Scheuch-Prozess: Senat umschifft Überraschungsverbot

29. November 2012, 12:45

Laut Gericht kommt auch anderer Paragrafenabsatz infrage als bei Ersturteil

Graz/Klagenfurt - Der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Graz, das am 19. Dezember in der "Part of the game"-Causa gegen Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch entscheiden wird, hat angekündigt, dass theoretisch auch ein anderer Absatz des Geschenkannahme-Paragrafen mit einer geringeren Strafdrohung zur Anwendung kommen könnte. Das berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe. Laut Gerichtssprecher Ulrich Leitner handelt es sich bei der Ankündigung aber lediglich um einen Akt der Fairness - um nicht in Konflikt mit dem Überraschungsverbot zu kommen.

Scheuch wurde im Sommer 2012 wegen Geschenkannahme durch Amtsträger am Landesgericht Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Es kam der Absatz eins des Paragrafen 304 Strafgesetzbuch zum Einsatz, der Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung unter Strafe stellt. Darauf stehen aufgrund des 3.000 Euro überschreitenden Wert des Vorteils bis zu fünf Jahre Haft.

Nun sagte der Senat, dass auch der Absatz zwei infrage kommt. Dieser erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung". Der Strafrahmen ist mit bis zu drei Jahren geringer. Auch hier gilt wegen des Wert des Vorteils ein erhöhter Strafrahmen, bei unter 3.000 Euro läge die Höchststrafe bei einem Jahr Haft.

"Die Ankündigung des Senats sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass der andere Absatz tatsächlich zur Anwendung kommt", sagte Leitner zur APA. Es sei ein Formalerfordernis, damit das Überraschungsverbot nicht verletzt wird. Dieses war der ersten erstinstanzlichen Verurteilung Scheuchs im Jahr 2011 zu 18 Monaten teilbedingter Haft in die Quere gekommen. Das OLG Graz hatte den Spruch aufgehoben. (APA, 29.11.2012)

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da wird suggeriert, dass

tatsächlich der erste Richter das Überraschungsverbot verletzt hätte. Ich hab meine Infos jetzt zwar unhinterfragt aus dem Falter, dort war aber ziemlich plausibel dargelegt, dass das Überraschungsverbot gar nicht verletzt worden war. Könnte sich bitte auch der Standard die Mühe der Recherche antun?

Jetzt läßt sich die kleine Zeitung von den Scheuchs auch schon unterdrücken.

Keine Postings zu diesem Thema dort möglich!!!!!!!!!!

Kann mir irgendjemand halbwegs verständlich erklären,WAS das überraschungsverbot ist???

danke,alles klar...im ansatz sogar sehr gut,wenns nicht missbraucht würde....

vielleicht deswegen:

wahrscheinlich kündigt das Gericht und die blau-schwarze Politik jetzt schon den Freispruch an, damit niemand von einem unverständlichen Freispruch und einem neuen Kärntner Landeshauptmann-Kandidaten überrascht werden kann ...

Hat mich auch überrascht,

das Überrraschungsverbot.

Könnt nicht wieder mal die kärtner Sonne vom Himmel fallen! Von mir auch gerne mehrmals.

Wenn das passiert, das ein milderes Urteil oder gar ein Freispruch gesprochen wird,

dann - muss ich ehrlich sagen - ist klar wie und für wen die Justiz in Österreich arbeitet. Dies wäre ein Riesenskandal, den man sich so nicht bieten lassen dürfte.
Aber noch ist es nicht soweit. Noch vertraue ich der Justiz so halbwegs in diesem Fall.

jetzt is schon wieder was passiert

also die scheuchs dauernd irgendwelche missverständnisse mit dem gesetz - die braven aufrechten bergbauern...
bei der kleinen darf man offensichtlich präventiv zu dem thema nit posten - damit wollen sie offensichtlich eine klageflut gegen poster verhindern - das tut er ja recht gern der kurtl - poster verklagen und anwaltlich einschüchtern

http://www.kleinezeitung.at/nachricht... eigt.story

für mich tatsächlich besser

weil ich ganz großes verlangen nach verbaler gewalt hege wenn ich solche dinge lese

Ja, ist mir auch aufgefallen, dass postings zu diesem Thema bei der Kleinen Zeitung nicht möglich war. Bin enttäuscht von dieser Zeitung.

der überraschungsparagraf ist also jener:

den gelernten österreicher hat es bei strafe nicht zu überraschen das verlogene polit-ungustln immer und überall straffrei bleiben.

