Klagenfurt - Der Entwurf für eine Prostitutionssteuer in Kärnten ist im Begutachtungsverfahren auf Ablehnung und Kritik auf unterschiedlichen Ebenen gestoßen. FPK-Finanzlandesrat Harald Dobernig möchte durch das Gesetz eine halbe Million Euro jährlich über eine monatliche Abgabe für SexarbeiterInnen in der Höhe von 100 Euro lukrieren. Eine Umsetzung des Gesetzesvorhabens wird sich in der aktuellen Periode aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr ausgehen, hießt es aus Dobernigs Büro.

Einhellige Ablehnung

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hegt verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere sieht er in seiner Stellungnahme Probleme mit dem Gleichheitsgrundsatz. Auch Städte- und Gemeindebund, Arbeiterkammer und Frauenministerium lehnen die Steuer ab. Der Rechnungshof regte einerseits an zu prüfen, ob das Land eine solche Abgabe überhaupt einheben dürfe. Außerdem würden die Einnahmen einer solchen "Kleinabgabe" zu einem wesentlichen Teil von den Kosten der Einhebung aufgefressen und seien teilweise gar nicht wirtschaftlich.

Hoher Mehraufwand befürchtet

Das Innenministerium lehnt die Mitwirkung der Polizei bei der Einhebung der Steuer als "artfremde Aufgabe" ab. Der Unabhängige Verwaltungssenat rechnet mit einem Mehraufwand durch die neue Abgabe, der im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt wurde. In der Stellungnahme des Finanzministeriums wurden lediglich formale Verbesserungsvorschläge genannt - darunter etwa auch ein Hinweis auf einen fehlenden Beistrich.

Realisierung vor Wahl nicht mehr möglich

Durch die vorgezogenen Neuwahlen - die FPK peilt den 3. März 2013 als Termin an - wird sich eine Gesetzwerdung der Prostitutionssteuer in der aktuellen Gesetzgebungsperiode nicht mehr ausgehen, sagte ein Sprecher Dobernigs. Der Entwurf war auch noch nicht in der Regierung. Ob die FPK auch im Wahlkampf und darüber hinaus an der Prostitutionssteuer festhalten wollte, war vorerst offen. (APA, 28.11.2012)