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Die Beschneidung von Buben ist in Österreich grundsätzlich legal, Aktivisten der "Initiative gegen Kirchenprivilegien" sehen jedoch das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.
Wien - Gegner der religiösen Beschneidung gehen in Österreich nun rechtlich gegen diese Praxis vor. Sie haben den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) und einen muslimischen Arzt wegen Körperverletzung angezeigt. Die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien stammt von Aktivisten der "Initiative gegen Kirchenprivilegien". Ein muslimischer Mann, der in seiner Kindheit beschnitten wurde, hat sich dabei angeschlossen.
Eingebracht wurde die Sachverhaltsdarstellung Donnerstag früh von der Rechtsanwältin Anja Oberkofler. Sie sieht in der Anzeige den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, da es sich bei Beschneidungen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ohne dass dies ein medizinischer Grund rechtfertige. Auch eine Einwilligung der Betroffenen gebe es nicht, da diese zum Zeitpunkt der Beschneidung größtenteils minderjährig seien.
Den Gemeinderabbiner habe man sich für die Anzeige ausgesucht, da dieser selbst zugegeben hätte, mehr als 1.000 religiöse Beschneidungen bei männlichen Säuglingen durchgeführt zu haben, so die Initiative. Man habe gegen den bekannten jüdischen Geistlichen zudem eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Ärztegesetz eingebracht.
Der zweite Angezeigte ist praktischer Arzt, der ein Beschneidungszentrum in Wien betreibt und auf rituelle islamische Beschneidung spezialisiert ist. Er ist Vorstand der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Gegen ihn soll auch eine Anzeige bei der Disziplinarkommission der Ärztekammer erfolgen.
Die Staatsanwaltschaft konnte den Eingang der Sachverhaltsdarstellung Donnerstagmittag noch nicht bestätigen. Auch bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) und der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) wusste man noch nichts von der Anzeige. Bevor diese nicht vorliege, werde man sich auch nicht dazu äußern, hieß es von beiden Seiten.
Erst im Juni war eine hitzige Diskussion über Beschneidung auch in Österreich entbrannt, nachdem das Landesgericht Köln in einem Urteil die religiöse Beschneidung von minderjährigen Buben als Körperverletzung wertete und unter Strafe stellte. Vertreter jüdischer und islamischer Glaubensgemeinschaften zeigten sich über Deutschlands Grenzen hinaus schockiert, das Thema dominierte tagelang die Meinungsrubriken internationaler Medien.
Mittlerweile hat die deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Beschneidungen von Buben unter bestimmten Auflagen für zulässig erklärt. Die Regelung soll für deutschlandweite Rechtssicherheit nach dem Kölner Urteil sorgen. Erst vergangene Woche zeigte sich die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zuversichtlich, dass das Gesetz noch vor Weihnachten im Bundestag verabschiedet werde. "Der Respekt für die Lebbarkeit religiöser Rituale ist ein hohes Gut", sagte Merkel vor der Ratsversammlung des Zentralrats der Juden in Deutschland. Freie Religionsausübung müsse auch praktiziert werden können, so Merkel.
In Österreich erfüllt die religiöse Beschneidung von Buben grundsätzlich keinen strafrechtlichen Tatbestand. Es gibt zwar eine gesetzliche Bestimmung, die Beschneidung Minderjähriger unter Strafe stellt, diese ist jedoch so formuliert, dass nur weibliche Beschneidung darunter fällt.
Im Zuge der Diskussion nach dem Kölner Urteil betonte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), sie sehe "keinen Handlungsbedarf". In Österreich sei die Beschneidung kein strafrechtliches Problem. Vielmehr gelte es, das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu berücksichtigen. (red/APA, 29.11.2012)
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Weil es in einer männerverachtenden Gesellschaft die romantische Sehnsucht nach dem Patriarchat gibt, aus der heraus Kritik an extrempatriarchalen primitiven Kulturen als politisch inkorrekt und somit tabu gilt, zumal sich in dem genannten blutigen Ritual männlicher Selbsthass in Projektion auf den eigenen Nachwuchs darstellt.
Der Kult der politisch Korrekten ergötzt sich an dieser Schizophrenie eines männlichkeitsverstümmelnden Patriarchates, da ist Platz für politische korrekte feuchte Träume...
es muss klar sein, in welchem rahmen sich religionsfreiheit bewegen darf und wo ihre grenzen sind, sonst brauchen wir eh keinen rechtsstaat, sondern können gleich scharia und inquisition fröhlich (wieder)einführen. das heißt religionsfreiheit braucht eine grenze und kann kein persilschein sein. sollen wir denn, wenns wär, auch kreuzigungen im rahmen der religionsfreiheit erlauben, wenn irgendeine sekte draufkommt, das wär geil? oder vielleicht nur auspeitschen von ehebrecherinnen? entweder gibt es für alle geltende gesetze oder nicht. soll jeder beten seinem persönlichen aberglauben folgend, wenns ihn froh macht, aber keiner hat sich über das gesetz zu stellen, weil es ihm angeblich sein gott befiehlt. das will ich hier nicht haben.
Die Grenze gibt's eh schon:
Religion ist Privatsache, und Gesetz ist Staatssache. Und Privatsache darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.
