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Köln - Wettermoderator Jörg Kachelmann hat in Köln einen Zivilprozess gegen seinen ehemaligen Verteidiger Reinhard Birkenstock verloren. Es ging dabei um etwa 37.000 Euro Anwaltshonorar. Dieses Geld wollte Kachelmann von dem Kölner Anwalt zurückhaben. Eine Zivilkammer des Landgerichts Köln wies Kachelmanns Klage am Mittwoch jedoch als unbegründet zurück. Obendrein sprachen die Richter dem Ex-Verteidiger, der Widerklage gegen den Moderator erhoben hatte, 14.865 Euro zu. Dieses Geld kann Birkenstock nun als Nachzahlung von Kachelmann verlangen.
In einer mündlichen Verhandlung hatten die Kölner Richter zunächst eine gütliche Einigung zwischen den Prozessparteien angeregt, die aber nicht zustande kam. Kachelmann hatte Birkenstock in seinem Vergewaltigungsprozess, in dem er letztlich freigesprochen wurde, das Mandat entzogen. Gründe dafür wurden nicht bekannt. Birkenstock hatte Kachelmann nach dessen Inhaftierung vertreten und erreicht, dass Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Danach übernahm der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn bis zum Freispruch die Verteidigung des Wettermoderators. (APA, 28.11.2012)
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war sicherlich von vornherein klar, dass seine Anwälte nicht gerade für einen Apfel und Ei, oder etwa nur für Gottes Lohn arbeiten. Die Honorarsätze eines Birkenstock oder eines Strate waren ja bekannt.
Ich bedaure einen Kachelmann nun nicht gerade. Eher arme Schlucker dann, denen nur ein Pflichtverteidiger zur Verfügung steht bei solchen Prozessen.
Hat ein Kachelmann etwa nicht genug bei den Fernsehsendern in all den Jahren kassiert, indem er das Wetterkasperle machte (im Gegensatz zu den seriösen, ernstzunehmenden Meteorologen)?
Aber an seiner Rechtsposition im täglichen Umgang und den damit verbundenen Rechten ändert das GAR nix. ER IST RECHTSKRÄFTIG NICHT SCHULDIG. Und aus.
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