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Wien - Die Kritik am Gesetzesentwurf zum neuen Landesverwaltungsgericht in Wien scheint die Stadt Wien zum Einlenken bewegt zu haben.
Am Montag bestätigte ein Mitarbeiter der Magistratsdirektion, dass der Entwurf überarbeitet werden soll. Ob er wie geplant am 13. Dezember dem Landtag vorgelegt werden wird, ist nicht fix. "Es gibt keine Deadline, bis wann die Reform umgesetzt werden soll."
Ende Oktober endete die Begutachtungsfrist für den Entwurf, der eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsieht - demnach wird es in jedem Bundesland ein eigenes Verwaltungsgericht geben, in zweiter Instanz ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Ziel dieser Reform ist es, dass künftig unabhängige Gerichte auf Landesebene Entscheidungen der Landesbehörde überprüfen können.
Doch mit einziger Ausnahme von Oberösterreich haben alle Bundesländer im Erstentwurf Hürden für die Unabhängigkeit eingebaut. Am Wiener Modell wird vor allem die Bestellung des Präsidenten nach politischen Überlegungen kritisiert, der auch über die Zuteilung einzelner Verfahren entscheiden soll.
Nicht richterliche Beamte sollen zudem in einem großen Ausmaß als " Rechtspfleger" eingesetzt werden können. Das Problem dabei: Ebendiese Rechtspfleger kommen aus jenen Institutionen, gegen die ein Verfahren läuft (etwa Bezirksamt oder Baubehörde) und sollen weisungsfrei darüber entscheiden.
"Der gerichtliche Rechtsschutz im Land Wien wird somit gegenüber dem Status quo deutlich gemindert", schreiben die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats in ihrer Stellungnahme. Der Entwurf bewirke "einen deutlichen Rückschritt" und konterkariere die Zielsetzung. Die Richtervereinigung hielt mit ihrer Kritik ebenso wenig hinter dem Berg wie auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der infrage stellt, ob der Entwurf in der bisherigen Form überhaupt verfassungskonform ist.
"Die diversen Stellungnahmen sind teilweise derart vernichtend, dass der Gesetzgebungsprozess zurück an den Start verwiesen werden sollte", kommentierte Gemeinderat Dietbert Kowarik (FP) in einer Aussendung.
Ganz zum Start zurück geht es wohl nicht, aber einige Änderungen soll es auf jeden Fall geben. Aus dem grünen Rathausklub heißt es dazu, dass die umstrittene Notfallskompetenz des Präsidenten gestrichen werden soll - Akten sollen den Richtern nur über Beschluss entzogen werden können, die Richter wiederum sollen Unterlagen von den Rechtspflegern jederzeit an sich ziehen können.
(Julia Herrnböck, DER STANDARD, 27.11.2012)
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Natürlich ist die Unabhängigkeit der Gerichte wichtig. In der letzten Zeit hat die Justiz aber leider viel von ihrem guten Ruf verloren. Eines von vielen Beispielen: Ein Vergewaltiger bekommt die Fußfessel und nicht einmal unsere Justizministerin kann den Fehler reparieren. Politiker sind durch Wahlen vom Volk legitimiert. Sie müssen sich nach einer gewissen Zeit wieder einer Wahl stellen - stehen daher unter demokratischer Kontrolle. Da sich Richter und Staatsanwälte bei uns keiner Wahl stellen müssen, wird unsere Justiz ein bisserl Kontrolle von politischer Seite aushalten müssen.
UND die Fußfesselvergabe ist Verwaltungssache und nicht Gerichtsbarkeit.
Es ist ein Problem, dass zwar jeder an "der Justiz" zweifelt, aber keiner weiß, was das eigentlich genau ist, was er dazu rechnet und was nicht, und worauf er da eigentlich schimpft. Nur so ein dumpfes Bauchgefühl zu haben und ohne Ahnung alles durcheinanderzuschmeißen zeichnet nicht einen mündigen Bürger aus.
"Ende Oktober endete die Begutachtungsfrist für den Entwurf, der eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsieht - demnach wird es in jedem Bundesland ein eigenes Verwaltungsgericht geben, in zweiter Instanz ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht."
Durch diesen Text entsteht der unzutreffende Eindruck, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht wären den Verwaltungsgerichten der Länder instanzenmäßig übergeordnet. Aber auch diese beiden Verwaltungsgerichte entscheiden in erster Instanz über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltung.
Lediglich der Verwaltungsgerichtshof ist allen Verwaltungsgerichten instanzenmäßig übergeordnet!
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