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Linz - Der oberösterreichische Ex-ÖVP-Politiker Otto Gumpinger muss wegen Schlepperei und Veruntreuung 16 Monate ins Gefängnis. So lautet das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichtes Linz, das am Montag das in erster Instanz verhängte Strafmaß von 14 Monaten, zehn davon auf Bewährung, deutlich hinaufgesetzt hat. Gumpinger reagierte auf den Spruch geschockt: "Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren."
Gumpinger hat als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen und pro Geschlepptem 450 Euro kassiert. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut hat.
Der Richtersenat begründete das strenge Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine bedingte Nachsicht "völlig ausgeschlossen" machten. Der Öffentlichkeit würde durch Schlepperei großer Schaden entstehen. Erschwerend wertete er auch, dass Gumpinger seinen politischen Einfluss genutzt habe, um etwa die Ausstellung von Visa zu erreichen. Mildernd wurden hingegen der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, die lange Verfahrensdauer und die Nachteile, die Gumpinger aus der Causa entstanden sind, gesehen.
Gumpinger hat die Vorwürfe stets bestritten und um ein mildes Urteil bzw. einen Freispruch gebeten. Er verwies auf die seit 2006 dauernde, lange Verfahrenszeit, unter der er psychisch, physisch und beruflich gelitten habe. Gumpinger legte nach der Anklageerhebung 2007 sein Landtagsmandat zurück und war als Landesbeamter suspendiert. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist nun auch der Verlust seines Amtes verbunden.
Der Ex-Politiker war bereits im September 2007 zu zwei Jahren unbedingt verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz gab in zweiter Instanz seiner Berufung teilweise statt und spielte den Ball zurück an das Erstgericht. Daraufhin wurde der Prozess 2009 im zweiten Rechtsgang neu aufgerollt. Diesmal war das Urteil - vor allem wegen der langen Verfahrensdauer - milder: 14 Monate Haft, davon vier unbedingt, wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ergriffen erneut Rechtsmittel. Der nun rechtskräftige Spruch des Oberlandesgericht zeigte wieder deutlich mehr Härte. (APA, 26.11.2012)
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in OOe. voll zustimmen, wenn er den Glauben an den Rechtsstaat verloren, jedoch in anderer Form, nämlich, dass diesen präpotenten A----löchern endlich auch einmal die Grenzen aufgezeigt werden!
Ein Oberösterreicher und seine Parteifreunde treten in jüngster Zeit auch immer öfter ins Fettnäpfchen, ob Feuerwehrwesen, GESPAG Vorstand, Gesundheitsreform uvm.!
Die wahren Leistungsträger leisten sich allerhand!!! 2015 kommt hoffentlich die Rechnung aufs Tablet!!!
In moldawischen Teil des ehemaligen Bessarabien gab und gibt es keinerlei aus Altösterreich stammende Landler, sondern nur Bessarabiendeutsche aus Baden-Würtemberg, Elsass und Bayern. Diese Volksgruppe kehrte 1940 nahezu geschlossen "heim ins Reich".
Gumpinger und seine Landlerhilfe hatten also keinen durch den Vereinszweck gerechtfertigten Anlass, auch in Moldawien tätig zu werden. Die Moldawier, die nach Österreich geschleppt wurden, waren weder AltösterreicherInnen noch Bessarabiendeutsche, sondern Moldawier rumänischer oder russischer Herkunft.
seit 2007 suspendiert?
daher Gehalt ohne Leistung um gut durch die selbst angestrengten Berufungen zu kommen und das Urteil möglichst lange zu verschleppen?
zusätzlich weitere 5 fette Beamten-Pensionsjahre eingezahlt, auf unsere Kosten im Dauerurlaub gelebt, bei 14 Monaten sitzt er, wenn überhaupt 6 Monate, wahrscheinlich lebt er eher mit einer Fussfessel gemütlich daheim, nur den Job, den er eh schon lange nicht mehr ausübt, ist er wirklich los!
Ich möcht mir fast wünschen, dass jeder neidzerfressene Nichtbeamte auch für jeden gesetzwidrigen Pfusch, jeden kleinen Versicherungsbetrug, jedes Legen eines Geschäftspartners undsoweiter so streng behandelt würde wie ach so privilegierte Beamte. Als Installateur wäre der Gumpinger zB nicht entlassen worden.