In der ersten Instanz hat man symbolisch aufgezeigt, dass man auch Politiker nicht schonen würde, jetzt kann man wieder zu business as usual zurückkehren und letztendlich eine symbolische Bewährungsstrafe aussprechen.

Das ist part of the game in Österreich...

(Wobei ich mich gerne positiv überraschen lasse. Ich glaubs halt nicht so recht, dass das passieren wird.

Der ist gut ...

... mit dem Überraschungsverbot! Merry Christmas!

das sieht jetzt gar nicht mehr gut aus für den uwe :

man mag über die grazer urteilsaufhebung zu recht diskutieren - ganz ohne rechtliche grundlage hat die aber wohl nicht stattfinden können...

genau so scheint sich das aber jetzt auch gegen den autoschieber vom mölltal zu entwickeln :

anderer, wenn auch mit geringerer unbedingter haftstrafe verbundener, aber eben vielleicht auch besser bewiesener straftatbestand !

al capone hat man auch wegen steuerhinterziehung und nicht wegen hundertfachen mordes hinter gitter gebracht...

der uwe geht, da bin ich mir sicher, in den häfn - daran führt kein weg vorbei !

frage ist bloss noch wofür ? und wie lange ?

typen, wie er, die die obersten repräsentanten des staates beleidigen und bedrohen, schaufeln sich eben ihr eigenes grab...

"typen, wie er, die die obersten repräsentanten des staates beleidigen und bedrohen, schaufeln sich eben ihr eigenes grab... "

Also das ist mM sein geringstes Vergehen

da stimme ich ihnen zu - dennoch ist es imho jenes, das ihn das genick bricht...

Von Amtshaftung bis Amtsmissbrauch

Wenn die Republik ein höchstgerichtliches Fehlurteil spricht, kann man per Amtshaftung vorgehen und Europa auf den Plan rufen.

Da wir gerade den europaweit aufsehenerregenden Fall Strasserr verhandeln, würde ein bedingtes "part of the game" Urteil oder gar ein Freispruch sich anbieten, die Qualität der österreichischen Richter Justiz europaweit zu evaluieren.

Ein Richter kann mit einer angekündigten Fehlentscheidung sogar demonstrativen Amtsmissbrauch begehen !!!

Das ist genaus strafbar, wie grundlos Verfahren gegen korrupte Politiker (2 Birni Einstellungen) abwürgen.

Das gilt aber nur wenn sie einen Schaden haben, sonst gehts nicht und auch nur wenn es gegen europarecht verstößt.

Scheuch nicht pflichtwidrig ???

Das OLG bezweifelt ernstlich, dass das Verkaufen von Staatsbürgershaften an Russen und das Verkaufen von Förderungen gegen Bares "pflichtwidrig" sei ??

Scheuch ist vielleicht nich der zuständige Beamte, aber es sollte gerichtnororisch bekannt sein, dass bereits unter Haider ein millionenschwerer Staatsbürgerschaftshandel üblich war.

Landesbeamte und sogar die Regierung Schüssel haben den Kärntner Tango korrupti mitgetanzt:

"In der letzten Kabinettssitzung von schwarz/blau(orange) wurden 2 wichtige "neue" Österreicher einstimmig beschlossen.

Gleich danach sind Millionen und daraus gespeiste Sparbücher verteilt worden: nicht nur an die Blauen !!!

Der Strafprozeß

besteht aus dem (entscheidenden) Richter, dem Angeklagten und seinem Kontrahenten, dem Staatsanwalt.

Hier geht es um den Staatsanwalt, der nicht überrascht werden soll, vom OLG.

Unsere Justiz führt sich wieder einmal selbst ad absurdum !

Ja, scheuchlich.

sie erfüllt ihre aufgabe, dient dem system, und läßt die anderen, treuen diener des systems ungeschoren - alles andere wäre auch völlig unlogisch, denn ein system, das seine treuen diener dafür bestraft, im sinne des systems gehandelt zu haben, wird nicht sehr alt werden, weil ihm die diener ausgehen...

und so hat kein grasser, meinl, strasser, scheuch, mensdorff, schlaff, schüssel, telekom, eads, novomatic....jemals irgendetwas zu befürchten - halt, nicht ganz - den volkszorn hab ich vergessen;-)

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