millionäre ist. Unter den Top Ten Unternehmen Österreichs befinden sich 4 Banken und 2 Versicherungen. Das sagt eigentlich schon alles und man braucht sich ob der Millionärsdichte nicht zu wundern.
Der Rest fungiert doch mehr oder weniger (in Salzburg wahrscheinlich eher mehr) als Dienerschaft oder Lakaien verwöhnter Snobs, aber das ist ja auch keine Geheimnis. Die Bezahlung wird schon leistungsgerecht sein, nur sind die Jobs eben alles andere als anspruchsvoll oder perspektivisch.
Das hieße in Salzburg den Fremdenverkehr zu steigern. Nur die Salzburger wollen nicht mehr im Fremdenverkehr hackln, also müssen "arme" Ausländer her. Die kriegen dann die niedrigsten Löhne - also unter 1000,- netto.
Kann man pauschal nicht sagen. Mindestlöhne sind nur eine Variable. Da kommen noch staatliche Transferleistungen (zB staatliche/kommunale Aufstockung von Gehältern/Löhnern unter Wert X durch Transferleistungen), Wer zahlt die Versicherungsbeiträge und zu welchem Anteil - Unterstützung des Staats, Kündigungsfristen (macht nen Unterschied ob jemand zu nem vorgeschriebenen Mindestlohn angestellt wird der höher ist als bisher und dafür Kündigungsfristen, automatische Gehaltssteigerung, Arbeitnehmerrechte flexibler gestaltet sind oder wie bisher ohne Mindestlohn; Dazu mögliche staatliche Subventionen für Unternehmen die neue Mitarbeiter einstellen; Weiters gesetzl. Regelungen für Auslagerungen (EPU, ausl. Suborganisationen ohne Mindestlohn.. usw
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