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Die Gewerbeordnung, die auch den Aushang der Jugendschutzbestimmungen vorschreibt, ist Bundesgesetz und wird in Wien vom Marktamt kontrolliert. Jugendschutz ist hingegen Ländersache, dafür braucht es die Polizisten.
vergrößern 500x375Alexander Hengl vom Marktamt und Polizeiinspektor Roman Mrazek arbeiten seit vielen Jahren bei Lokalkontrollen zusammen.
Neugierige Blicke folgen den zwei Polizeibeamten in Uniform, die in dem gut besuchten Billardcafé eines Wiener Kinocenters ihre Runde drehen. Ein paar junge Männer an den Spieltischen stecken die Köpfe zusammen, im Gastrobereich wird getuschelt. Der Kontrollblick von Polizeiinspektor Roman Mrazek bleibt am Billardtisch einer Familie hängen. Er überfliegt den Inhalt der Gläser am Tischrand, dann folgt er seinem Kollegen Richtung Ausgang.
Währenddessen zückt Alexander Hengl vom Marktamt an der Bar seinen Ausweis. "Marktamtskontrolle, grüß Gott. Ich vermisse den Aushang der Jugendschutzbestimmungen im Lokal." Ein Hinweisschild, dass an Jugendliche kein Alkohol ausgeschenkt wird, hängt zwar an der Wand - aber ein veraltetes. Der gesetzlich verpflichtende Hinweis "an Jugendliche unter 16 Jahren" fehlt. Genauso der Inhalt des Wiener Jugendschutzgesetzes. Der Kellner sieht ratlos drein. Der herbeigeeilte Assistent der Geschäftsführung muss versichern, den Mangel sofort zu beheben, sonst drohen Anzeigen wegen Übertretung der Gewerbeordnung und des Wiener Jugendschutzgesetzes.
Alexander Hengl ist seit Jahren mit der Polizei unterwegs. Die Gewerbeordnung, die den Aushang des Hinweisschilds vorschreibt, ist Bundesgesetz. Das Wiener Jugendschutzgesetz, das den Aushang des Gesetzestextes vorschreibt, ist Landesgesetz und wird in Wien vom Marktamt kontrolliert. Nur wenige Polizisten sind in Sachen Gewerbeordnung ausgebildet, daher arbeiten Polizei und Marktamt bei Lokalkontrollen eng zusammen. Da das Marktamt keine Ausweise kontrollieren darf, braucht es die Beamten.
Die Polizisten überprüfen Fortgehzeiten, ob Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ausgeschenkt wird, Jugendliche sich unerlaubt in Lokalen für Personen über 18 aufhalten und ob der Lokalbesitzer im Zweifelsfall die Ausweise kontrolliert. Auch auf jugendgefährdende Inhalte an PCs und auf Datenträgern, etwa in Internetcafés, haben die Beamten ein Auge.
Das Marktamt überprüft außerdem das Angebot an alkoholfreien "Jugendschutzgetränken" oder "Jugendgetränken", denn: "Es muss in Lokalen zwei unterschiedliche Sorten von nichtalkoholischen Getränken geben. Beide dürfen, auf den Literpreis hochgerechnet, maximal dasselbe kosten wie das billigste alkoholische Getränk", erklärt Hengl. "Ich nenne sie Autofahrergetränke, weil sie auch in Diskotheken für Erwachsene auf der Karte stehen müssen."
Aus dem benachbarten Asia-Restaurant mit Karaokebar dringen die Misstöne einer schief nachgesungenen Popschnulze. Polizeiinspektor Mrazek und sein Kollege drehen ihre Runde. Hengl überprüft indes die Getränkekarte. Die Auswahl an Antialkoholika passt, aber: Die Mengenangaben neben den Preisen fehlen. Der Chef hat die Wahl: gleich ausbessern oder 150 Euro Strafe und erneute Kontrolle in zwei Tagen. Er entscheidet sich für Ersteres.