Auch wenn jetzt viele Politiker u.Ä. behaupten, Beschneidungen wären in Ö erlaubt, darf ein religiöser Akt niemals einen menschlichen Körper verletzen.
Ein aufgeklärter, zivilisierter Staat kann auf gar keinen Fall eine mit Religion begründete Körperverletzung gestatten.
Eigentlich kann auch eine Religion niemals von ihren - noch dazu unmündigen - Mitgliedern eine Körperverletzung verlangen; dann ist es einfach keine Religion. Eine Religion soll ein moralisches, ethisches Regelwerk sein, und das schließt Schädigungen von vorn herein aus.
Die Auswahl eines Präzedenzfalls ist meistens unfair, aber einfache Bürger haben in solchen Fällen leider keine andere Möglichkeit, den Staat zur Verteidigung der Menschenrechte zu zwingen, als in einem konkreten Fall durch die Instanzen zu gehen.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die Auswahl in diesem Fall willkürlich war oder ganz den falschen getroffen hat. Der aktuelle Gemeinderabbiner der IKG Wien scheint Arie Folger zu sein.
http://ariefolger.wordpress.com/2012/08/2... #more-1927
Man muss auch bedenken, dass ihm angesichts der Gebetsmühlen von Seiten der Politik (Öster. anders) schlimmstenfalls ein Freispruch wegen unvermeidl. Verbotsirrtums blüht.
Ich glaube schon auch, dass der Angezeigte einer der schlimmsten ist, aber die gleiche Tat haben ja schon andere begangen, die ebenso angezeigt gehören.
Der Brief mutet ordentlich seltsam an. So eine Begründung führt normalerweise schnutstracks in eine Einrichtung, wo einem geholfen wird.
An einen Freispruch wegen Verbotsirrtum kann ich nicht glauben, denn da müsste ja die österreichische Politik eingestehen, dass Vorhautabschneiden verboten ist.
Und einen Irrtum kann es auch gar nicht geben, weil (derzeit) nirgends in den österreichischen Gestzen steht, dass eine Beschneidung eine erlaubte Körperverletzung ist, und DASS es eine ist, ist hoffentlich klar.
Und es gilt immer noch, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Das ist wie beim Kölner Urteil: Ein einfacher Verbotsirrtum schützt nicht vor Strafe, ein unvermeidlicher aber schon. Unvermeidlich ist er dann, wenn sich seit der Tat die herrschende Meinung der Juristen bzw. die Rechtsprechung (die meistens hinterherhinkt) geändert hat.
Deshalb kann man in Deutschland nur für Beschneidungen seit dem Kölner Urteil bestraft werden. Eine Bestrafung in Österreich mit dem Argument, jetzt hätte man es hier auch besser wissen müssen, scheint mir möglich aber aus politischen Gründen sehr unwahrscheinlich. Am realistischsten ist hier ein ganz analoges Urteil, und zwar vermutlich erst in sehr hoher Instanz, weil die unteren Richter karriereschädliche Pflichten meist nach oben weiterschieben. Evt. erst EGMR.
Wenn wir uns noch einen Tag anstrengen, überspringen wir locker die 2000er-Marke an Leserbeiträgen!
Das hat wohl niemand gedacht, daß die Anzeige ein so großes Echo hervorruft. Schon jetzt können die Gegner der beschneidung zufrieden sein!
Anders in Deutschland: da gibt es wenigstens Politiker wie Frau Katja Dörner, die den Mut haben, gegen Menschenrechtsverletzungen im Namen der Religion einzutreten:
http://www.youtube.com/watch?v=SJcDi1hqw9g
In Österreich: nur feige Politiker.
gegen die unfassbaren Privilegien der Kirche, gegen Privilegien und Steuerbefreiungen, Förderungen und Zuewendung von Religionsgemeinschaften überhaupt und gegen die unzulässige Vermischung von Staat und Religion unternehmen die Grünen ja leider auch nichts.
Und die anderen Parteien auch nicht.
bin auch der meinung, dass eine religionsgemeinschaft nicht besondere förderungen erhalten sollte - die sollte so gefördert werden wie eine normale kultureinrichtung oder ein kulturverein. finde es auch in ordnung, dass religionslehrer vom staat bezahlt werden, allerdings sollte der staat hier ein wesentlich stärkeres mitspracherecht haben und der religionsunterricht sollte auf freiwilliger basis stattfinden.
allerdings wird durch die anderen privilegien niemand körperlich verletzt, daher sehe ich die abschaffung dieses privilegs als sehr wichtig an.
Genau das ist in der Türkei der Fall, und was sage da die Braven ÖsterreicherInnen. "Die Türkei darf nicht in die EU weil die Religionsfreiheit nicht dem EU Standard entspricht", und es gilt dort für ALLE Religionen, nicht so wie in Ö das eine mehr und die anderen weniger Rechte haben (Türkei-Hass Experten wissen es besser).
Persönlich bin ich für Ex-Jugoslawien Modell (wo ich herstamme). Da gab es gar kein Gehirnw, ich meine Religionsunterricht auf den schulen, Staat hat damit nichts zu tun, und falls eine oder andere Religion so etwas will muss sie es selber organisieren/finanzieren. Also es gab Religionsunterricht nur in Kirchen/Moscheen und änlich und nur für die die sich dafür dort angemeldet haben. Finde ich eigentlich am besten so
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