über eine Milliarde DM als KOPFGELD nach Rumänien gelöhnt, um ca 230.000 deutschsprachige Siebenbürger freizukaufen und diese "Aussiedler" einzubürgern !
http://de.wikipedia.org/wiki/Frei... ndeutschen
In D wird 2005 und 2007 ein Gesetz erlassen, damit auch die Kinder der Deutschsprachigen, die gar nicht mehr Deutsch können, mitumfasst sind.
http://www.info4alien.de/einbuerge... e/BVFG.pdf
In Ö bist ab 2000 schon pfui gaga und verdächtig, wenn einer ein Besuchsprogramm für Deutschsprachige organisiert. Die haben ihn ja ursprünglich in den Medien hingestellt, wie wenn er Menschenmassen "geschleppt" und Millionen damit verdient hätte. Und jetzt muss die wichtige Generalprävention für den Gesichtsverlust herhalten.
der fall gumpinger ist etwas komplexer nicht nur um ein reines besuchsprogramm. es geht zb. auch um veruntreuung. "lustig" ist, dass jetzt ein övp politiker die härte jener gesetze zu spüren bekommt, die seine partei gemeinsam mit der fpö zu verantworten hat. (die strafen für "schlepperei" wurden unter schwarz blau massiv verschärft)
Die wichtigen Beamten des ÖVP-Außenministeriums und die Botschaftsangestellten hätte er wegen seinen Visa halt auch nicht sekkieren dürfen. Bei denen liefen gerade in großem Stil die EIGENEN lukrativen Visa-Geschäfte.
Visa-Skandal: Was wusste das Außenamt?
http://www.profil.at/articles/... -aussenamt
Hamma alles schon vergessen und verdrängt.
Irgendwie passt die Verhältnismäßigkeit mit sehr viel schlimmeren Verhältnismäßigkeiten nicht zusammen.
Visa-Affäre: Milde Strafe für Ex-Generalkonsul in Ungarn
http://diepresse.com/home/pano... -in-Ungarn
Fünf Monate bedingte Haft und Ruhestand sind net wirklich die exemplarische Härte.
*lol*
die strafe ist hart, aber sie bewegt sich eher im unteren rahmen des möglichen (allein bei "schlepperei" gilt ein strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren). bedanken kann er sich da wie gesagt vor allem bei seinen parteikollegInnen. im vergleich zu delikten gegen leib und leben ist der strafrahmen einfach unangemessen.
Also jene Partei, die gemeinsam mit den Freiheitlichen am lautstärksten "Ausländer raus!" brüllt und der straffe Asylgesetze wichtiger sind als Menschenrechte, kriegt bei deutschstämmigen Moldawiern (also Wirtschaftsflüchtlingen, die mit ziemlicher Sicherheit keinen Asylgrund hätten) plötzlich einen Moralischen?!?
Vielleicht hätte sich Herr Gumpinger deutlicher gegen die Fremdengesetze seiner eigenen Partei aussprechen sollen, dann hätte es vielleicht für bedingt gereicht.
Wo schreit die ÖVP "Ausländer raus!"????
Die ÖVP war seit dem Krieg andauernd in der Regierung und ist Hauptverantwortlich dafür, dass bei uns so viele um Asyl ansuchen (z.B. im Vergleich zu Deutschland) und für die vielen Zuwanderer der letzten Jahrzehnte. Der ÖVP geht es allerdings nicht um Ideologie wie den Grünen und Teilen der SPÖ, sondern um billige Arbeitskräfte.
Sie macht das nur nicht so laut wie die Grünen, damit nicht zu viele Wähler das mit bekommen. Sie sind ja auch darauf hinein gefallen.
Die ÖVP ist seit über 10 Jahren der absurden Ansicht, man bräuchte nur einen Hardliner (eine Hardlinerin) ins Innenministerium setzen um der FPÖ das Wasser abzugraben. Dies ist grandios gescheitert mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass die von der FPÖ gewünschte automatische gedankliche Verkettung von "Ausländer" und "kriminell" leider salonfähig und Alltag geworden ist.
Ausländerfeindlichkeit gab es schon, da war die FPÖ mit der SPÖ in einer Koalition und die "gedankliche Verkettung von Ausländer (fremd) und kriminell" ist so alt wie die Menschheit und sicher keine Entwicklung der letzten 10 Jahre.
Solch ein Fehlurteil hätte ich mir von der Linzer Justiz nicht erwartet. Zugegeben, der letzte Rundumschlag von Gumpinger, den Prozess noch weiter hinauszuzögern war schon mehr als peinlich, aber bei den zweifelhaften Anschuldigungen nochmal das Strafmaß zu erhöhen?!
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