An einem Tisch in der hinteren Ecke des abgedunkelten Lokals unterhalten sich lachend vier junge Frauen. "Ihr seid's eh schon 16, oder?" Der leise Satz des Kellners, der die georderten B52-Cocktails aus Kaffeelikör, Irish Cream und Rum serviert, lässt Inspektor Mrazek aufhorchen. Der Polizist verlangt freundlich die Ausweise der Mädchen. Knapp über 18 sind sie, alles okay. "Es ist G'spürsache, wie und wen man kontrolliert", sagt der Polizist. "Ich versuche, so zu agieren, wie ich es bei meinen eigenen Kindern tun würde, ohne jemanden unnötig zu sekkieren. Viele Jugendliche sehen heute älter aus, als sie sind, das macht die Kontrolle schwieriger. Oft sind es aber Kleinigkeiten wie ein Handy mit 'Hello Kitty'-Emblem, die ihr wahres Alter verraten."
Roman Mrazek ist seit fast 20 Jahren in den Wiener Bezirken 12 bis 15 im Einsatz. Als Abteilungsinspektor am Stadtpolizeikommissariat Penzing-Fünfhaus hat er regelmäßige Lokalkontrollen in seinem Rayon etabliert. Dafür haben er und seine MitarbeiterInnen auch Schulungen in Sachen Gewerbeordnung besucht, die das Marktamt anbietet. Bei kleineren Routineeinsätzen wie dem heutigen sind die Polizisten zu zweit unterwegs. Bei nächtlichen Schwerpunktkontrollen, wo bis zu 25 Betriebe bis 4 Uhr früh überprüft werden, sind es sechs bis sieben Beamte, begleitet von KollegInnen von Krankenkasse, Markt- und Finanzamt. "Schwarze Schafe" werden öfter kontrolliert.
Jugendschutz hat neben Suchtmittel- und Glücksspielkontrolle, Überprüfung von Aufenthaltstiteln und Ausländerbescheinigungen Priorität. "Wir überprüfen das als Sicherheitspolizei aber nicht gesondert, sondern machen allgemeine Kontrollen und schauen, welche Amtshandlungen anstehen", erklärt Mrazek. Wettcafés, Callshops und Internetcafés werden besonders genau auf Jugendschutzübertretungen kontrolliert, vor allem im Hinblick auf nicht jugendfreie Computerspiele, Ausschank von Alkohol und Drogenhandel. "Dort halten sich tagsüber zum Beispiel häufig Schulschwänzer auf. Die Callshops haben die miesen Hütten abgelöst", sagt Mrazek.
Die Strafen reichen je nach Schwere des Delikts von Organstrafverfügungen von 15 Euro für nicht angebrachte Schilder bis zu Anzeigen und, im schlimmsten Fall, Festnahmen mit Gerichtsverfahren und Gewerbeentzug. Beim Ausschank von alkoholischen Getränken für Jugendliche wird es vor allem für den Lokalbesitzer kritisch. Kein Pardon kenne Mrazek bei Jugendschutzübertretungen von Wettbürobesitzern, "die Jugendliche mit der Zockerei wissend in den Ruin treiben".
Inzwischen stehen die Beamten und der Marktamtskollege vor einem Call Shop mit Waren aller Art in der Äußeren Mariahilfer Straße. Es ist weit nach 22 Uhr, trotzdem hat der Laden noch geöffnet. Sämtliche Waren sind trotz vorgerückter Stunde frei zugänglich. Der Boden ist schmutzig, die Ware türmt sich ungeordnet im Verkaufsraum, abgestandener Zigarettenrauch liegt in der Luft. In der Ecke plärrt ein Moderator von einem überdimensionalen Flachbildschirm.
Während die Polizisten sich bei den Jugendlichen im arg verrauchten Internetbereich im hinteren Teil des Geschäfts umsehen, verlangt Hengl vom Ladenbesitzer den Gewerbeschein. "Das ist ein Kandidat für das Marktamt", sagt der Kontrollor. Der Besitzer dürfte seine Waren nur bis 21 Uhr verkaufen, danach müsste er sie laut dem Gesetz wegräumen. Das gilt auch für Getränke und Snacks. Das aufgestellte Pappschild "Sonntag kein Handel erlaubt" macht die Situation nicht besser.
Was die dargebotenen Snacks betrifft, hat der Verkäufer Glück: Sie laufen erst in vier Tagen ab. "Sonst hätte ihn das 350 Euro pro Packerl gekostet", sagt Hengl. Er notiert die Mängel, eine Anzeige ist dem Inhaber sicher: wegen Verstoßes gegen das Öffnungszeitengesetz und die Gewerbeordnung.
