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Noch liegen nicht alle Karten auf dem Tisch.

Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich nun auch mit der Frage auseinandersetzen, ob Poker tatsächlich ein Glücksspiel ist. Pokersalon-Betreiber Peter Zanoni hat eine Individualbeschwerde gegen die Neuregelung im Glücksspielgesetz eingebracht. Poker sei ein "typisches Kartenspiel", der Staat versuche mit dem neuen Glücksspielgesetzes (GSpG) nur, sein Monopol auszuweiten und so seine Kassen aufzufüllen.

Bisher ist Poker in Österreich - im Gegensatz zu vielen anderen Ländern - ein freies Gewerbe. Mit der Novellierung des Glücksspielgesetzes, die Österreich von EU wegen vornehmen musste, ist es damit vorbei. Wie bei den Casinos und Lotterien vergibt jetzt das Finanzministerium auch für Pokersalons eine Lizenz, allerdings sind bisher weder die Ausschreibungsbedingungen noch der geplante Zeitpunkt der Vergabe bekannt. Dabei drängt die Zeit, denn mit Jahresende sind die bestehenden Pokersalons de facto illegal. Ursprünglich wollte man die sogenannte Interessentensuche bereits Mitte 2012 starten.

Fehlende Übergangsfristen empört Branche

Übergangsfristen sind keine vorgesehen, was in der Branche für Empörung sorgt. Denn bei den Spielbanken, bei denen das Finanzministerium ebenfalls säumig ist, wurde vor zwei Wochen in den Budgetbegleitgesetzen noch schnell ein Passus eingefügt, um den "konzessionslosen Zustand", der mit Jahresende gedroht hätte, zu vermeiden. ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll hatte sich für die Pokerbetreiber in die Bresche geworfen, wähnte doch auch er eine Ungleichbehandlung von Pokersalons gegenüber Vollcasinos. Er konnte aber eine Übergangsfrist auch für Poker beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchsetzen.

Peter Zanoni, der mit seinen Concord Card Casinos (CCC) rund 60 Prozent des Marktes beherrscht, versucht nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) sein Glück. "Ein ganzer Zweig freier Gewerbe soll vermögensvernichtend durch gesetzlich unmittelbar angeordneten Fristablauf untergehen", wettert er. Tausend Dienstnehmer in 30 bis 40 Spielsalons seien betroffen.

Bereits am 6. September hat seine CBA Spielapparate- und Restaurantbetriebs GmbH gemeinsam mit der Montesino Entertainment Group, mit der Zanoni zusammenarbeitet, eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht. Die neuen gesetzlichen Regelungen seien verfassungswidrig und liefen der EU-Dienstleistungsfreiheit zuwider. Dem Finanzressort gehe es lediglich darum, mehr Einnahmen zu generieren, nicht jedoch um das öffentliche Interesse an Ordnung und Sicherheit, also der Bekämpfung von Kriminalität und Spielsucht, argumentieren die Pokerbetreiber.

"Nährboden für neue Kriminalität"

Wenn es jetzt tatsächlich nur eine Pokerlizenz geben soll, würden die Pokerspieler in die Anonymität abwandern - "ein Nährboden für neue Kriminalität", so Zanoni. Die bestehenden Spielbanken (Casinos), wo seit Jahren unter dem Staatsmonopol gepokert werde, hätten nur "mäßigen" Spielerzulauf, ätzt er.

Die Höchstrichter haben die Beschwerde bereits offiziell aufgenommen, am 15. November erging dazu ein Schreiben mit der Aufforderung zur "schriftlichen Äußerung zum Gegenstand". Die Ladung zur allfälligen öffentlichen mündlichen Verhandlung werde gesondert ergehen, heißt es darin.

"Allgemein lässt sich sagen: Aus dem Umstand, dass ein Vorverfahren eingeleitet ist, kann nicht geschlossen werden, ob eine Beschwerde zulässig ist oder nicht", erläuterte dazu VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA.

Für das Höchstgericht ist es nicht das einzige derzeit laufende Verfahren zum Thema Glücksspiel. Die bereits erfolgte und von den leer ausgegangenen Bewerbern beeinspruchte Vergabe der Lottokonzession (an die Österreichischen Lotterien) steht auf der Agenda der aktuellen Session, ein Entscheid dürfte erst Anfang 2013 vorliegen. Auch mit der paketweisen Ausschreibung der Casinolizenzen wird sich der VfGH wohl erneut befassen müssen, sobald die Bescheide des Finanzministeriums vorliegen. Der neben dem Platzhirschen Casinos Austria einzige Bewerber, der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic, hat nämlich bereits angekündigt, die Vergabe anfechten zu wollen (so der Zuschlag an die Casinos geht). (APA, 27.11.2012)