Bei den Kontrollen zugenommen hätten vor allem Amtshandlungen wegen verbotener Gegenstände, die die Entwicklung junger Menschen gefährden können, wie zum Beispiel Softguns, sagt Mrazek. Strafen wegen Alkohols würden in Wien vor allem in der Innenstadt verteilt.
In Zukunft wird auch die Kontrolle des allgemeinen Glücksspiels in den Aufgabenbereich der PolizistInnen fallen. Was sich nicht ändern wird, erklärt Roman Mrazek zum Abschluss der gemeinsamen Tour: "Dort, wo massive Übertretungen und auch Festnahmen durchgeführt werden, schauen wir immer wieder vorbei." (Isabella Lechner, derStandard.at, 10.12.2012)
Beim Feiern und Alkoholtrinken sollen für Jugendliche unter 18 Jahren künftig gleiche Regeln herrschen: 2013 steht dafür die Harmonisierung des Jugendschutzes an, zumindest in sieben Bundesländern.
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wir waren im letzten schuljahr mit unserer klasse in london und bestellten in einem pub ein runde guiness (wir waren alle über 18) - also so ca. 15 leute.
und der bartyp fragt nach unseren ausweisen - nachdem er alle kontrolliert hat, hat ihn der 2.typ an der bar ausgelacht "die sind ja alle älter als du".
da fällt mir ein als ich vor ca. 15 Jahren in Florida von einer Barfrau zu einer Ausweisleistung animiert wurde, weil ich ein Bier bestellen wollte.
Auf meine Frage warum zeigte sie auf ein Schild an der Wand, wo geschrieben stnad, dass alle Personen DIE JÜNGER AUSSEHEN WIE 28 zur Ausweiskontrolle verpflichtet sind.
Hat mich damals sehr geschmeichelt, zuweil ich damals schon deutlich älter war......
"Der Besitzer dürfte seine Waren nur bis 21 Uhr verkaufen, danach müsste er sie laut dem Gesetz wegräumen. Das gilt auch für Getränke und Snacks."
Das ist so unfassbar dumm,da bleibt mir die Spucke weg. Wem tut's denn weh wenn ich mir nach 21:00 noch ein Snickers in einem Callshop kaufe? Bei der Tankstelle ums Eck ist das natürlich kein Problem... Einfach nur völlig sinnlose, beliebige Bevormundung, ausser mehr Jobs für Kontrolleure beim Marktamt bringt das absolut NICHTS.
FAIL
Man darf was man darf. Und was man nicht darf, darf man eben nicht.
Schnell lernen und verinnerlichen. Dann klappts unter eineinander
ODER: Chaos, und jeder macht was er will. Wohin das führt, kannst beim nächsten Urlaub in Somalia begutachten.
Zur Frage "wem tut's denn weh":
Primär einmal der Tankstelle ums Eck, die dafür halt eine Extra-Genehmigung (Gewerbeberechtigung, was weiß ich ...) braucht und die ihre Snickers natürlich selbst gerne los würde. Aber gut, könnt man sagen, wär nur gerecht, wenn beide dürfen...
Sekundär natürlich dem Billa (und dem Spar etc), die um 21:00 gar nix mehr verkaufen dürfen, weil sie halt an die Öffnungszeiten des Handels gebunden sind. Und wenn man das dann auch noch aufhebt, tuts halt irgendwann den Verkäuferinnen beim Billa weh, weil die dann ein paar Mal pro Woche bis 23:00 im Geschäft stehen dürfen (und die Schule für die Kids in der Früh halt trotzdem um 8:00 beginnt ...)
Also, die Gewerbeordnung hat schon auch sinnvolle Elemente ...
Für den Konsumenten wärs auch besser, wenn der Händler den Angestellten nur die Hälfte zahlen müßte (oder sie einfach "flexibel" je nach Saison/Bedarf einstellen/entlassen könnte) und die Waren dann billiger hergeben könnte.
Ich weiß natürlich nicht genau, wo Sie arbeiten, aber Ihr Arbeitgeber könnte vielleicht auch mehr verdienen (bzw. seine Kunden noch zufriedener machen), wenn Sie auch an gesetzlichen Feiertagen erscheinen müßten (oder bei Bedarf mal am Wochenende...)
Die Ladenöffnungszeiten sind halt primär für den Arbeitnehmerschutz da und nicht für das Wohlergehen der "Konsumenten". Und, ganz ehrlich gesagt, ich komme ganz gut damit zurecht, daß ich nach 19:00 nicht mehr alles einkaufen kann...
Sie vielleicht. Ich arbeite meistens bis nach 19:00 und es ist unglaublich mühsam wenn ich dann noch zum nächsten Bahnhof einkaufen fahren muss.
Ich verdiene über Mindestlohn, mein Arbeitgeber zahlt mir also ohnehin mehr als er müsste. Wenn er mir die Konditionen verschlechtert suche ich mir einen neuen Job, ich denke ich bin mein Gehalt wert ...
Sie haben mein vollstes Mitleid (und Respekt für Ihren Fleiß), ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, wie mühsam das für Sie sein muß.
Eine typische Handelsangestellte/r verdient selten über dem Mindestlohn, und wenn die(der) sich weigert, verschlechterte Konditionen in Kauf zu nehmen (oder "freiwillig" länger zu arbeiten, oder "spontan" einzuspringen, wenn ein Kollege erkrankt ist, oder...), dann kann sie sich oft auch einen neuen Job suchen. Und obwohl sie ihr (spärliches) Gehalt eventuell auch "wert" ist, ist das in dieser Branche dann oft gar nicht so einfach.
Ich weiß nicht, ob Sie Familie haben: wenn ja, kümmert sich vermutlich Ihr Partner um die Kinder? Gut das dieser dann spätestens um 18:00 zu Hause sein kann, oder?
Man muss Handelsangestellten ja nicht zumuten von 8:00-22:00 zu arbeiten. Tatsächlich ist ja 8:00-19:00 wahrscheinlich schon über der gesetzlich oder kollektivvertraglich möglichen Arbeitszeit (vielleicht auch nicht, keine Ahnung). Deswegen gibt es im Handel soweit ich weiss mehrere Schichten. Es gibt in Österreich genug unqualifizierte Arbeitslose. Wenn es sich für Supermärkte auszahlt länger aufzusperren und mehr Leute anzustellen, gibt es keinen Grund das zu verbieten. Das ist eine Win-Win Situation. Irgendwer findet einen Job, und ich kann länger einkaufen. Und wenn der Supermarkt das nicht machen will, wieso verbietet man das den Call-Shops, wo sich wahrscheinlich ein Selbstständiger freiwillig bis 22:00 reinstellt? Wo ist das Problem?
Ein Einzelhandelsbetrieb muß gewisse gewerberechtliche Auflagen erfüllen und hat auch steuerlich gewisse Pflichten. Wenn ein Call-Shop-Betreiber die Gewerbeberechtigung beantragt und sich selbst in den Laden Stellt, darf er offen halten, so lange er möchte. Ich möchte nicht behaupten, daß unser stark reglementiertes Gewerbesystem ideal ist. In Amerika funktionierts ja bekanntlich mit einem wesentlich liberaleren Ansatz auch. Beide System haben Vor- und Nachteile, persönlich glaube ich halt, daß bei uns die Vorteile überwiegen.
Also, Einzelhandelskaufmann/frau ist immer noch ein Lehrberuf mit dreijähriger Ausbildung (zugegeben, man merkt das nicht immer), daß Sie für die Jobs jetzt "unqualifizierte Arbeitslose" vorschlagen, möchte ich einmal weiter nicht kommentieren.
7:00-21:00 ist (für Montag-Freitag) kollektivvertraglich möglich (soweit ich informiert bin). Da trotzdem nur die wenigsten Läden diese Zeiten tatsächlich ausnutzen, scheint es mit dem "Win-Win" doch nicht so weit her zu sein. Der Schichtbetrieb stimmt auch, wenn sich jemand weigert, Spätschichten zu übernehmen, verliert er den Job eventuell recht schnell. Natürlich könnte man argumentieren, es findet sich schon irgendjemand, aber das ist eben nicht die Grundlage des Arbeitnehmerschutzes.
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